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(Quelle: Nadine Shaabana | Unsplash)

Bundestag debattiert zu Hasskriminalität

Breiter Konsens über Gesetzentwurf im Parlament

Nach einer Reihe rechtsextremistischer Straftaten hat der Bundestag über das neue „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ beraten.

In den vergangenen Monaten hatten das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der antisemitische Anschlag von Halle und der rechtsextreme Amoklauf von Hanau das Land erschüttert – jetzt zieht der Gesetzgeber Konsequenten. Das neue Gesetz sieht etwa bei Morddrohungen in sozialen Medien, bei Gewalt gegen Beschäftigte in Notaufnahmen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten neue Regeln und Strafverschärfungen vor. 

Alle Bereiche des Extremismus

Thorsten Frei, Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion, betonte, dass der Gesetzentwurf alle Phänomenbereiche des Extremismus abdecke. Aber: „Die größte Bedrohung geht von Rechtextremismus und Rechtsterrorismus aus“, denn diese Leute hassten die freiheitlich-demokratische Grundordnung und die freie Gesellschaft.

Grenze ziehen

Frei stellte klar, dass sich „Hass nicht per Gesetz verbieten lässt“. Aber mit dem Gesetzentwurf wird der Raum für Hasskriminalität so weit wie möglich eingedämmt. Frei weiter: „Wir erleben, dass Gedanken des Hasses zu Worten des Hasses werden und aus Worten werden schlimmste Straftaten. Wir müssen unmissverständlich klarstellen, wo wir die Grenze ziehen.“

Engagement schützen

Ingmar Jung zeigt sich erfreut über den breiten Konsens, den dieser Gesetzentwurf im Bundestag erhält. Gerade Menschen, die sich für die Gesellschaft engagieren, müssten geschützt werden. Die Terrorakte der vergangenen Monate fußten allesamt auf dem Fundament von Hass, von Hetze sowie auf einem gesellschaftlichen Klima, das dies zugelassen habe. Jung forderte, dass man im Falle dieses Gesetzes nicht „in die üblichen Bund-Länder-Mechanismen zurückfallen“ dürfe. Er ließ zudem nicht den Einwand gelten, dass mit diesem Gesetz Zensur betrieben werden solle: Die Meinungsfreiheit gelte weiterhin, aber „die Grenze ist dort, wo man andere bedroht und einschüchtert – da ist dann wirklich die Meinungsfreiheit bedroht“.

Regulierung mit Augenmaß

Tankred Schipanski erteilte datenschutzrechtlichen Vorbehalten gegenüber dem Gesetz eine Absage: „Wie regulieren die sozialen Netzwerke mit Augenmaß.“ Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wirkt nicht nur, es befördert die Rechtsdurchsetzung. 

Gute Rahmenbedingungen 

Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich mahnte, dass „geistige Brandstifter Stimmung gegen unsere Demokratie machen“. Unsere Rechtstaat müsse durchgreifen, denn Hass im Netz vergifte das gesellschaftliche Klima. Eisenreich betonte: „Für mich ist die Bekämpfung von Hass zugleich auch Extremismus-Bekämpfung.“ Der Justizminister verwies darauf, dass man für eine effiziente Strafverfolgung gute Rahmenbedingungen brauche – und dieser neue Gesetzentwurf „zeigt Entschlossenheit“. Vor allem die sozialen Medien müssten nun ihrer Verantwortung gerecht werden.