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Bettina Margarethe Wiesmann: Der Gesetzentwurf soll weitere Lücken schließen

Rede zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetze

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es mag ja eine Weile gedauert haben, aber es wird jetzt gut; denn kurz vor dem Weltnichtrauchertag am 31. Mai können wir tatsächlich endlich einen weiteren, einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der von Deutschland vor mehr als 16 Jahren unterzeichneten Konvention zur Eindämmung des Tabakgebrauchs machen. Dann liegt Deutschland hoffentlich nicht mehr auf dem letzten Platz der Europäischen Tabakkontrollskala der Krebsgesellschaften.

Dass dieses Vorhaben notwendig ist, dürfte eigentlich von niemandem bestritten werden; denn – das wurde schon gesagt – Rauchen gefährdet die Gesundheit, und zwar die eigene und auch die von anderen. Es ist uns in den letzten Monaten mehr als bewusst geworden, welch hohes Gut die Gesundheit ist und wie leicht sie gefährdet werden kann, selbst durch unsichtbare Keime. Wir wissen jetzt auch, dass Coronaviren vor allem durch Aerosole im Raum verteilt werden. Das ist der Grund für die jüngsten Ausbrüche in Frankfurt und Friesland. Genauso schweben auch Rauchpartikel durch die Luft und schädigen jeden, der sich in der Umgebung, im selben Raum, befindet. Die Folge davon – das ist noch nicht gesagt worden –: Noch immer sterben jährlich in Deutschland 3 000 Menschen allein am Passivrauchen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Rauchen ist selten so gefährlich wie Corona – kein Missverständnis –, aber es hat Langfristwirkungen. Außerdem: Inhaltsstoffe und Genussrituale tragen zum großen Suchtpotenzial bei. Jeder Raucher weiß, wie schwer es ist, aufzuhören, und wer es geschafft hat, hat sich selbst gestärkt.

Die Koalition hat nun dank der beschriebenen Fortschritte einen Gesetzentwurf entwickelt, der weitere Lücken im Umgang mit Tabak und auch mit nikotinfreien Rauchprodukten schließen will. Das Gesetz beachtet durch mehrstufige Vorgaben auch den Wunsch der Wirtschaft – das ist richtig –, sich den Änderungen anpassen zu können. Ich sage aber auch ganz deutlich: Tabakersatzstoffe zum Verdampfen und Inhalieren haben nach bisherigen Erkenntnissen vielleicht weniger Giftstoffe als Tabak. Aber sie sind ebenfalls gesundheitsschädlich und dürfen nicht ausgenommen werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Mir liegt das Wohl der Kinder und Jugendlichen besonders am Herzen. Deshalb ist es mir und den Familienpolitikern sehr wichtig, nicht nur die Abgabe, sondern auch die Werbung für diese Produkte einzuschränken. Kinder und Jugendliche – das will ich hier noch einmal betonen – müssen sich selbst darstellen. Sie müssen Rollen ausprobieren. Sie müssen auch Grenzen überschreiten. Dieser natürliche Drang ist es, der von der Werbung und den Produktentwicklern aufgegriffen wird. Wir wollen verhindern, dass Jugendliche an den Gebrauch dieser Substanzen so gewöhnt werden, dass sie ihre Sucht nicht einfach stoppen können. Wenn sie älter sind, ist das etwas anderes. Wenn vor einem Film ab zwölf Jahren, der um 18.30 Uhr beginnt, Werbung mit coolen Typen für das Rauchen läuft – weil es schon nach 18.00 Uhr ist –, dann ist das widersinnig und muss beendet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wenn in jedem zweiten Dorf die riesigen Werbeplakate mit eben denselben Motiven zu sehen sind, dann bleibt auch in der Psyche des Jugendlichen etwas hängen; denn – auch das wurde schon gesagt – Werbung wirkt. Sie kostet ja auch viel. Es gäbe sie nicht, würde sie nicht wirken. Das ist keine Einbildung. Werbepsychologen, die ich durchaus respektiere in dem, was sie tun, machen einen guten Job, aber leider für ein schlechtes Produkt.

(Beifall des Abg. Lothar Binding [Heidelberg] [SPD])

Deshalb muss das im Hinblick auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen beendet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD und der Abg. Dr. Kirsten Kappert-Gonther [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich persönlich und alle meine Kollegen von der Unionsfraktion unterstützen den vorliegenden Gesetzentwurf voll und ganz. Wir sind zuversichtlich, dass das Familienministerium die Änderung des Jugendschutzgesetzes – das ist ein Bestandteil im Kontext der komplizierten Reform des Jugendmedienschutzes, an dem gearbeitet wird – nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens zügig umsetzen wird.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)