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Andrea Lindholz: Deutschland hat bereits ein sehr strenges Waffenrecht

Rede zur Änderung des Waffengesetzes

Andrea Lindholz (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Innenpolitiker der Union beschäftigen wir uns mit der Reform des Waffenrechts bereits seit dem Jahr 2016. Damals stand Europa unter dem Schock der Anschläge von Paris; und wir sollten auch nicht vergessen, dass islamistische Terroristen 2015 in Europa 150 Menschen ermordeten und rund 400 verletzten. Diese Täter haben auch europäische Waffen eingesetzt. Schreckschusswaffen aus Osteuropa konnten problemlos wieder zu scharfen Waffen umgerüstet werden. Die EU musste daher dringend handeln und die Feuerwaffenrichtlinie reformieren; denn Europa braucht gemeinsame und verlässliche Standards im Umgang mit Waffen.

Wir müssen diese Richtlinie also umsetzen, und wir brauchen für das vorliegende Gesetz auch die Zustimmung des Bundesrates, das heißt der Länder. Für uns als Partei der inneren Sicherheit bestand nie ein Zweifel daran. Wir wissen gleichzeitig aber auch, dass Deutschland bereits ein sehr strenges Waffenrecht hat. Die rund 2 Millionen legalen Waffenbesitzer in Deutschland dürfen und werden wir auch nicht einfach unter Generalverdacht stellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben Jäger, Sportschützen, Gebirgsschützen, Traditionsschützen, Büchsenmacher, Sammler und Waffenliebhaber, die allesamt ein Stück deutsche Kultur pflegen, und auch wir wollen diese Kultur erhalten.

Wir haben uns als Union deshalb schon sehr früh, 2016, in Brüssel dafür eingesetzt und interveniert, sodass die EU-Feuerwaffenrichtlinie in manchen Teilen bereits im Vorfeld geändert wurde. Ich will daran erinnern: Wir haben zum Beispiel mit Erfolg dafür Sorge getragen, dass die medizinisch-psychologische Prüfung für jeden Waffenbesitzer und die zeitliche Befristung jeder Waffenerlaubnis verhindert werden konnten. CDU und CSU haben und hatten immer ein offenes Ohr für die redlichen Waffenbesitzer, und wir haben gleichzeitig ein wachsames Auge auf die innere Sicherheit. Die Einhaltung dieses Grundsatzes haben wir auch bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie bewiesen.

Es ist richtig: In meiner Zeit im Ausschuss für Inneres und Heimat kann ich mich an kaum keinen Gesetzentwurf erinnern, der so intensiv diskutiert wurde wie dieses Änderungsgesetz. Ich gebe Herrn Kuhle an einer Stelle recht: Ja, gerade nach dem ersten Entwurf zur Umsetzung, nach der ersten Vorlage, die aus dem Ministerium gekommen ist, haben auch wir Kritik an der einen oder anderen Stelle gehabt. Das hat zu einer Verunsicherung der Verbände beigetragen. Und ja, wir haben nicht umsonst zahlreiche Briefe stapelweise in unsere Büros bekommen. Ich möchte mich an dieser Stelle aber zugleich bei jedem bedanken, der sich bei uns gemeldet hat und konstruktive Meldungen abgegeben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD – Konstantin Kuhle [FDP]: Sehr richtig!)

Ich möchte mich besonders auch bei den Fachverbänden für die wirklich gute und konstruktive Zusammenarbeit und die vielen Gespräche bedanken, die teilweise sehr ins Detail gingen; und ich möchte mich bei unserem Bundesinnenminister und seinem Team, aber auch beim bayerischen Innenminister dafür bedanken, dass sie all diese Anregungen und Bedenken noch einmal aufgegriffen haben. Vor allen Dingen danke ich auch der SPD, ganz besonders Ihnen, Herr Lindh, und der Union, hier ganz besonders Marc Henrichmann, für die ebenfalls gute und konstruktive Zusammenarbeit untereinander.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir haben einiges erreicht. Wir haben die viel zu strikte Regelung der Bedürfnisprüfung auf ein absolut vertretbares Maß reduziert. Ich finde, sie ist jetzt besser als die aktuelle. Nach zehn Jahren braucht es keinen Schießnachweis mehr; es reicht der Nachweis der Mitgliedschaft im Schützenverein. Und es ist richtig: Wir haben die Anzahl der mit der gelben Waffenbesitzkarte zu erwerbenden Waffen auf zehn begrenzt, um das Waffenhorten zu verhindern. Ich will an dieser Stelle daran erinnern, dass im Mordfall Walter Lübcke bei den drei Beschuldigten insgesamt um die 50 Waffen gefunden worden sind. Die Schützen in meinem Wahlkreis, mit denen ich mich unterhalten habe, haben für diese Beschränkung auch absolutes Verständnis.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Uns erreicht hinsichtlich des Verbots von großen Magazinen aktuell natürlich immer noch die eine oder andere Nachfrage, was die IPSC-Schützen, also diese speziellen Sportschützen, angeht. Wir wissen, dass sie zwar im Inland keine großen Magazine brauchen, aber dass das nötig ist für Auslandsturniere und um damit hierzulande trainieren zu können. Wir haben auch die Einwendung vernommen, dass die Ausnahmegenehmigungen über das BKA bisher nicht immer so einfach zu erzielen waren. Aber wir haben mit diesem Gesetzentwurf dafür Sorge getragen, dass hier eine schnelle und praxistaugliche Regelung gefunden wird. Außerdem haben wir großzügige Bestandsregelungen getroffen. Wir werden genau hinschauen, ob das in der Praxis funktioniert. Ich glaube, auch das ist eine gute Regelung.

Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz – sie ist heute mehrfach angesprochen worden – hat ein einziges Ziel, und zwar keine Waffen in die Hände von Extremisten zu geben.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das funktioniert nicht!)

Es ist für niemanden nachvollziehbar, dass wir regelmäßig nach der Erteilung von Waffenbesitzkarten und einer Waffenerlaubnis hinschauen, aber nicht, bevor wir sie erstmals erteilen. Deshalb ist es richtig, dass wir auch hier die Regelabfrage durchführen. Wir setzen damit auch eine Forderung aller Bundesländer um. Ich betone noch mal: Dieser Gesetzentwurf ist zustimmungspflichtig.

(Beifall der Abg. Petra Nicolaisen [CDU/CSU])

Zu guter Letzt haben wir auch die Nachverfolgbarkeit der Waffenteile geregelt. Ich weiß, dass die Büchsenmacherbetriebe hier noch ein bisschen Sorge haben. Wir müssen das genau beobachten. Aber wenn wir illegale Waffen verhindern wollen, müssen wir die Waffenteile besser kontrollieren.

Ich will zum Schluss kommen und sagen – –

Vizepräsidentin Petra Pau:

Kollegin.

 

Andrea Lindholz (CDU/CSU):

Die Waffenverbotszonen – darauf will ich noch kurz eingehen – können die Länder im Übrigen einführen, sehr geehrter Herr Kollege Hess, sie müssen es aber nicht.

Ich glaube, wir haben einen guten Kompromiss gefunden, um die Richtlinie umzusetzen, die Freiheit der Waffenbesitzer nicht zu sehr einzuschränken und gleichzeitig für die Sicherheit in Deutschland zu sorgen. Insofern bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)