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Alexander Hoffmann: Wir wollen einen effektiven Schutz der Hinweisgeber

Rede zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man nach einem solchen Tag die Gelegenheit hat, das Schlusswort zu sprechen vor vollem Haus, dann eignet sich das immer gut, um zusammenzufassen.

(Lachen bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Ich will zunächst einmal herausarbeiten, was uns in diesem Haus eint.

Vorher möchte ich schon feststellen: Ich wundere mich darüber, dass der Kollege Brandner nicht mehr anwesend ist, weil er doch unbedingt diese Debatte führen wollte. Außerdem fand ich das, was er in seinen drei Minuten Redezeit abgeliefert hat, ziemlich dünn.

Aber der Rest von uns – das kann man sagen – ist sich einig. Wir wollen einen effektiven Schutz der Hinweisgeber. Wir wollen auch nicht, dass Hinweisgeber in die Ecke der Denunzianten gestellt werden. Wenn jemand einen Pflegeskandal oder einen Gammelfleischskandal aufdeckt und damit der Allgemeinheit einen Dienst tut, sollte seine Existenz nicht bedroht sein.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube auch, dass wir in dieser Debatte nicht gleich den Eindruck erwecken dürfen, dass wir überall im Land in jeder Behörde, in jedem Unternehmen Missstände haben und dass diese Missstände nur durch Hinweisgeber aufgedeckt werden können. Mir ist das Regel-Ausnahme-Verhältnis wichtig. Die Regel ist – ich glaube, das kann man sagen –, dass wir viele gute Unternehmen und viele gute Betriebe in der Wirtschaft unseres Landes haben wie auch Verwaltungen, die mittlerweile zahlreiche freiwillige, eigenverantwortliche Mechanismen und Strukturen entwickelt haben, um interne Missstände aufzuarbeiten und zu beseitigen.

Wenn ich die heutige Wortmeldung der Linken analysiere, dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Das ist ja noch viel schlimmer als das, was wir in der letzten Legislaturperiode erlebt haben.

(Katrin Werner [DIE LINKE]: Ach, Herr Kollege Hoffmann, jetzt aber!)

Ich glaube, dass wir da, Frau Kollegin Werner, die Diskussion ein bisschen vom Kopf auf die Füße stellen müssen. Wir müssen uns die Frage stellen, was wir eigentlich regeln müssen.

Heute sind schon Beispiele genannt worden. Interessant ist, dass all diese Beispiele – auch das Beispiel der Kollegin Rottmann von der Pflegekraft – in bestimmten Urteilen schon Niederschlag fanden. Das sind am Ende des Tages Abwägungsentscheidungen, wo das Geheimhaltungsinteresse des Betriebes abgewogen wird gegenüber dem Veröffentlichungs- und Aufklärungsinteresse der Allgemeinheit. Im Fall der Pflegekraft ist es so gewesen, dass es eine Vereinbarung zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegeben hat mit einer Abfindung von fast 90 000 Euro.

Die spannende Frage ist doch: Gelingt es uns, das, was sich in einer sehr dezidierten und ausgewogenen Rechtsprechung zeigt, jetzt in Gesetzesform zu gießen?

Ich will am Ende noch einen kleinen Schwenk auf die zwei Vorlagen machen, die uns aktuell vorliegen. Zum einen geht es um die Umsetzung der Richtlinie. Dazu will ich Ihnen sagen, dass ich bei der ersten Lektüre schon sehr früh den Eindruck gewonnen habe, dass die Umsetzung viel zu weitreichend ist. Denn wir schießen weit über das hinaus, was wir eigentlich brauchen. Es wird die verpflichtende Schaffung von internen Meldekanälen vorgesehen. Ich glaube, dass wir am Ende des Tages mit Blick auf das Regel-Ausnahme-Verhältnis, das ich vorhin schon beschrieben habe, einen Bürokratieaufwand für Unternehmen schaffen, der an der Stelle nicht gerechtfertigt ist.

Ich will am Ende noch ein paar Sätze zum Gesetzentwurf der Grünen sagen. Es gab ihn in ähnlicher Form schon ein paarmal. Sie eröffnen da viel zu früh die Möglichkeit, dass man sich unmittelbar an die Presse wenden kann, und beachten auch da den Vorrang der internen Klärung, wie es der BGH und der EuGH vorgegeben haben, viel zu wenig. Deswegen glauben wir, dass das der falsche Weg ist.

Das Ziel bleibt dasselbe. Es gibt noch viel Beratungsbedarf. Ich freue mich auf die Beratungen. Jetzt wünsche ich Ihnen eine gute Nacht.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)