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Alexander Hoffmann: Upskirting verletzt auch auch das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung

Redebeitrag zur Änderung des StGB – Persönlichkeitsschutz Bildaufnahmen

In der zurückliegenden Sitzungswoche haben wir an dieser Stelle über die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie diskutiert. Bereits bei dieser Gelegenheit habe ich deutlich gemacht, dass der Rechtsstaat und das Strafrecht in diesem Bereich auch eine dynamische Aufgabe haben. Er muss nämlich immer auf der Höhe der Zeit Antworten geben für bestimmte Erscheinungen einer Zeit.

Ich will konkret werden: In den 1980er-Jahren hatte die Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie eine ganz andere Tatkulisse vor Augen: Da gab es Bilder, die mit der Polaroidkamera gefertigt waren; diese wurden dann in Booklets von etwa 10 bis 20 Bildern im Wege der persönlichen Übergabe gehandelt. Die Welt des Internets eröffnet für einen solchen Täterkreis völlig neue Möglichkeiten: In Sekundenschnelle können sich heute Täter verabreden, die Hunderte, wenn nicht Tausende Kilometer voneinander entfernt leben. Sie verabreden sich zu persönlichen Treffen. Viel schlimmer aber: Sie verabreden sich zu gemeinschaftlichem Missbrauch.

Und wenn Bilder davon gehandelt werden, dann sprechen wir bei Einzelpersonen schon lange nicht mehr von 10 bis 20 Bildern, sondern eher von 10 000 bis 20 000 Bildern. Und so, wie wir dort merken, dass sich eine Tatkulisse verändert, kann das digitale Zeitalter auch völlig neue Straftaten erzeugen. Genau darüber reden wir heute.

In den 1980er-Jahren wäre es undenkbar gewesen, dass jemand einer Frau unter den Rock fotografiert und dass dieses Bild dann irgendeine weitere Verwendung findet. Heute, in der Allgegenwärtigkeit von Handys, ausgestattet mit Kameras, wird Frauen unter den Rock fotografiert; Frauen werden in Umkleiden fotografiert oder auf der Toilette. Und als ob das nicht schon genug Verletzung der Intimsphäre wäre, werden diese Bilder dann auch noch ins Netz gestellt – nicht selten auf Pornografieplattformen. Und zu guter Letzt müssen Opfer dann auch noch über sich ergehen lassen, dass sie erkannt werden.

Ein Rechtsstaat funktioniert nur, wenn er jeweils Antworten bietet auf die Herausforderungen seiner Zeit. Genau aus diesem Grund stellen wir mit diesem Gesetzentwurf das sogenannte Upskirting unter Strafe. Bilder dieser Art verletzen eben nicht nur das Persönlichkeitsrecht einer Person; sie sind nicht nur ein billiger Witz auf Kosten einer Frau. Sondern sie verletzen eben auch das Grundrecht auf sexuelle Selbstbestimmung. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass eine aufgeklärte, fortschrittliche Gesellschaft ein solches Verhalten nicht dulden kann. Und was nicht geduldet werden kann, muss am Ende auch der Gesetzgeber definieren.

Daher werbe ich ausdrücklich um Zustimmung zu diesem Gesetz; denn ein Rechtsstaat funktioniert nur dann, wenn er mit der Zeit geht.