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Alexander Hoffmann: Es geht um bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen

Redebeitrag zum Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es gehört: Das europäische Einheitliche Patentgericht hat jetzt schon eine bewegte Historie hinter sich, obwohl das Gericht noch gar nicht errichtet ist. Deutschland hat das Übereinkommen darüber schon 2013 unterzeichnet. Das Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen und dem Protokoll ist 2017 in diesem Haus schon einmal beschlossen worden. Heute brauchen wir – so hat es uns das Bundesverfassungsgericht mit auf den Weg gegeben – eine Zweidrittelmehrheit, um es wirksam zu beschließen.

Ich will ein paar Sätze über die Ausformung des Gerichts sagen, weil das gerade im Hinblick auf die Darstellung vom Kollegen Reusch wichtig erscheint. Geplant ist eine internationale Institution, die ihren Sitz in Luxemburg hat. Es wird drei Bestandteile geben: ein Gericht erster Instanz, ein Berufungsgericht und eine Kanzlei. Bei der Frage, wo was liegen soll, wird es, Herr Reusch, für Deutschland schon interessant, weil eine Abteilung der Zentralkammer beim Gericht der ersten Instanz sehr wohl nach München kommt. Dann gibt es auch beim Gericht erster Instanz Lokalkammern, die nach Düsseldorf, nach Hamburg, nach Mannheim und noch mal nach München kommen. Deswegen kann ich Ihnen versichern: Der Söder Markus kommt damit sehr gut zurecht und ist heute auch froh, wenn wir das mit Zweidrittelmehrheit beschließen.

(Beifall des Abg. Ingmar Jung [CDU/CSU])

Die Zielsetzung, die dahintersteckt – auch das ist angeklungen; man muss sich das mal vorstellen –, gibt es schon seit den 1960er-Jahren. Damals war schon klar, dass der Wirtschaftsstandort Europa nur dann für Unternehmen attraktiv wird, wenn er bei vielen Fragestellungen zusammenwächst. Es geht um bessere Rahmenbedingungen für innovative Unternehmen. Wir brauchen ein flächendeckendes einheitliches System des Patentschutzes in der Europäischen Union, und das vor allem in einem Verfahren, das kostengünstig ist, das effizient ist und das möglichst zügig funktioniert. Deswegen muss man sagen, dass das, was wir heute beschließen, ein wesentlicher Bestandteil nicht nur für den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern vor allem für den Wirtschaftsstandort Europa ist.

An der Stelle möchte ich schon etwas zur globalen Situation von Freihandel und Welthandel sagen, weil man ehrlicherweise sagen muss, liebe Kolleginnen und Kollegen: Seit Mitte November ist im Bereich „Welthandel und Freihandel“ eigentlich nichts mehr so, wie es mal war. Wir haben schon lange einen Wettbewerb der Wirtschaftsräume. Mitte November ist ein neues Freihandelsbündnis in der Asien-Pazifik-Region zustande gekommen. Man muss sich das mal vorstellen: ein Bündnis, bei dem Australien dabei ist, Thailand, Singapur, Malaysia und viele andere Staaten, insgesamt 14 Staaten mit 2,2 Milliarden Verbrauchern. Wenn man sich überlegt, dass wir in der Europäischen Union circa 500 Millionen Einwohner haben, kann man sich schon vorstellen, was das für ein Ungleichgewicht der Kräfte bedeutet, meine Damen und Herren. Da hat sich kräftig etwas verschoben.

Wenn wir dann zur Kenntnis nehmen, dass wir hier einen echten Wettbewerb der großen Wirtschaftsräume haben, stellen wir relativ schnell fest, dass die AfD mit ihrer Politik der nationalen Brötchen scheitern wird. Aber, meine Damen und Herren, zur Wahrheit auch, dass diejenigen scheitern, die – so ist es auch passiert – mit Feuer und Schwert Freihandelsabkommen wie CETA oder TTIP bekämpfen; denn das wird die Zukunft sein – das erlaube ich mir hier zu sagen –, wenn wir in dieser globalisierten Welt im Bereich von Freihandel und Welthandel bestehen wollen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Das war jetzt ein kleiner Ausflug zur globalen Situation. Ich will aber am Ende noch etwas zum Ausstieg Großbritanniens sagen; auch das ist angeklungen. Es gibt Bedenken gegen die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Abkommens, weil tatsächlich vorgesehen ist, dass vor allem die drei patentintensiven Nationen Großbritannien, Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland an diesem Abkommen teilnehmen. Aber – das ist juristisch auch überprüft worden – es wird davon ausgegangen, dass die Vereinbarung war, dass die drei deshalb teilnehmen, um frühzeitig zu starten; denn ein Einheitliches Patentgericht macht keinen Sinn, wenn nicht alle drei patentintensiven Nationen mit an Bord sind. Im Umkehrschluss bedeutet das aber – das legt die Auslegung des Gesetzestextes nahe –, dass das Ausscheiden Großbritanniens keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist, sondern dass letztendlich, auch was die Frage der Standorte angeht, jemand anderes nachrückt. Ansonsten könnte ja der einfache Ausstieg eines europäischen Staates ein ganzes Abkommen zu Fall bringen, und das widerstrebt den europäischen Verträgen. Stimmen Sie zu, dann machen Sie alles richtig!

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)