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Alexander Hoffmann: "Der Antrag geht vollkommen an der Sache vorbei"

Rede zur Reform des Strafrechts

Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich will am Ende dieser Debatte versuchen, diese Debatte, die offensichtlich von Werbeblöcken überfrachtet ist, Kollegin Bayram, und die an mancher Stelle etwas ausufert, ein Stück weit zu ordnen.

Zunächst einmal, Kollege Fechner, wenn Sie den § 219a StGB anbringen, dann – das muss ich Ihnen schon sagen – erklären Sie doch mal bitte, wie wir der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht werden wollen, das zu Recht sagt: Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere, und ein Schwangerschaftsabbruch darf eben nicht kommerzialisiert werden. – Genau das hat sich doch in unserer Reform niedergeschlagen. Lange waren wir uns einig, und ich hätte mir gewünscht, dass Sie die Kraft haben, zu dieser Einigkeit zu stehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein paar Sätze zu dem FDP-Antrag. Er enthält ja durchaus richtige Aspekte. Es ist richtig, dass es im StGB veraltete Normen gibt, die man rausschmeißen kann. Es ist auch richtig, dass das Strafrecht immer Ultima Ratio sein muss und dass ein Verhalten nur dann unter Strafe gestellt werden darf, wenn es dauerhaft und nachhaltig Individualrechte oder die Rechte der Gesellschaft beeinträchtigt. Spätestens gemessen an diesem Aspekt muss man sagen, dass Sie in Ihrem Antrag die völlig falschen Schlüsse ziehen.

Der Kollege Müller hat es angesprochen: Sie wollen den einfachen Diebstahl entkriminalisieren, zur Ordnungswidrigkeit machen, genauso wie das Schwarzfahren. Dazu muss man sagen: Man muss sich auch mit der Sozialverträglichkeit dieses Verhaltens beschäftigen. Natürlich, wenn ich den einzelnen Fall betrachte, dann kann ich sagen: Das ist ja kein Problem. – Aber de facto wird das im Ergebnis dazu führen – das erkläre ich nachher noch –, dass die Anzahl der einfachen Ladendiebstähle und die Anzahl der Schwarzfahrten in dem Moment eher zunehmen, wo Sie das zur Ordnungswidrigkeit degradieren. Dann haben Sie das Problem, dass die Solidargemeinschaft derjenigen, die den ÖPNV bezahlt nutzen, derjenigen, die im Laden Geld bezahlen, am Schluss auch noch den Schaden bezahlen muss, den diese Massendelikte verursachen.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Nein! Weniger Kaufhausdetektive im Einsatz!)

Diese Fälle sind heute schon Massendelikte. Deren Anzahl würde steigen. Ich will Ihnen auch erklären, warum: weil diejenigen, die einfache Ladendiebstähle begehen, und diejenigen, die schwarzfahren, in der Regel Serientäter sind und in der Regel aus dem sozial schwachen Milieu kommen.

(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Nö!)

Wenn Sie daraus eine Ordnungswidrigkeit machen, dann wird es ein Bußgeld geben. Das Bußgeld ist am Ende des Tages aber nicht beitreibungsfähig. De facto ist das dann straflos. Wenn Sie es bei der Straftat belassen, dann haben Sie die Geldstrafe. Wenn die nicht beigetrieben werden kann, haben Sie die Ersatzfreiheitsstrafe.

(Dr. Marco Buschmann [FDP]: Die wird nicht vollstreckt, Herr Kollege!)

Jetzt kann man natürlich sagen: Die JVAs sind ohnehin voll. Da gibt es aber – kleiner Werbeblock für Bayern – ganz tolle Initiativen – auch in anderen Bundesländern, aber die in Bayern sind natürlich ganz besonders gut –, zum Beispiel „Schwitzen statt Sitzen“, wo man die Geldstrafe abarbeiten kann. Der individualpräventive Charakter ist an der Stelle gewahrt.

Hier vielleicht ein Hinweis: Das Argument, wir müssten etwas entkriminalisieren, weil die Justiz ausgelastet sei und die JVAs voll seien, ist für mich wirklich – Entschuldigung – das allerletzte Argument. Das wäre keine Effizienzsteigerung, sondern die Kapitulation des Rechtsstaats.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD)

Ihr Antrag ist am Ende allein deswegen zu weit reichend – auch das will ich Ihnen vor Augen führen –, weil Sie schreiben, § 166 StGB – Strafbarkeit von Gotteslästerung – sei altbacken. Sie nehmen den Begriff „Gotteslästerung“. Ein Blick ins Gesetz hilft: Bis zur letzten Strafrechtsreform hieß der Paragraf noch so. „Gotteslästerung“ klingt halt besonders altbacken. Die aktuelle Bezeichnung ist

(Carsten Müller [Braunschweig] [CDU/CSU]: Beschimpfung!)

„Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie sich die Anzahl der Strafverfahren anschauen, muss man ehrlicherweise sagen: Gerade in der heutigen Zeit ist es richtig und wichtig, dass wir sehr genau ziselieren, wie man Glaubensrichtungen bezeichnen kann, wie man mit ihnen umgehen kann. Im jüngsten Fall hat jemand den Islam als Krebsgeschwür der Gesellschaft bezeichnet. Und so was wollen Sie als Ordnungswidrigkeit durchgehen lassen? Ich glaube nicht, dass das dem gesellschaftlichen Frieden förderlich ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Genauso, liebe Kolleginnen und Kollegen, verhält es sich beim § 167a StGB, Störung der Bestattungsfeier. Nur weil eine Norm im Strafrecht selten zur Anwendung kommt, kann ich doch nicht davon ausgehen, dass ich sie abschaffen kann. Entschuldigung, wer eine Bestattungsfeier stört,

(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Der benimmt sich daneben!)

der ist doch mindestens genauso schlimm, auch vom Unrechtsgehalt her, wie jemand, der jemand anders beleidigt. Daraus können Sie doch nicht allen Ernstes eine Ordnungswidrigkeit machen.

(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Doch! Klar!)

Deswegen geht Ihr Antrag vollkommen an der Sache vorbei.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU)