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Dr. Jan-Marco Luczak: "Die Union steht zur Mietpreisbremse"

Rede zur Regelungen über die zulässige Miethöhe

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Brandner, Sie haben gerade gefragt, weswegen wir Ihrem Antrag, was die abstrakte Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel in Berlin anbelangt, nicht zugestimmt haben. Da kann ich Ihnen eine ganz klare Antwort geben: Weil wir mit Ihnen, mit Ihrer Fraktion und speziell mit Ihnen als Person überhaupt nichts zu tun haben wollen. Ganz egal, was Sie in diesem Hause vorschlagen werden, werden Sie nie die Unterstützung der CDU/CSU bekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der LINKEN und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der FDP – Zuruf des Abg. Norbert Kleinwächter [AfD])

Ich kann Ihnen sagen: Natürlich sehen wir die Problematik im Hinblick auf das, was das Land Berlin mit dem Mietendeckel macht. Ich kann Ihnen eines sagen: Eine Gruppe aus vielen Unionsabgeordneten unterstützt eine abstrakte Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel; denn das, was der rot-rot-grüne Senat in Berlin macht, ist das genaue Gegenteil dessen, worüber wir als Große Koalition heute gemeinsam diskutieren.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Ihre Wähler finden doch den Mietendeckel gut in Berlin!)

Wir reden darüber, die Geltungsdauer der Mietpreisbremse zu verlängern. Wir als Union sagen ganz klar: Wir stehen zu der Vereinbarung, die wir getroffen haben. Wir als Union wollen selbstverständlich nicht, dass Mieterinnen und Mieter aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Deswegen haben wir gemeinsam als Große Koalition die Mietpreisbremse auf den Weg gebracht.

Wir verlängern nun die Geltungsdauer der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre. Ursprünglich sollte sie nur fünf Jahre gelten. Wir wollen Zeit erkaufen, damit tatsächlich etwas auf den Wohnungsmärkten passieren kann, dass man die Ursachen steigender Mieten angeht. Wir alle wissen: Es nutzt überhaupt nichts, an den Symptomen herumzudoktern, sondern wir müssen an die Ursachen ran. Ursächlich ist, dass das Wohnungsangebot zu gering ist. Wir müssen mehr, schneller und kostengünstiger bauen. Deswegen haben wir gesagt: Wir wollen Zeit kaufen, weil das nicht von heute auf morgen geht. Deswegen haben wir die Mietpreisbremse in Kraft gesetzt.

Was ist in den letzten fünf Jahren passiert? Leider zu wenig! Jetzt liegt es in der Logik dieses Instrumentes, zu sagen: Ja, die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich nicht verbessert. Wir brauchen weitere fünf Jahre, um tatsächlich zu einer wesentlichen Verbesserung zu kommen. – Aber an dieser Stelle möchte ich auch sagen: Wir können das nicht – und zwar sowohl aus fachlichen als auch aus juristischen Gründen – ad infinitum weiterführen. Das Bundesverfassungsgericht hat im August letzten Jahres beim Nichtannahmebeschluss zur Mietpreisbremse sehr klar gesagt, dass die Mieten immer auch einen Marktbezug haben müssen, dass die Mietpreisbremse deswegen noch verfassungsgemäß ist, weil sie unter anderem zeitlich befristet ist. Deswegen müssen wir als Große Koalition gewisse Grenzen einhalten.

Wir verlängern jetzt noch einmal um fünf Jahre. Aber das verbinden wir mit der ganz klaren Erwartungshaltung an die Länder, dass diese fünf Jahre wirklich genutzt werden, dass etwas beim Wohnungsbau und auf dem Wohnungsmarkt passiert, dass hier entsprechende Programme aufgelegt werden, dass wir endlich zu einem größeren Wohnungsangebot kommen und dass die Mitte der Gesellschaft noch die Möglichkeit hat, bezahlbaren Wohnraum in Berlin und anderswo zu finden. Dafür streiten wir als Union in ganz besonderer Weise.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zwischenzeitlich war die Streichung der qualifizierten Begründungspflicht vorgesehen. Dort war genau ausgeführt, dass man nicht einfach eine Rechtsverordnung machen und sagen kann: Das ist die Mietpreisbremse, die gilt. – Wir haben gesagt: Die Landesregierungen, die das machen wollen, müssen in der Begründung sehr deutlich machen, was sie denn tun wollen, um auf dem Wohnungsmarkt zu einer Entspannung zu kommen. – Das sollte zwischenzeitlich gestrichen werden. Ich finde es sehr richtig und sehr gut, dass die Streichung dieser Pflicht nicht mehr im Gesetzentwurf vorgesehen ist, weil dies das genaue Gegenteil bewirkt hätte und falsch gewesen wäre.

Wir haben einen weiteren Punkt im Gesetzentwurf geregelt; das wurde bereits dargestellt. Das ist die 30 Monate geltende Rückzahlungspflicht für zu viel gezahlte Miete. Am Ende geht es um einen Interessenausgleich. Wir werden diese Pflicht einführen. Ich will aus meiner Auffassung keinen Hehl machen. Das ist ein Kompromiss, den wir geschlossen haben. Ich fand die schon heute geltende Regelung ausreichend, die den Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit gegeben hat, ihre Miete zu rügen. Das kann in einer einfachen E-Mail an den Vermieter geschehen: Ich finde meine Miete zu hoch. Ich rüge das hiermit. – Ab diesem Zeitpunkt – so ist es heute schon – haben die Mieter jedes Recht, ihre zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Jetzt verändern wir diesen Mechanismus. Nun kann man das rückwirkend für 30 Monate machen.

Hier geht es um einen Ausgleich der Interessen. Dahinter kann man sicherlich ein Fragezeichen setzen; denn viele private Kleinvermieter – das ist die Mehrheit der Menschen in unserem Land, die Mietraum zur Verfügung stellen; zwei Drittel sind private Kleinvermieter – haben oft gar nicht die Möglichkeit, auf Euro und Cent genau die korrekte Miete zu berechnen, die sie erheben dürfen. Da geht es nicht alleine um den Mietspiegel – das auch –, sondern auch um die diversen Ausnahmen von der Mietpreisbremse, etwa die umfassend modernisierte Wohnung. Hier ist nicht immer ganz klar: Ist die Wohnung umfassend modernisiert – dann gilt die Mietpreisbremse nicht –, oder ist sie nicht umfassend modernisiert; dann gilt die Mietpreisbremse.

(Zuruf von der LINKEN)

Das kann ein privater Vermieter in bestimmten Fällen nicht genau sagen. Da kommt es dann ganz schnell zu sehr hohen Rückzahlungsbeträgen. Wir müssen aufpassen, dass wir auch zukünftig das Interessengleichgewicht wahren.

Weil hier gerade hineingerufen wurde: Schließen Sie doch diese Ausnahmen! – Da muss ich mich schon ein bisschen wundern. Sie als Linke und die Grünen haben gerade gefordert, die Mietpreisbremse sozusagen dichtzumachen; man müsse alle Ausnahmen streichen. Das verwundert mich deswegen, weil Sie sich hier in einen fundamentalen Widerspruch zu dem begeben, was Ihre Kollegen auf der Landesebene machen. Sie beide haben sich gerade hingestellt und gesagt, das, was die rot-rot-grün geführte Landesregierung in Berlin mit dem Mietendeckel mache, sei eine tolle Sache, und das unterstützten Sie. Aber jetzt schauen Sie sich einmal an, was der Mietendeckel vorsieht. Er enthält die gleichen Ausnahmen für Neubau und Modernisierung, die wir bei der Mietpreisbremse vorsehen, und zwar deswegen, weil sie richtig sind, weil es ein angemessener Ausgleich ist. Wir dürfen den Wohnungsmarkt nicht torpedieren. An dieser Stelle müssen Sie sich Heuchelei vorwerfen lassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Caren Lay [DIE LINKE]: Bleiben Sie bei den Fakten!)

Der letzte Punkt, auf den ich zu sprechen kommen möchte: Die Union steht zur Mietpreisbremse. Wir stehen aber nicht zum Mietendeckel. Wir werden ihn – das kann ich Ihnen ankündigen – bekämpfen. Wir werden ihn durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen, und zwar deswegen, weil wir für die Mietpreisbremse sind. Die Mietpreisbremse wird, sobald der Mietendeckel hier in Berlin in Kraft tritt, nicht mehr gelten. All das, was wir zum Beispiel bei der Kappung der Modernisierungskosten ins Werk gesetzt haben, wird dann hier in Berlin nicht mehr gelten, genauso wie viele andere Regelungen nicht, wie das Mietspiegelrecht. Die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt sind am Ende diejenigen, die den Schaden davontragen werden. Das werden wir nicht mitmachen. Deswegen werden Kollegen aus der CDU/CSU-Fraktion beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrollklage einreichen. Wir werden das Gesetz zu Fall bringen, zum Wohle der Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt.

(Beifall bei der CDU/CSU)