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Thorsten Frei: "Familien stärken und unterstützen"

Rede zur Änderung des Grundgesetzes - Kinderrechte

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! CDU, CSU und SPD haben ja bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, dass sie auch im Verfassungsrecht, in unserem Grundgesetz, die Situation für Kinder in unserer Gesellschaft verbessern möchten. Das ist völlig unbestritten. Deshalb verfolgen wir dieses Ziel und haben eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe damit beauftragt, bis zum Ende des Jahres Vorschläge vorzulegen, wie und in welcher Form man das am allerbesten machen kann; denn wir sind uns im Ziel vollkommen einig: Wir möchten die bestmöglichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Kinder sich zu eigenständigen Persönlichkeiten in unserer Gesellschaft entwickeln können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Aber jenseits dieser Frage kommt es eben auch ganz entscheidend darauf an, dass wir die Verfassungswirklichkeit, das Verfassungsrecht und auch die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass die Diskussion über Kinderrechte im Grundgesetz ja nichts Neues ist. Vielmehr haben sich bereits die Verfassungsväter und -mütter in den Jahren 1948 und 1949 mit der Frage beschäftigt, wie man die Rechte von Kindern am besten verankern und ermöglichen kann.

Deshalb müssen wir sehen, dass sich in den vergangenen 70 Jahren der Verfassungsrealität in unserem Land da natürlich keine Leerstelle aufgetan hat, sondern – ganz im Gegenteil – Kinderrechte durch unser Grundgesetz gewahrt und geschützt sind; denn die Grundrechte in diesem Grundgesetz gelten für alle Menschen in unserem Land,

(Beifall des Abg. Martin Patzelt [CDU/CSU])

unabhängig von der Frage, ob sie alt oder jung, arm oder reich, krank oder gesund sind. Das ist zumindest unser Vorsatz, und das ist auch durch den Artikel 6, nach dem die Kinder im Rahmen ihrer Familie einem besonderen Schutz unterliegen, tatsächlich geschützt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Insofern müssen wir genau überlegen, wie man dieses oberste Ziel, nämlich Kinder in unserer Verfassung zu schützen, so formuliert, dass man das austarierte Verhältnis von Staat, von Familie, von Eltern und Kindern nicht durcheinanderbringt, sondern gewährleistet, dass auch die kluge und besonnene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, mit der das in den letzten 70 Jahren ausbuchstabiert wurde, entsprechend berücksichtigt wird.

Ich will an dieser Stelle Folgendes sagen. Das Erste ist – das soll keine Relativierung sein; das ist mir wichtig –: Wir haben vor wenigen Wochen hier in diesem Hause das Jubiläum „70 Jahre Grundgesetz“ feierlich begangen. Eine Bemerkung, die mir aus mehreren Reden, die aus diesem Anlass gehalten wurden, ganz besonders in Erinnerung geblieben ist, ist, dass unsere Verfassung nicht nur die Grundlage dafür ist, dass wir in unserem Land seit sieben Jahrzehnten in Frieden, Freiheit und Wohlstand leben können, sondern dass sie letztlich mit ihren knappen Sätzen und Artikeln auch die Grundlage dafür war, Herausforderungen, die sich in den letzten sieben Jahrzehnten in unserem Land gestellt haben, vernünftig und sehr gut zu lösen. Deshalb sollten wir, glaube ich, vorsichtig sein, wenn es darum geht, an diese Verfassung Hand anzulegen, und sehr genau schauen, welche Wirkung das hätte. Es könnte durchaus sein, Frau Dörner, dass Sie zwar das Richtige meinen und das richtige Ziel verfolgen, aber unter Umständen mit dem, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf formulieren, das Gegenteil davon erreichen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Deswegen muss man sich so intensiv mit dieser Frage auseinandersetzen und beschäftigen.

Der zweite Punkt, den ich an der Stelle ansprechen möchte, ist: Wir haben ein austariertes Verhältnis von Staat, Eltern und Kindern. Dieses Verhältnis darf durch eine Änderung des Grundgesetzes nicht zugunsten des Staates und zulasten der Eltern verschoben werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)

Das ist ein ganz entscheidendes Anliegen für uns, und dafür werden wir uns auch einsetzen. Denn trotz allem, was Sie, Frau Dörner, in Ihrem Beitrag dargestellt haben, wie Kinder geschützt werden können, muss doch vollkommen klar sein, dass Sie Kinder nicht von ihrer Familie und den Eltern lösen können.

(Katja Dörner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau!)

Wer in unserem Land etwas für Kinder und Kinderrechte tun will, muss Familien stärken und unterstützen, weil das den Rahmen bildet, in dem Kinderrechte dann tatsächlich abgebildet werden können.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der AfD und der FDP)

Da geht es dann schlicht auch um die Frage, wie wir Eltern befähigen, ihren Aufgaben, die in Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes dargestellt sind, tatsächlich nachzukommen. Da haben wir eine ganz klare Marschroute, die unser Verfassungsrecht vorgibt: Darüber zu entscheiden, was dem Wohl der Kinder entspricht, ist zuallererst die Aufgabe der Eltern. Es ist Elternpflicht, Elternaufgabe und Elternrecht. Der Staat, so steht es in Artikel 6, hat eine Wächterfunktion, um zu gewährleisten, dass die Eltern diesen Rechten und Pflichten auch tatsächlich verfassungsgemäß nachkommen. An dieser Grundausrichtung wollen und werden wir nichts verändern.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Es kann lediglich darum gehen, dass wir klarstellen – das ist dann in der Tat mehr als Symbolpolitik –, dass es uns darauf ankommt, den richtigen rechtlichen Rahmen dafür zu schaffen, dass Kinderrechte gestärkt werden. Sie haben es angesprochen: Dabei muss uns vollkommen klar sein, dass wir nicht bei Symbolpolitik stehen bleiben dürfen, sondern dass wir am Ende auch gefragt werden, ob wir das, was wir vorgeben zu tun, tatsächlich erreicht haben. Dafür möchte ich nur ein Beispiel anführen: Zurzeit treffen sich gerade die Justizminister zur Justizministerkonferenz. Sie beschäftigen sich unter anderem mit dem Thema Kindesmissbrauch, weil wir jedes Jahr Zehntausende Fälle von Kindesmissbrauch haben und in vielen Bere ichen gesetzliche Regelungen, sowohl im materiellen Recht als auch im Prozessrecht, letztlich noch nicht geeignet sind, um diesen Herausforderungen wirklich zu begegnen. Es ist nicht akzeptabel, dass wir im Bereich der Kinderpornografie einen niedrigeren Strafrahmen haben als beispielsweise beim einfachen Diebstahl. Und es ist auch nicht akzeptabel, dass wir unseren Ermittlungsbehörden viele Möglichkeiten nicht an die Hand geben, um Straftaten gegen Kinder in diesem Bereich tatsächlich aufzudecken. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass wir nicht alles Menschenmögliche tun, um diesen Tätern, die Kinder massenhaft missbrauchen, auf die Schliche zu kommen und ihr Handeln zu bestrafen.

In diesem Zusammenhang möchte ich noch einen letzten Punkt ansprechen: Allein im Jahr 2017 gab es 8 400 Fälle von Kindesmissbrauch in Deutschland, denen nicht nachgegangen werden konnte, weil Daten gelöscht werden mussten und nicht zur Aufdeckung von Verbrechen zur Verfügung standen. Ich will das deshalb erwähnen, weil es ein ganz praktisches Beispiel dafür ist, dass wir etwas wirklich Wichtiges tun müssen, um Kinder zu schützen, damit sie in unserem Land frei und unbeschadet von solchen Beeinträchtigungen aufwachsen können. Dafür müssen wir uns einsetzen. Daran wird sich entscheiden, ob wir kinderfreundlich sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)