
Horst Seehofer: "Tausende von Polizeibeamten waren in Quarantäne"
Modernisierung der Rechtsgrundlagen der Bundespolizei
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für mich und für die gesamte deutsche Polizei ist das heute ein schöner Moment. Wir haben nicht mehr damit gerechnet, dass in dieser Legislaturperiode die Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Bundespolizei modernisiert werden. Wir lesen heute den ersten Gesetzentwurf dazu. Deshalb geht mein erster Dank an die beiden Regierungsfraktionen. Die haben sich nämlich zusammengesetzt und den Gesetzentwurf geschrieben und konsentiert. Eine Verständigung war innerhalb der Bundesregierung nicht möglich; insofern geht diese erste Lesung heute auf die Arbeit der beiden Koalitionsfraktionen zurück. Dafür danke.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Das Bundespolizeigesetz stammt aus dem Jahre 1994 und ist seitdem im Wesentlichen unverändert. Allein schon aus diesem Zeitablauf ergibt sich, dass die Modernisierung der Rechtsgrundlagen überfällig ist. Ich möchte nur stichwortartig die Regelungsinhalte nennen; die Kolleginnen und Kollegen werden sicherlich noch die Details zum Ausdruck bringen.
Ein großer Bereich beinhaltet den polizeilichen Datenschutz, die Datenerhebung, die Datensicherung und die Datenübermittlung. Ein weiterer Bereich umfasst erforderliche Befugnisse im Bereich der Gefahrenabwehr. Hier nenne ich als Stichwort die Überwachung der Telekommunikation. Für die Überwachung der Telekommunikation streiten bestimmte politische Kräfte schon seit Jahrzehnten. Es ist also schön, dass dies jetzt die Chance hat, realisiert zu werden.
Des Weiteren sind zu nennen die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und Endgeräten, der Einsatz technischer Mittel gegen fernmanipulierte Geräte, die Möglichkeit der Meldeauflage, die Möglichkeit zum Erlass eines Aufenthaltsverbots und schließlich noch Bestimmungen zum Schutz von Zeugen. Was auch noch wichtig ist – das ist in den meisten länderpolizeilichen Regelungen bereits enthalten –: die Einführung der rechtlichen Klarstellung für den finalen Rettungsschuss jetzt auch auf Bundesebene. Das ist eine ganz klare Rechtsregel zur Absicherung unserer Polizeibeamten.
All diese Regeln sind, wie gesagt, längst überfällig. Darum sprach ich eingangs von einem erfreulichen Moment für die Bundesrepublik Deutschland, für ihre Sicherheit, aber vor allem auch für die Frauen und Männer, die tagtäglich ihren nicht einfachen Dienst tun.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Ich möchte diese kurze Debatte heute auch nutzen, um der Bundespolizei nach vielen Monaten der besonderen Belastung unserer Polizeibeamten zu danken. Sie ist, wie ich immer sage, der Juwel unserer Sicherheitsbehörden. Ich sage den einzelnen Polizeibeamten immer: Das ist ein schöner Beruf, aber auch ein riskanter. Allein die Tatsache, dass wir jetzt auf 2 000 infizierte Polizeibeamte seit Beginn der Pandemie zulaufen, zeigt, dass mit dem Beruf aufgrund der Einsätze auch gesundheitsmäßig Risiken verbunden sind. Tausende von Polizeibeamten waren zudem in Quarantäne. Darüber wird in der Öffentlichkeit weniger gesprochen. Deshalb will ich die Debatte heute dafür nutzen, unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihren ungeheuer wichtigen Dienst auch in der Pandemie den Dank der Bundesregierung auszusprechen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
In dieser Legislaturperiode haben wir nicht mehr allzu viele Sitzungswochen; ich glaube, es sind insgesamt noch sieben. Da muss man immer auch die Gefahr sehen, dass ein gutes Gesetz vielleicht nicht mehr die Ziellinie erreicht. Deshalb bitte ich das ganze Parlament, dieses wichtige Gesetz, das ohne die Verständigung der Regierungsfraktionen nicht mehr zustande gekommen wäre, jetzt zügig sorgfältig zu lesen, aber vor allem auch dafür zu sorgen, dass wir diese neuen Rechtsgrundlagen noch in dieser Legislaturperiode bekommen.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)