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Holocaust Memorial
(Quelle: Majkl Velner | Unsplash)

Gerechtigkeit für Opfer des Nazi-Regimes

Bundestag beschließt Anerkennung für jene, die als „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ gebrandmarkt wurden.

In der Nazi-Diktatur entschieden nur Willkür oder Zufall darüber, wen das Regime als „asozial“ brandmarkte – darunter fielen etwa Wanderarbeiter, Obdachlose, aber auch Jugendliche, die die verpönte amerikanische Swing-Musik hörten. Der Bundestag hat sich diesem Thema angenommen und einen wichtigen Beschluss für mehr Anerkennung dieser Opfergruppen gefasst.

Generell nutzte man diese Bezeichnung schnell für jene, die sich dem Regime nicht anpassen wollten. Dasselbe galt für die Betitelung „Berufsverbrecher“: Sie konnte schon auf jemanden angewendet werden, der ohne richterlichen Beschluss in Vorbeugehaft genommen worden war.

Schwarze Winkel, grüne Winkel

Beide Gruppen inhaftierte man in KZ, wo man die „Asozialen“ durch schwarze, die „Berufsverbrecher“ durch grüne Winkel kennzeichnete. Genaue Opferzahlen gibt es nicht, doch Historiker gehen von mehreren Zehntausend Betroffenen aus, die in Konzentrationslagern Zwangsarbeit leisten mussten und gequält wurden. Viele starben an den erlittenen Repressalien.

Deutschlandweite Ausstellung

Der Bundestag hat nun beschlossen, diese Menschen als Opfer anzuerkennen, ihnen im öffentlichen Bewusstsein und dem staatlichen Gedenken mehr Raum einzuräumen und die wissenschaftliche Erforschung ihrer Verfolgung zu intensivieren. Eine Ausstellung, die in ganz Deutschland gezeigt werden soll, wird an diese Gruppe erinnern – das Konzept dafür soll von der Stiftung „Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ erarbeitet werden.

Opfer verdienen Rehabilitierung

In der Bundestagsdebatte erläuterte die Unionsabgeordnete Melanie Bernstein: „Der Begriff ‚Asozial‘ war nicht genau definiert, er konnte bewusst breit ausgelegt werden und diente daher als Instrument der Unterdrückung. Die als ‚Berufsverbrecher‘ in Konzentrationslagern Inhaftierten waren zumeist Kleinkriminelle mit mehreren Vorstrafen. Nach Verbüßen ihrer Haftstrafe wurden sie in ein Konzentrationslager eingeliefert – ohne irgendeine rechtliche Grundlage. Ab 1942 wurden sie sämtlich zur so genannten ‚Vernichtung durch Arbeit‘ freigegeben. Ich sehe hier keinen Bedarf für eine Einzelfallprüfung, wie die AfD sie möchte. All diese Menschen sind Opfer und sie verdienen es, rehabilitiert und öffentlich anerkannt zu werden.“ Es sei richtig, dass die Betroffenen durch die volle Anerkennung als NS-Opfer endlich Leistungen nach dem Kriegsfolgengesetz, also eine Entschädigung, erhalten werden. 

In Schulen über die Betroffenen sprechen

Volker Ullrich verwies darauf, dass die Betroffenen viel zu lange im Schatten gestanden haben. Er fasste zusammen: „Wir handeln zu spät – aber besser jetzt als nie.“ Es wäre gut, wenn fortan in Schulen und Gedenkstätten über diese Menschen gesprochen wird – sie hätten es verdient