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Torbjörn Kartes: Wir müssen die Digitalisierung weiter vorantreiben

Rede zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Wir bringen heute den Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in den Deutschen Bundestag ein. Das hört sich zunächst sehr technisch an. Wir sprechen damit über 51 Seiten Gesetzentwurf, 86 Seiten Gesetzesbegründung, 18 betroffene Gesetze, 8 geänderte Verordnungen, insgesamt 164 einzelne Paragrafen, die geändert, hinzugefügt oder gestrichen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden somit pro Jahr um circa 12 Millionen Euro an Sachkosten und insbesondere 4 Millionen Arbeitsstunden entlastet. Die jährliche Entlastung der Wirtschaft beläuft sich auf circa 140 Millionen Euro ; die jährliche Entlastung der Verwaltungen des Bundes und der Länder beträgt in etwa 55 Millionen Euro – alles in einem Gesetzgebungsverfahren, und das meiste davon wird wahrscheinlich mit großer Einigkeit hier im Haus beschlossen werden.

Meine Damen und Herren, das ist solide Gesetzgebungsarbeit. Das ist teilweise echte Fleißarbeit; auch dafür steht diese Koalition. Mit diesem Gesetzgebungsverfahren wollen wir Deutschland ein bisschen schneller, digitaler, bürgernäher und kosteneffizienter machen. Dieses gute Gesetz bringen wir heute gemeinsam auf den Weg.

(Beifall der Abg. Michaela Noll [CDU/CSU] und Leni Breymaier [SPD])

Hinter diesem Gesetzgebungsverfahren verbergen sich also Änderungen an diversen Sozialgesetzbüchern, Anpassungen im Sozialgerichtsgesetz, im Arbeitsgerichtsgesetz und im Berufskrankheitsrecht sowie bei der Alterssicherung. Gesetzgebung findet eben häufig im Detail statt: kleine Änderungen, die wenig Aufmerksamkeit erregen, die aber für diejenigen Menschen, die davon betroffen sind, konkrete Verbesserungen bedeuten. So wird zum Beispiel die elektronische Übermittlung von Mitgliedsbescheinigungen der Krankenkassen an Arbeitgeber allen Bürgern, der Verwaltung und auch der Wirtschaft viel Zeit und Geld ersparen. In diesem Sinne gibt es viele ganz kleine Schritte, die in die richtige Richtung gehen.

Es gäbe viele Punkte, die ich an diesem Gesetzentwurf hervorheben könnte; aber ich will mich auf drei beschränken:

Erstens. Wir sorgen dafür, dass Schülerinnen und Schüler, die schwierige Jobperspektiven haben, besser betreut werden, wenn sie von der Schule abgehen. Ich kenne das Problem auch aus meiner Heimatstadt Ludwigshafen. Dort sind 8 Prozent der Langzeitarbeitslosen unter 25, und mittlerweile sind fast 15 Prozent der jungen Menschen ohne Schulabschluss. Das ist fast doppelt so viel wie im Landes- und Bundesdurchschnitt. Natürlich habe ich mit der Bundesagentur für Arbeit in Ludwigshafen darüber schon mehrfach gesprochen. Sie haben mir gesagt: Wir bekommen überhaupt nicht mit, wer von der Schule abgeht, und wir bekommen erst recht nicht mit, wer ohne Schulabschluss von der Schule abgeht. Das ist deutscher Datenschutz. So ist das bisher. Deswegen wollen wir es den Bundesländern ermöglichen, Daten von Schulabgängern an die Bundesagenturen für Arbeit zu übermitteln, damit diese sich dann direkt an die jungen Menschen wenden und für sie Brücken in die Arbeitswelt bauen können.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Uns ist dabei wichtig, dass wir die Aufgaben zwischen Jobcentern und Arbeitsagenturen vor Ort weiter klar abgrenzen. Auch das – Herr Kollege Schneider, da muss ich Sie korrigieren – gewährleisten wir mit dieser nun gefundenen Regelung. Es besteht eine klare Abgrenzung: Diejenigen, die heute vom Jobcenter betreut werden, werden auch weiterhin vom Jobcenter betreut. Die Arbeitsagentur kümmert sich um diejenigen, die bisher nicht vom Jobcenter betreut werden. Das sollten Sie bei Gelegenheit vielleicht einmal nachlesen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Bei 8 Prozent der Langzeitarbeitslosen in Ludwigshafen unter 25 Jahren kann ich nur sagen: Wir müssen die jungen Menschen eben da abholen, wo sie gerade stehen, und vor allem viel früher, nämlich bevor sie in der Grundsicherung landen. Das ermöglichen wir mit dieser Neuregelung.

Zweitens. Wir schaffen die Voraussetzungen, dass die nächsten Sozialversicherungswahlen bei den Krankenkassen 2023 digital werden. Neben der herkömmlichen Stimmabgabe per Briefwahl soll fakultativ die Möglichkeit eröffnet werden, auch online zu wählen. Dieser Vorschlag geht in die richtige Richtung. Wir werden uns aber weiter dafür starkmachen – das sage ich auch ganz deutlich –, dass auch die Sozialwahlen bei der Rentenversicherung und die Betriebsratswahlen zukünftig online möglich werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Wir dürfen also nicht nur über Digitalisierung reden; wir müssen sie auch gemeinsam weiter vorantreiben.

Drittens wollen wir den Migrationshintergrund als Merkmal der Arbeitsmarktforschung nutzbar machen. Die Zuwanderung aus den EU-Staaten und Drittstaaten nimmt zu. Entsprechend steigt auch das arbeitsmarktpolitische Interesse an Erkenntnissen zur Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Erkenntnisse gibt es so bislang nicht, weil die Arbeitsagentur die Staatsbürgerschaft und den Aufenthaltsstatus dokumentiert, nicht aber den Migrationshintergrund. Diese Erkenntnislücke schließen wir jetzt. Dabei geht es nicht um Stigmatisierung, im Gegenteil: Es geht darum, dass wir zielgerichtet Erkenntnisse gewinnen und damit helfen können. Vor allen Dingen können wir so auch zeigen, wie viele Menschen schon heute erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert sind und einen unersetzbaren Beitrag zum Erfolg unserer Wirtschaft in Deutschland leisten.

Abschließend möchte ich aus dem Bericht des Normenkontrollrates zitieren; das ist ein Expertengremium, das bei jedem einzelnen Gesetzgebungsvorhaben bewertet, welcher Aufwand mit der Einführung verbunden ist. Dieser Rat stellt der SGB-IV-Reform ein Gütesiegel aus. Ich zitiere:

Im Gesetzentwurf wird die Digitalisierung einer Vielzahl bestehender Verfahren und Kommunikationswege im Bereich der Sozialversicherung vorangetrieben, dabei effektiver gestaltet und entbürokratisiert.

Dem ist, denke ich, nicht viel hinzuzufügen. Ich wünsche uns in diesem Sinne gute Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)