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Torbjörn Kartes: Bürokratieabbau und Mittelstandsförderung sind für die Unionsfraktion wichtige Themen

Fälligkeitsdatum der Sozialversicherungsbeiträge verschieben

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürokratieabbau und Mittelstandsförderung sind auch für die Unionsfraktion und für mich persönlich ganz wichtige Themen. Deshalb habe ich den Antrag der FDP mit großem Interesse erwartet und dann – das muss man so deutlich sagen – auch mit Enttäuschung gelesen. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Zum Bürokratieabbau hätte ich von Ihnen durchaus etwas anderes erwartet.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich bin viel in meinem Wahlkreis unterwegs und rede mit Handwerksmeistern und Geschäftsführern kleinerer und auch mittelgroßer Betriebe. Sie lassen mich oft sehr direkt wissen, was sie eigentlich umtreibt. Da geht es um Themen wie Fachkräfte, Investitionen in Infrastruktur, bezahlbare Energie, Breitbandausbau und Ähnliches mehr. Aber in der ganzen Zeit hat noch nie einer zu mir gesagt: Eine Reform der Beitragsfälligkeit für die Sozialabgaben würde unserer Leistungsfähigkeit, unserer Innovationskraft und unserem Investitionsvermögen den entscheidenden Schub verpassen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Stattdessen hat die Wirtschaft im Gegensatz zu Ihnen zur Kenntnis genommen, welche Erleichterungen wir schon erreichen konnten. Im August 2016 sagte dazu der BDA-Hauptgeschäftsführer Kampeter anlässlich der Verabschiedung des zweiten Bürokratieentlastungsgesetzes – ich zitiere –:

Die Erleichterung bei der Berechnung des Sozialversicherungsbeitrags ist zu begrüßen. Dadurch entfällt für Arbeitgeber die Notwendigkeit, das voraussichtliche beitragspflichtige Entgelt vorab schätzen zu müssen.

Da hat er etwas verstanden, was offensichtlich noch nicht alle verstanden haben. In Ihrem Antrag steht nämlich, es müssten alle Sozialbeitragsberechnungen doppelt erfolgen, aber das ist nur bei wenigen Unternehmen tatsächlich der Fall. Das Unternehmen rechnet vielmehr mit den Abgaben des Vormonats und gleicht etwaige Differenzen – wir haben es ja auch schon gehört – in der Abrechnung im Folgemonat aus. Daraus ergeben sich im Regelfall mittlerweile auch 12 Abrechnungen und eben nicht mehr 24.

Ich weiß durchaus, dass das noch nicht in allen Unternehmen der Fall ist und funktioniert, aber bei den meisten unserer durchaus innovativen Mittelständler erledigt die IT heute vollautomatisch die Lohnabrechnung. Das sind Standardverfahren, die einen Bruchteil des Arbeitsaufwandes mit sich bringen, den nicht informatisierte Betriebe im Jahr 2005 hatten.

Ich habe mir dann den Abschlussbericht „Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen“ des Statistischen Bundesamts angesehen, den Sie in der Begründung zitieren. Das ist sozusagen Ihr Kronzeugendokument dafür, dass es eine Notwendigkeit zu politischem Handeln geben soll. Darin heißt es – das haben Sie nicht zitiert –:

Die „Dauerbaustelle“ Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge konnte nun geschlossen werden.

Übersetzt heißt das: Das ist eigentlich gar kein Thema mehr.

Wenn Sie aus der Untersuchung zitieren, dann sollten Sie schon etwas mehr zitieren. Darin steht, dass das gesamte Verfahren – das haben Sie bereits gesagt – zum Beitragseinzug aufseiten der Arbeitgeber jährlich mit 1,5 Milliarden Euro zu Buche schlägt. Im nächsten Satz steht aber:

Die Einsparungen, die sich durch die möglichen Änderungen der Fälligkeitsregelung von Sozialversicherungsbeiträgen beim Erfüllungsaufwand ergeben, sind dazu im Vergleich marginal.

Weiter heißt es sogar, durch die Umstellung entstünden Liquiditätsausfälle der Sozialversicherungsträger in Höhe von knapp 28 Milliarden Euro und in der Folge erhebliche Steigerungen der Beitragssätze.

(Thomas L. Kemmerich [FDP]: Genau das vermeiden wir!)

Zunächst einmal nehmen wir das so zur Kenntnis.

Aber Sie versprechen in Ihrem Antrag nicht nur Entlastungen, sondern auch Bürokratieabbau. Das wünschen sich durchaus viele Mittelständler. Denen empfehle ich, auch einmal Ihren Antrag zu lesen.

Sie haben diese Finanzierungslücke erkannt; das ist vollkommen richtig. Deswegen heißt es in Ihrem Antrag auch: Am Jahresbeginn sollen Unternehmer eine Sondervorauszahlung von Sozialversicherungsbeiträgen leisten, die sich auf ein Elftel des Vorjahresumsatzes – wie kommt man da eigentlich auf Umsatz? – beläuft. Das ist eine zusätzliche Abgabe. Das ist zusätzliche Bürokratie und schon wieder ein neues Verfahren, das Sie hier einführen. Uns überzeugt das nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Der Mittelstand ist Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Deshalb muss die Politik den Mittelstand fördern und unterstützen. Für mich persönlich bedeutet das, dass wir die Unternehmen auch einfach einmal in Ruhe lassen sollten.

(Thomas L. Kemmerich [FDP]: Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit!)

Damit ganz kurz zum Thema Bürokratieabbau. Hier haben wir bereits viel getan; das dürfen Sie ruhig zur Kenntnis nehmen. In den letzten zehn Jahren, von 2006 bis 2016, wurden die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent abgebaut. Wir haben im Koalitionsvertrag – das haben wir bereits gehört – klare Ziele gesetzt und werden intensiv daran arbeiten, den Mittelstand nicht nur durch Bürokratieabbau weiter zu entlasten. Wer die deutsche Wirtschaft fördern will, muss in diese Richtung denken. Wenn Sie als FDP-Fraktion in diesem Sinne Vorschläge machen, dann können wir im Ausschuss sehr gerne darüber sprechen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)