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Torbjörn Kartes: "Betriebliche Mitbestimmung hat Zukunft"

Rede zur Betrieblichen Mitbestimmung

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf den Tribünen! Der hier vorliegende Antrag der Linken überzeugt mich nicht. Ich finde ihn schon vom Duktus her schwierig und vor allen Dingen einseitig formuliert.

Sie unterstellen gleich zu Beginn im ersten Satz, den Sie da formuliert haben: Wer sich in unserem Land für Demokratie im Betrieb einsetzt, also für betriebliche Mitbestimmung, der lebt gefährlich. – Um auch das gleich an dieser Stelle vorneweg zu sagen: Es gibt zweifellos Arbeitgeber, die sich rechtswidrig verhalten, die versuchen, die Gründung von Betriebsräten zu verhindern. Sie gehen teilweise sicher nicht anständig mit ihren Mitarbeitern um, keine Frage. Sie haben sicher auch unsere Aufmerksamkeit verdient. Aber – und das kommt mir in Ihrem Antrag deutlich zu kurz; Sie führen es eigentlich gar nicht aus –: Das ist doch ganz sicher nicht die Mehrheit aller Arbeitgeber hier in Deutschland. Ich finde, wenn man einen solchen Antrag hier einbringt, dann sollte man das zumindest differenziert tun. Dann sollte man zumindest auch deutlich machen, dass die Mehrzahl der Arbeitgeber in Deutschland sich anständig verhält.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP und des Abg. Detlev Spangenberg [AfD])

Wir haben ein gut funktionierendes Betriebsverfassungsrecht hier in Deutschland. Es hat sich über hundert Jahre entwickelt. Arbeitgeber und Betriebsräte arbeiten in aller Regel vertrauensvoll zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. Das ist doch die Botschaft: Wir bekämpfen die schwarzen Schafe; aber wir dürfen auch stolz sein auf unsere betriebliche Mitbestimmung in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Nun geht es Ihnen heute darum, dass wir Betriebsräte vor mitbestimmungsfeindlichen Arbeitgebern schützen sollen, insbesondere vor denjenigen, die versuchen, Betriebsratswahlen aktiv zu verhindern. Da sind wir uns auch einig. Aber was auch untergeht in Ihrem Antrag: Ein solches Verhalten ist bereits heute rechtswidrig. Es ist sogar ein Straftatbestand. Nach § 119 Absatz 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz – das ist auch schon erwähnt worden – wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer die Wahl eines Betriebsrats behindert oder beeinflusst. Ich finde, das hätten Sie in Ihrem Antrag durchaus auch mal erwähnen können; denn so schutzlos sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland zu Recht eben nicht.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich glaube, es kommt viel eher darauf an, dass solches Fehlverhalten konsequent zur Anzeige gebracht und bis zum Urteil verfolgt wird. Hier geht es immerhin um persönliche Haftung, um eine Straftat. Das wird den allermeisten, wenn Strafverfolgung wirksam funktioniert, auch nicht mehr egal sein. Ich bin mir sicher, dass das deutlich mehr bringen würde als Ihre Vorschläge, die Sie umsetzen wollen, die aber ihre Wirkung in der Praxis verfehlen würden.

Ich möchte noch auf einen Punkt in Ihrem Antrag eingehen. Das betrifft Ihren Vorschlag, das Höchstmaß des Ordnungsgelds in § 23 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz von 10 000 auf 25 000 Euro zu erhöhen. Man muss, denke ich, ganz kurz erklären, wann es überhaupt so ein Ordnungsgeld gibt. Dafür brauchen Sie einen Arbeitgeber, der seine gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsrecht grob verletzt. Er muss dann vor ein Arbeitsgericht kommen. Dort wird dann eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung getroffen. Er bekommt eine bestimmte Handlung aufgegeben, zum Beispiel die Bekämpfung der Gründung eines Betriebsrates zu unterlassen. Dies ignoriert er dann bewusst; es ist ihm im besten Sinne egal. Dann bekommt er ein Ordnungsgeld von maximal 10 000 Euro. Auch das ist ihm egal. Denn er sagt: Ich zahle lieber das Geld, als dass ich einen Betriebsrat habe.

Glauben Sie wirklich, dass dieser davon beeindruckt wäre, dass er anstatt 10 000 Euro maximal 25 000 Euro zu zahlen hätte? Ich glaube das nicht. Deshalb glaube ich auch nicht, dass Ihr Vorschlag bei diesen speziellen Arbeitgebern etwas bringen würde. Vielmehr treffen Sie solche Arbeitgeber – ich habe es schon erwähnt – mit dem Strafrecht, insbesondere im Wiederholungsfall. Diese werden zunehmend den Imageschaden fürchten, wenn sich herumspricht, was für ein Arbeitgeber sie sind. Übrigens müssen wir auch dafür das Gesetz nicht ändern, sondern vielmehr an der Kultur der Arbeitswelt weiter arbeiten und Rechtsverfolgung entsprechend durchsetzen.

Ich komme zum Schluss. – Klar ist für uns als Union aber auch, dass betriebliche Mitbestimmung Zukunft hat, dass sie wichtig und richtig ist und dass sie gerade in Zeiten des digitalen Wandels große Bedeutung hat. Daher wollen wir insbesondere auch das allgemeine Initiativrecht von Betriebsräten für Weiterbildung stärken. Wir werden die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Wir wollen sicherstellen, dass auch bei grenzüberschreitenden Sitzverlagerungen von Gesellschaften die nationalen Vorschriften über die Mitbestimmung gesichert werden. Das sind Maßnahmen, die das Betriebsverfassungsrecht fit für die Zukunft machen und sinnvoll weiterentwickeln. Daran werden wir auch in dieser Legislatur noch arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)