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Tobias Zech: Der Patient, der Mensch muss im Mittelpunkt stehen

Redebeitrag zum Gesetz der digitalen Rentenübersicht

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ganz spannend, wenn man drei sehr unterschiedliche Vorhaben in einem Gesetzentwurf innerhalb von fünf Minuten erklären muss. Die Staatssekretärin hat es in vier Minuten geschafft. Ich versuche, es in fünf Minuten darzustellen.

Ich möchte mich erst einmal um das Thema Reha kümmern. Die Leistungsbeschaffung in der medizinischen Rehabilitation ist ein wichtiges Thema, ein Thema, bei dem es um Transparenz geht und auch darum, dass wir das offene Zulassungsverfahren, das in der Kritik steht, neu aufstellen und zukunftsfähig machen. Es geht zudem darum, eine nachhaltige, transparente Leistungserbringung im Bereich der Vergütung, im Bereich der Inanspruchnahme, aber natürlich auch im Bereich der Beschaffung sicherzustellen.

Wichtig ist, dass wir mit diesem Gesetz und bei seiner Behandlung im parlamentarischen Verfahren drei Bedingungen erfüllen.

Bedingung eins: Der Patient, der Mensch muss im Mittelpunkt stehen. Ich denke, mit diesem Gesetz, mit der Stärkung der Wahlfreiheit und des Patientenwunsches, auch im Sinne des SGB IX sowie im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention, gehen wir einen richtigen Schritt in eine positive Zukunft und stärken die medizinische Reha.

Bedingung zwei: Wir müssen ein Gesetz vorlegen, das den EU-Ausschreibungskriterien entspricht.

Bedingung drei – dieser Punkt muss uns allen wichtig sein –: Wir dürfen unter keinen Umständen die plurale, vielfältige Rehalandschaft mit ihren unterschiedlichen Trägern, die wir in Deutschland haben, gefährden, sondern wir müssen sie stärken im Sinne der Patienten und im Sinne derer, die die Rehaeinrichtungen standortnah mit unterschiedlichen Konzepten nutzen wollen. Das ist ein wichtiges Vorhaben, das wir in der Diskussion noch aktiv ausgestalten müssen und begleiten werden.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Das zweite Thema, auf das ich in dieser Debatte Wert legen will, ist die Digitale Rentenübersicht. Die Digitale Rentenübersicht soll eine Vereinfachung bewirken, um Anwartschaften, die man über alle drei Säulen erwirtschaftet hat – die gesetzliche, die betriebliche, aber auch die private Vorsorge –, in einer Übersicht darzustellen. Das ist notwendig; denn wir haben es mit unterschiedlichen Lebensläufen und unterschiedlichen Berufsentwicklungen zu tun. Ich selbst arbeite jetzt seit 23 Jahren. Ich habe sowohl eine private Vorsorge als auch eine betriebliche Altersvorsorge. Ich habe auch in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt und bekomme auch hier eine Vorsorge.

(Zuruf von der FDP: Sehr schön!)

Und was mache ich jedes Jahr? Ich nehme alle Statusmitteilungen, loche sie und hefte sie ab.

Ziel ist es, dass wir die Anwartschaften, die Statusmitteilungen und die Vorsorgeeinrichtungen, die Standmitteilungen erbringen müssen, zusammenfassen. Damit darf es aber nicht abgetan sein, und deswegen müssen wir das Verfahren sehr eng begleiten. Bei einem Gesetz mit 13 Paragrafen, Frau Staatssekretärin, in denen neun Verordnungsermächtigungen enthalten sind, sollten wir im Verfahren schon ganz genau darauf achten, was wir tun. Es darf nicht damit abgetan sein, dass ich statt der vier Zettel, die ich jedes Jahr loche und weghefte, dann noch einen fünften Zettel loche und weghefte, auf dem dann alles noch mal steht. Wir brauchen im Jahr 2020 und dann im Jahr 2023, wenn wir das System live stellen, ein System ohne Medienbruch. Wir brauchen ein System, das es dem Nutzer erlaubt, diese Daten digital weiterzuverarbeiten, also ein System, wo ich meinen Bankberater, meinen Rentenbearbeiter, meinen Rentenberater mit einbinden und ihm auch die digitalen Daten zur Verfügung stellen kann. So kann man einen echten Mehrwert für die Menschen schaffen, und nur dann ist dieses System zukunftsfähig. Das müssen wir gemeinsam erreichen.

Das System muss zudem administrierbar sein. Die Deutsche Rentenversicherung ist ein professioneller und glaubwürdiger Partner, der mit diesen sensiblen Daten umgehen und die Komplexität der Zusammenführung sicherstellen kann.

Wir müssen Wert darauf legen, dass wir die Gremien, die wir im Gesetz beschreiben – die Steuerungsgremien, die Fachbeiräte – nicht überborden. Es müssen vielmehr kleine, schnelle, agile Einheiten sein; denn der Zeitplan bis 2023 mit dem vorgestellten Budget ist sehr ambitioniert. Ich kann den Kollegen von der Rentenversicherung bei diesem Vorhaben nur viel Erfolg wünschen. Es wird nicht einfach. Im Ergebnis haben wir aber mehr Transparenz, und das wird dazu führen, dass man seine eigene Rentenplanung und potenzielle Versorgungslücken früh erkennen und abstellen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Alle drei Vorhaben – neben den beiden angesprochenen auch die Weiterentwicklung der Sozialwahlen – sind für die Menschen, die davon betroffen sind, sehr wichtig. Wir werden das im laufenden Verfahren eng begleiten. Die Vorschläge, die jetzt vom BMAS auf dem Tisch liegen, gehen alle in die richtige Richtung und treffen den richtigen Ton. Ich freue mich auf die weitere Debatte.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)