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Sylvia Pantel : Das Kindeswohl ist das Maß unseres Handelns

Rede zum Adoptionshilfe-Gesetz

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei aller politischen Unterschiedlichkeit sind wir doch bemüht, das Beste für unsere Familien und gerade eben für unsere Kinder gesetzlich zu regeln. Unsere Herangehensweise ist unterschiedlich; aber das Kindeswohl ist das Maß unseres Handelns und steht im Mittelpunkt unserer Gesetzgebung. Für uns ist Beratung nicht würdelos, und auch heterogene Paare werden beraten.

2018 – Frau Ministerin hatte es schon gesagt – wurden 3 733 Kinder adoptiert; davon waren es bei 176 Kindern Auslandsadoptionen. Nicht jeder familiäre Kontext, in den ein Kind hineingeboren wird, ist für das Kind gesund. Es ist notwendig, dass die abgebenden Eltern umfassend über mögliche Hilfe- und Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe informiert sind, damit sie in Kenntnis all ihrer Möglichkeiten für sich entscheiden können, ob die Freigabe ihres Kindes zur Adoption der beste Weg für das Kind ist oder ob sie sich mit den entsprechenden Hilfe- und Unterstützungsangeboten zutrauen, für ihr Kind doch selber zu sorgen.

Bei jedem Menschen besteht das Bedürfnis, etwas über seine Wurzeln und seine Identität zu erfahren; das Wissen um die eigene Herkunft ist für viele adoptierte Kinder enorm wichtig. Deshalb wird mit dem Gesetz ein offener und selbstverständlicher Umgang mit der Adoption gefördert. Die Adoptionsvermittlungsstellen sollen die Adoptiveltern dahin gehend beraten und ermutigen, dass sie das Kind von Anfang an altersentsprechend über die Tatsache der Adoption aufklären. Deshalb soll es vor und auch nach der Adoption Beratungsangebote geben.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Entscheidung, ein Kind zu adoptieren, aber besonders der Entschluss der leiblichen Eltern, ein Kind zur Adoption freizugeben, ist eine so tiefgreifende Entscheidung, die das Leben aller Betroffenen lebenslang bindet und auch bestehende Familienstrukturen wie Oma, Opa, Tante, Onkel, Cousin und Cousine wirklich maßgebend verändert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deshalb ist es wichtig, dass die Beteiligten auf alle Konsequenzen hingewiesen werden und eine gute Beratung und Begleitung erfahren.

Hier setzt das Adoptionshilfe-Gesetz an. Weil den Adoptionsvermittlungsstellen eine tragende Rolle zukommt, müssen ihre Strukturen gestärkt werden. Es wird ein Aufgabenkatalog festgelegt und die Kooperation zwischen den verschiedenen Fachstellen wie zum Beispiel der Schwangerschaftsberatung oder der Erziehungsberatung ausgebaut.

Um auch die Kinder, die aus dem Ausland adoptiert werden sollen, zu schützen, werden unbegleitete Auslandsadoptionen grundsätzlich untersagt. Es soll ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für Adoptionen aus dem Ausland eingeführt werden. Damit schützen wir die Kinder und wollen verhindern, dass sich eine Art Markt entwickelt. So werden die Adoptionsfamilien auf die besondere Herausforderung einer Auslandsadoption gut vorbereitet.

Mit diesem Gesetz sollen die an der Adoption beteiligten leiblichen Eltern, die Adoptiveltern und vor allem die Kinder gestärkt und ein gutes Gelingen der Adoption unterstützt werden.

Vizepräsident Dr. Hans-Peter Friedrich:

Frau Kollegin, kommen Sie zum Ende.

 

Sylvia Pantel (CDU/CSU):

Deshalb ist das Gesetz ein gutes Gesetz. Wir haben immer das Wohl des Kindes als Allererstes und ganz oben im Blick.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Sönke Rix [SPD])