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Stephan Stracke: Wir stehen für eine Arbeitswelt, die Flexibilität und Aufstiegs- und Qualifizierungschancen bietet

Rede zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts

Grüß Gott. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts bedeutet für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ganz konkrete Verbesserungen im Arbeitsleben. Wir begrüßen diesen Entwurf ausdrücklich.

(Beifall der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD])

Wir stehen für eine Arbeitswelt, die Flexibilität und Aufstiegs- und Qualifizierungschancen bietet. Gerade Familien stehen vor besonderen Anforderungen, wenn es um die Organisation der Vereinbarkeit von Familie und Beruf geht, im Hinblick auf die Kindererziehung, aber auch im Hinblick auf die Pflege von Angehörigen. Familie zuerst, das ist der Anspruch der Union. Dazu zählt, dass der Wechsel von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt für Frauen und Männer einfacher möglich sein muss.

(Beifall der Abg. Gabriele Hiller-Ohm [SPD])

Der vorliegende Entwurf ist ein großer Fortschritt im Vergleich zur letzten Legislaturperiode, als Frau Nahles als Bundesarbeitsministerin in der Sache mit dem Kopf durch die Wand wollte und mit ihrer Vorlage krachend gescheitert ist.

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Na, na, na!)

Nun hat die arbeitsmarktpolitische Vernunft gesiegt, weil wir zum einen Rücksicht auf die betrieblichen Möglichkeiten gerade kleinerer Betriebe nehmen und zum anderen das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Flexibilität und Sicherheit nicht aus dem Blick verlieren. Wir sorgen für Sicherheit für diejenigen, die vorübergehend ihre Arbeitszeit reduzieren wollen. Wir haben bereits einen Rechtsanspruch für Elternzeit, Pflegezeit, Familienpflegezeit. Diesen Rechtsanspruch erweitern wir nun um die Brückenteilzeit. Dabei nehmen wir gerade Rücksicht auf die arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten und Fähigkeit kleinerer mittelständischer Unternehmen. Ein einfaches Umverteilen von Arbeit, so wie häufig behauptet wird, ist dort nämlich nicht möglich. Deswegen müssen wir besonders Rücksicht nehmen. Genau diesen Aspekten tragen wir in dem Maße Rechnung.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ein zweiter Aspekt: Wir erleichtern den Teilzeitbeschäftigten, die mehr arbeiten möchten, die Rückkehr aus Teilzeit. Wir unterstützen diejenigen, die einen Aufstockungswunsch haben. Aber nicht jeder, der Teilzeit arbeitet, befindet sich in einer Sackgasse. Wer von „Teilzeitfalle“ spricht, erweckt häufig den Eindruck, dass ein Großteil der Teilzeitbeschäftigten in Deutschland dies eigentlich ungewollt sei und lieber Vollzeit arbeiten wolle, aber nicht könne.

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Ja, davon gibt es viele! – Kerstin Tack [SPD]: 1,8 Millionen!)

Die Gründe für Teilzeit, Frau Kollegin, sind natürlich vielfältig. Bei Frauen spielt vor allem die Betreuung von Kindern oder Pflege eine Rolle. Bei Männern sind es eher Krankheiten und Unfallfolgen.

Aber wenn bei Frauen beispielsweise die Betreuung von Kindern zunehmend in den Hintergrund rückt, befinden sie sich dann tatsächlich in der Teilzeitfalle, in der Sackgasse, aus der sie nicht mehr herauskommen?

(Gabriele Hiller-Ohm [SPD]: Ja!)

In Bayern nennen 2,6 Prozent der Frauen das Nichtvorhandensein einer Vollzeitstelle als Grund für die Teilzeittätigkeit. Der Hauptgrund, warum sie nicht Vollzeit arbeiten, liege in ganz anderen Dingen, nämlich im persönlichen Bereich, und manche wollten auch nicht Vollzeit tätig sein. Das ist der Hauptgrund.

(Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Herr Kollege, Sie haben das Gesetz aber wirklich noch nicht verstanden!)

Ein ähnliches Bild ergibt sich mit Blick auf Gesamtdeutschland. Dennoch sagen wir: Die meisten Teilzeitbeschäftigten sind nicht in der Teilzeit gefangen, sondern sie wollen Teilzeit arbeiten. Das ist in keiner Weise kritikwürdig.

(Beifall bei der CDU/CSU und der AfD sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Barbara Hendricks [SPD]: Es ist ja kein Wunder, dass Sie sogar Beifall von der AfD bekommen!)

– Ganz ruhig, Frau Kollegin. Ich sage es doch gleich.

Wir unterstützen diejenigen, die einen Aufstockungswunsch haben, diesen aber nicht hinreichend realisieren können. Das ist arbeitsmarktpolitisch und gesellschaftspolitisch vernünftig. Genau deswegen legen wir einen Gesetzentwurf mit dem Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit vor, mit den Möglichkeiten der Beweislastumkehr, wenn es darum geht, von Teilzeit wieder aufzustocken. Darüber müssen wir jetzt diskutieren.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Heftig diskutieren!)

In diesem Sinne freue ich mich auf die Gespräche innerhalb der Koalition und natürlich in diesem Hohen Haus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)