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Stephan Pilsinger: "Richtige Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb"

Rede zum Krankenkassenwettbewerb und Krankenversorgung

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In den vergangenen Monaten haben wir intensiv und vor allem konstruktiv über die gesetzlichen Neuregelungen des Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetzes beraten, natürlich auch darüber, welche Vorschriften vielleicht zu weit greifen.

Wir sind uns einig: Die Maßnahmen zur systematischen Stärkung des Risikostrukturausgleichs sind ganz klar notwendig. Unser Gesundheitssystem entwickelt sich weiter, und wir passen den Finanzausgleich daran an. Nur so können wir einen fairen Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen auch in Zukunft sicherstellen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Drei Maßnahmen möchte ich besonders hervorheben.

Erstens die Regionalkomponente. Mit ihr beziehen wir im Risikostrukturausgleich künftig die lokal unterschiedlichen Ausgabenstrukturen der einzelnen Krankenkassen ein. So reduzieren wir strukturelle Fehldeckungen, die in der Vergangenheit durch die regionale Verteilung der Versicherten entstanden sind.

Zweitens das Krankheitsvollmodell. Wir berücksichtigen nicht nur 50 bis 80 Krankheiten, sondern alle, das gesamte Krankheitsspektrum. Diese Maßnahme wird Fehldeckungen auf der Ebene einzelner Versichertengruppen reduzieren.

Und drittens der Risikopool. Dieser lässt Versicherte auch in Zukunft von neuen, zumeist auch sehr teuren Therapien profitieren. Wir mindern die finanzielle Belastung für einzelne Kassen und sorgen für eine gleichmäßigere Verteilung der Kosten. Das ist wirklich fair.

Als Arzt und Parlamentarier waren mir zwei Themenbereiche im Gesetz besonders wichtig, und diese haben wir im Laufe der parlamentarischen Beratungen entscheidend verbessert.

Erstens. Das Diagnosevergütungsverbot war gefährlich, und zwar für zahlreiche besondere Versorgungsformen in der gesetzlichen Krankenversicherung, vor allem für die Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])

Unser Gesundheitswesen wird immer komplexer. Umso größer ist das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in ihre Hausärzte. Sie sind ihr wichtigster Ansprechpartner. Die Hausarztverträge stärken die besondere Rolle der Hausärzte und sind damit zu einem wichtigen Standpfeiler unseres Systems geworden.

Mit dem Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz haben wir 2017 bereits dafür gesorgt, dass Manipulationen in diesem Bereich verhindert werden. Daher war die Verschärfung der Regelungen schlicht nicht so notwendig, wie wir zuerst dachten.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Bärbel Bas [SPD]: Wir haben das nie gedacht!)

Deshalb haben wir die Vorschrift gestrichen und damit sichergestellt, dass die Verträge auch in Zukunft weiterentwickelt werden können.

Zweitens. In der neuen Fassung des Gesetzes wird nun auch nicht mehr zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Diagnosen unterschieden. Dadurch stellen wir klar: Ärztliche Diagnosen werden auch in Zukunft gleichbehandelt.

Mit diesen Regelungen schaffen wir die richtigen Voraussetzungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Kassen. Gleichzeitig bewahren wir die erforderlichen Rahmenbedingungen für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Ich denke, dieses Gesetz ist ein wirklich gelungenes Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)