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Stephan Pilsinger: Mit der Telematikinfrastruktur verfügt das deutsche Gesundheitswesen über eine eigene Datenautobahn

Rede zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetzes im vergangenen November haben wir als CDU/CSU-Fraktion das Versprechen gegeben, digitale Lösungen für das Gesundheitswesen weiter voranzubringen und dabei den Schutz sensibler Patientendaten stets im Blick zu behalten – und dieses Versprechen halten wir auch.

Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz schaffen wir heute die gesetzliche Grundlage dafür, dass digitale Kommunikation im Gesundheitswesen künftig noch reibungsloser und sicherer funktioniert. Dabei spielen Datenschutz und Datensicherheit eine ganz wesentliche Rolle. Denn nur so schaffen wir Vertrauen bei den Menschen, und dieses Vertrauen ist ganz entscheidend, meine Damen und Herren. Denn nur wenn die Versicherten digitale Lösungen wie die elektronische Patientenakte auch nutzen, werden die umfangreichen Verbesserungen in der Gesundheitsversorgung für sie auch spürbar. Genau aus diesem Grund machen wir mit dem vorliegenden Entwurf deutlich: Die Versicherten können auch in Zukunft darauf vertrauen, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten sicher sind.

Mit der Digitalisierung ergibt sich die Chance, unser Gesundheitssystem auf die Herausforderungen der Zukunft auszurichten, und den Weg dorthin haben wir sorgsam vorbereitet. Mit der Telematikinfrastruktur verfügt das deutsche Gesundheitswesen über eine eigene Datenautobahn für den verlässlichen und sicheren Transport von Gesundheitsdaten.

Bereits ab dem kommenden Jahr sind die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte anzubieten, und das ist auch richtig. Denn sie erleichtert nicht nur die Abläufe im ärztlichen Behandlungsalltag, sondern ermöglicht künftig noch präzisere Diagnosen und individuellere Therapien.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Dabei können Befunde, Diagnosen und Medikationspläne oder Behandlungsberichte auch in Zukunft ausschließlich von befugten Personen eingesehen werden und auch nur dann, wenn die Versicherten dem ausdrücklich zugestimmt haben.

Meine Damen und Herren, digitale Gesundheitslösungen sind die Zukunft. Dank immer mehr Anwendungsmöglichkeiten und einer steigenden Zahl von Nutzern können wir medizinische Ressourcen künftig noch sinnvoller einsetzen, Fachkräfte entlasten und die Patientenversorgung insbesondere in der Fläche noch besser organisieren.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Digitale Lösungen unterstützen uns bei oft aufwendigen Behandlungen und Betreuung chronisch kranker Patienten. Telemedizinische Versorgungsangebote leisten schon heute einen wichtigen Beitrag dazu, die Lebensqualität dieser Patienten zu verbessern und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Angebote wie Telemonitoring oder Telecoaching können eine sehr sinnvolle Ergänzung zur hausärztlichen Versorgung sein. Ganz besonders möchte ich daher an dieser Stelle hervorheben, dass wir den Krankenkassen mit dem vorliegenden Gesetz endlich ermöglichen, ihre Versicherten aktiv und gezielt über solche wichtigen Versorgungsangebote zu informieren.

Vor allem während der Coronakrise hat sich gezeigt, dass Risikopatienten von telemedizinischen Angeboten und digitalen Gesundheitsanwendungen in besonderem Maße profitieren. Denn dadurch kann der behandelnde Arzt den Gesundheitszustand seiner Patienten stets im Blick haben und im Notfall sofort eingreifen. Wir machen mit dieser Klarstellung deutlich: Eine Information der Krankenkassen über lebensrettende Versorgungsangebote ist keine Werbung. Als Gesetzgeber haben wir mit dieser Regelung Hemmnisse beseitigt und Bremsen gelöst. Jetzt liegt es an den Kassen, ihren Versicherten diese neuen Versorgungsmöglichkeiten tatsächlich anzubieten und sie natürlich auch darüber zu informieren.

Meine Damen und Herren, mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz setzen wir jetzt eine ganz konkrete Verbesserung für die Patientinnen und Patienten in unserem Land um. Deshalb bitte ich um Ihre Unterstützung für dieses Gesetz.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)