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(Quelle: Unsplash.com)

Spürbare Entlastung für Familien

Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen sollen die Familien in Deutschland zum Jahreswechsel entlastet werden. An diesem Donnerstag stehen sowohl das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ als auch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ zur Abstimmung.

Es ist ein Vorhaben, das als Herzensangelegenheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt: Es soll eine Erhöhung beim Kindergeld von 15 Euro und eine entsprechende Anpassung der Freibeträge geben. Das heißt: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt – jeweils – auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. 

Außerdem werden zur steuerlichen Freistellung des steuerlichen Existenzminimums der Grundfreibetrag angehoben sowie zum Ausgleich der kalten Progression der Einkommensteuertarif geglättet. Um es klar zu sagen: Auf unsere Initiative hin wird seit nunmehr acht Jahren die kalte Progression wirksam bekämpft und regelmäßig ausgeglichen.

Gemeinsam mit den Maßnahmen aus dem Ersten Familienentlastungsgesetz, der Einführung des Baukindergeldes und der Zahlung des Kinderbonus sendet die Unionsfraktion damit in dieser Legislaturperiode ein starkes Signal. 

Ebenfalls von der Reform profitieren sollen Behinderte, Pflegebedürftige und deren Angehörige. So steht am Donnerstag eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge und die Aktualisierung der Systematik zur Abstimmung. Es ist das erklärte Ziel der Unionsfraktion, dass die Betroffenen eine wirkliche Hilfe im Alltag erfahren. Es sollte schließlich nicht vergessen werden, dass mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt werden.

So soll der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt. Die Erhöhung und Ausweitung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen vermeiden.

Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.
Zudem soll der Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt werden. Findet das Gesetz am Donnerstag eine Mehrheit, kann der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‘hilflos’ bei der zu pflegenden Person geltend gemacht werden.