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„Schutzschirm für die Krankenhäuser“
(Quelle: picture alliance / Pressebildagentur ULMER)

„Schutzschirm für die Krankenhäuser“

Rettungsschirm für das Gesundheitssystem verabschiedet – Bundestag ruft Seuchenfall aus

Das deutsche Gesundheitssystem steht angesichts der sich rasant ausbreitenden Corona-Epidemie vor immensen Herausforderungen. Kliniken, Ärzte und Pflegekräfte müssen schnellstens entlastet werden – finanziell und organisatorisch. 

Im Eilverfahren verabschiedete der Bundestag daher ein milliardenschweres Hilfspaket. Außerdem änderte er das Infektionsschutzgesetz. Zum Schutz der Bevölkerung im Seuchenfall soll der Bund für einheitliche Regelungen sorgen können. Diesen Seuchenfall rief der Bundestag jetzt aus. 

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein sagte: „Mit dem Krankenhausentlastungsgesetz spannen wir einen wirksamen Schutzschirm über unsere Krankenhäuser.“ Er fügte hinzu: „Am Geld darf das alles nicht scheitern.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, bezifferte die Hilfsgelder auf rund zehn Milliarden Euro. Sollte das Geld nicht ausreichen, „steuern wir nach“, sagte sie und fügte hinzu: „Wir sind in der Krise handlungsfähig.“

Mehr Intensivbetten vorhalten

Das Krankenhausentlastungsgesetz sieht in erster Linie vor, dass die Kliniken Geld dafür erhalten, wenn sie mehr Intensivbetten und Beatmungsgeräte für Corona-Patienten bereithalten. Denn es wird damit gerechnet, dass die Zahl der Menschen, die schwer an der neuartigen Lungenseuche erkranken, stetig steigt. Um mehr Betten zur Verfügung zu haben, sollen planbare Operationen und Behandlungen verschoben werden. Laut Maag wurden seit dem 16. März bereits 50 Prozent der Intensivkapazitäten freigeräumt. Die dadurch entstehenden Einnahmeausfälle der Krankenhäuser sollen finanziell ausgeglichen werden. 

Nüßlein wies darauf hin, dass die ganze Dimension der Epidemie noch nicht erfasst sei, viele Fragen noch nicht beantwortet seien. Deshalb könne man derzeit nur „die grobe Marschrichtung festlegen“. Er wünsche sich aber nichts mehr, als dass die ganzen Vorkehrungen nicht nötig wären, „dass die Betten leer bleiben und die Beatmungsgeräte verstauben“, sagte Nüßlein.

Mehr Geld für Schutzausrüstung

Damit die Krankenhäuser sich ausreichend Schutzausrüstung zulegen können, erhalten sie vom 1. April bis 30. Juni pro Patient einen Zuschlag von 50 Euro. Zusätzliche Einnahmen fließen den Kliniken unter anderem dadurch zu, dass das Pflegeentgelt erhöht wird. Um die Krankenhäuser weiter zu entlasten, dürfen Reha-Zentren einspringen und akutstationäre Patienten behandeln. Damit ihr Bestand gesichert ist, erhalten sie ebenfalls Finanzhilfen. „Wir stehen an der Seite unserer Krankenhäuser, damit sie eine bestmögliche Versorgung von Infizierten gewährleisten können“, sagte Karin Maag.

Kontakte vermeiden

Auch den Arztpraxen wird mit finanziellen Zuwendungen unter die Arme gegriffen. So soll verhindert werden, dass ambulant tätige Ärzte in existenzielle Nöte geraten, falls ihnen im Zuge der Corona-Epidemie die anderen Patienten ausbleiben. Zum Schutz von Mitarbeitern in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie von Prüfern, Gutachtern und Kassenangestellten sollen die persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden. Was auf Telekommunikation umgestellt werden kann, wird umgestellt. 

„Ausnahmesituation bedingt Ausnahmeregeln“

Die Verhütung und Bekämpfung von Seuchen fällt normalerweise in die Zuständigkeit der Länder. Eine erste Lehre aus der Corona-Epidemie ist, dass der Bund in bundesweiten Krisensituationen stärkere Befugnisse braucht. Mit der Reform des Infektionsschutzgesetzes kann der Bundestag nun eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ feststellen, was er am Mittwoch sogleich tat. Somit darf das Bundesgesundheitsministerium Maßnahmen anordnen, die die Grundversorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten, Schutzausrüstung oder Desinfektionsmitteln sicherstellen. Es kann auch zur Stärkung der Personalressourcen beitragen. 

Fraktionsvize Georg Nüßlein begründete die Gesetzesänderung mit den Worten: „Eine Ausnahmesituation bedingt Ausnahmeregeln.“ Zwar mute man den Bürgern mit dem Eingriff in die Grundrechte viel zu, doch sei dies zum Schutz der Bevölkerung notwendig. „Denn in Krisenzeiten muss auf allen Ebenen gehandelt werden. Sobald die nationale epidemische Lage beendet ist, treten diese Maßnahmen wieder außer Kraft.“ Nüßlein zeigte sich zufrieden, dass es der Bundestag ist, der den Seuchenfall ausruft, und nicht die Regierung. Maag sagte, man wolle den Bürgern die Gewähr geben, dass mit den weitreichenden Befugnissen sorgsam umgegangen werden müsse.