
Schneller zum Arzttermin mit dem neuen Versorgungsgesetz
Karin Maag im Kurzinterview
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will die Situation gesetzlich Versicherter Patienten weiter verbessern. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz sollen niedergelassene Ärzte u.a. verpflichtet werden, mehr Sprechstunden anzubieten. Was sich für Patienten sonst ändert und warum das Gesetz ein Fortschritt ist, darüber haben wir mit unserer gesundheitspolitischen Sprecherin Karin Maag gesprochen. Drei Fragen. Drei Antworten.
Frau Maag, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Patientenversorgung vorgelegt. Inhalt unter anderem: Niedergelassene Ärzte sollen künftig mehr Zeit für gesetzlich krankenversicherte Patienten aufbringen. Außerdem sollen Versicherte in Zukunft schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Wie soll das funktionieren?
"Um den Zugang zur medizinischen Versorgung für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verbessern, setzen wir künftig auf drei entscheidende Faktoren: Die Mindestsprechstundenzeit wird von 20 auf 25 Stunden erhöht. Die Terminservicestellen, die bereits heute dabei helfen, Patienten einen Termin beim Arzt zu vermitteln, werden ausgebaut. Sie sind unter der einheitlichen Rufnummer 116117 künftig 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche erreichbar. Sie vermitteln künftig nicht nur Termine bei Fachärzten nach Überweisung, sondern auch Termine bei Haus- und Kinderärzten im Akutfall und unterstützen die Patienten auch bei der Suche nach einem Arzt/einer Ärztin die dauerhaft behandelt. Darüber hinaus müssen Arztgruppen, die grundversorgend tätig sind, (z.B. Hausärzte, Gynäkologen, konservativ tätige Augenärzte...) mindestens 5 Stunden in der Woche als offene Sprechstunde anbieten."
Wir sorgen dafür, dass gesetzlich Versicherte in Zukunft schneller einen Termin beim Arzt bekommen. Bundesgesundheitsminister @jensspahn bringt in Kürze ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. #TSVG#Terminservicestellen. pic.twitter.com/GU2MNcSlN7
— BMG (@BMG_Bund) 23. Juli 2018
Welche Anreize bekommen Ärzte, um auch wirklich schneller Patienten zu behandeln?
"Besonders wichtig ist mir: Die allermeisten Ärzte arbeiten bereits heute schon viel mehr als die im Gesetz vorgesehene Mindestanzahl von 25 Stunden die Woche. Künftig wollen wir genau diejenigen Ärzte zusätzlich vergüten, die sich zum Beispiel nicht scheuen, neue Patienten aufzunehmen. Gleiches gilt für das Anbieten offener Sprechstunden. Mehr Geld soll es auch geben, wenn ein Arzt künftig einen Termin über die Terminservicestelle vergibt. Ärzte, die in wirtschaftlich schwachen und unterversorgten ländlichen Räumen praktizieren, wollen wir über regionale Zuschläge besonders unterstützen."
Welche Rolle spielt die ebenfalls geplante elektronische Patientenakte und warum würde sie zu einer weiteren Verbesserung der Versorgung beitragen?
"In der Medizin haben Daten einen hohen Stellenwert. Sie tragen dazu bei, neue Medikamente, Diagnostika und Medizinprodukte erfolgreich zu entwickeln und operative Verfahren zu verbessern. Forschung an Krebs wird heute z.B. unmittelbar in Behandlungsstrategien überführt. Ein Großteil dieser Daten kann allerdings, z.B. aufgrund von Barrieren bei der Datenübermittlung zwischen den unterschiedlichen Leistungserbringern nicht genutzt werden. Mit der elektronischen Patientenakte sorgen wir für die Vernetzung der unterschiedlichen Leistungsanbieter im Gesundheitssystem. Die Behandlungsdaten aus dem Krankenhaus - Befunde, Diagnosen oder Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichte stehen nach dem Krankenhausaufenthalt sofort in den Facharztpraxen zur Verfügung. Deshalb verpflichten wir die Krankenkassen, unter Einhaltung von strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen."