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Rudolf Henke: Man braucht politische Lösungen für komplexe Fragen

Rede zur Über- und Fehlversorgung in Krankenhäusern

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Das DRG-System ist seit fast 15 Jahren in Kraft. Es hat noch nie eine so große Änderung erfahren – eine systematische Änderung –, wie zu Beginn dieses Jahres. Warum ist das so? Weil die Koalitionsfraktionen sich den 100-Prozent-Ansatz des DRG-Systems, der sämtliche Behandlungskosten in den Krankenhäusern über dieses System abbildet, in den Koalitionsverhandlungen vor zwei Jahren angeguckt haben und zu dem Ergebnis gekommen sind: Das geht so nicht weiter. Damit haben wir Fehlsteuerungen. Insbesondere haben wir Fehlsteuerungen hinsichtlich der Ausstattung der Kliniken mit Pflegepersonal und der Frage, wo die Krankenhäuser die notwendigen Mittel erwirtschaften, um Investitionskostenausfälle, die sie bei den Bundesländern erleben, zu decken. Deswegen haben wir uns entschieden, die Pflegepersonalkosten durch Gesetzgebung dieses Parlaments komplett aus den DRG-Vergütungen auszugliedern, und das gilt seit dem 1. Januar 2020.

Ja, es gibt natürlich eine Debatte um die Frage, ob es gut ist, wenn man dieses von uns kritisch bewertete DRG-System nun für andere Personalgruppen aufrechterhält und für die übrigen Kosten weiterhin anwendet. Das ist eine Diskussion, die man sicherlich wird fortsetzen müssen. Man wird sie auch im Lichte der Erfahrungen fortsetzen müssen, die man jetzt mit der Ausgliederung der Pflegekosten aus dem System gewinnt.

Aber mit allem Verlaub, wenn man jetzt sagt: Wir wollen den Abrechnungs- und Administrationsaufwand verringern und zu einer Lösung kommen, die die Risiken von den Krankenhäusern wegverlagert und wieder dort lokalisiert, wo sie richtigerweise bestehen, nämlich bei den Versicherungen, dann ist das, verehrter Kollege Schlund, was Sie heute hier vorschlagen, genau das Gegenteil von dem, was gebraucht wird;

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der FDP)

denn Sie wünschen sich morbiditätsorientierte Regionalbudgets als Basis für prospektive Pauschalen.

Wir haben am 13. Februar 2020 das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen und damit den Risikostrukturausgleich überarbeitet. Verbände loben die neuen Anreize für eine stärkere Präventionsorientierung, und jetzt frage ich mich: Wollen Sie nach diesem Beschluss, den wir gerade gefasst haben, jetzt ein Parallelsystem aufziehen? Wollen Sie einen Morbi-RSA auf Kreisebene etablieren? Das passt alles nicht zusammen.

Deswegen muss ich Ihnen leider sagen: Ja, es ist gut, wenn Sie überhaupt konkrete Vorschläge machen – konkrete Vorschläge sind ja eine andere Qualität als das, was wir sonst aus Ihrer Fraktion gewohnt sind –, aber die müssten dann auch mehr Substanz in der Sache haben als das, was Sie jetzt hier vorgeschlagen haben.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Mit dem MDK-Reformgesetz vom November haben wir den Krankenhäusern 250 Millionen Euro für nicht refinanzierte Tarifsteigerungen zugestanden. Wir führen den Krankenhausstrukturfonds bis 2022 mit jährlich bis zu 500 Millionen Euro fort. Wir investieren stark in pflegeentlastende Maßnahmen und in die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

Ja, es ist richtig, auch zu der Frage, welche Rolle das DRG-System in Zukunft spielt, eine Debatte in Deutschland zu führen; aber das kann ja nicht so ablaufen, dass einer mittags um 11 Uhr – zwischen 11 Uhr und 12 Uhr war das für mein Büro herunterladbar – eine Lösung auf den Tisch legt, die er für klug hält, und dann erwartet, dass sich der Bundestag am Abend dazu verhält. Das muss dann auch in einer anderen Weise diskutiert werden.

Deswegen glaube ich: Ja, politische Lösungen braucht man für komplexe Fragen, aber der Weg, auf dem man sie erarbeitet, ist der direkte Dialog mit allen Betroffenen. Dafür spreche ich mich aus.

Wir werden der Überweisung in die Ausschüsse natürlich zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Alexander Graf Lambsdorff [FDP])