Skip to main content
(Quelle: Fotograf CDU/Jan Kopetzky)

Rudolf Henke: Anzahl der Neuinfektionen bleibt wichtig

  • Unions-Fachpolitiker zur Hospitalisierungsrate als Corona-Messlatte
  • Bedeutung der Inzidenz hat sich angesichts der Impfquote verändert
  • Schutzmaßnahmen orientieren sich an der Lage vor Ort

Angesichts der vierten Corona-Welle hat der Deutsche Bundestag das Infektionsschutzgesetz erneut angepasst. Unter anderem wird künftig die Hospitalisierungsrate ausschlaggebend sein für die Einführung von Schutzmaßnahmen. Dazu ein Kurzinterview mit dem CDU-Fachpolitiker und Internisten Rudolf Henke.

Herr Henke, die Bürger haben sich an die Sieben-Tage-Inzidenz als Gradmesser für die Corona-Lage gewöhnt. Wieso geht man nun zur Hospitalisierungsrate über?

Henke: Dank der COVID-19-Impfkampagne haben wir vor dem Herbst eine neue Ausgangslage. Im Bundesschnitt sind jetzt mehr als 83 Prozent der Bürger über 60 Jahren vollständig geimpft, in manchen Ländern sogar um 90 Prozent. Das bedeutet Selbstschutz für die meisten Risikogruppen, gesenkte Übertragungsrisiken in der Gesamtbevölkerung und weniger kritische Kontaktpersonen für die Gesundheitsämter. Dennoch bleiben Anzahl und Dynamik der Neuinfektionen weiterhin wichtig, weil sie frühzeitig aufzeigen, wo Brennpunkte sind. Die Inzidenz ist nicht entkoppelt von der Auslastung der Intensivstationen, aber man muss sehen: In früheren Wellen hat die gleiche Inzidenz zu doppelten oder sogar dreifachen Intensivzahlen geführt.

In die Bewertung der Corona-Lage fließen neben der Hospitalisierungsrate auch die Impfquote, die Auslastung der Intensivstationen und die Neuinfektionen ein. Ist das nicht verwirrend für die Menschen?

Henke: Die Sieben-Tage-Inzidenz hatte lange ihre Vorzüge als Leitkriterium, insbesondere in der Zeit der „Bundesnotbremse“. Die Lockerungen, die die Landesregierungen nach dem Frühling vollzogen haben, waren auch deshalb möglich, weil wir das Infektionsschutzgesetz bereits im März für die Impfquote und die Reproduktionszahl geöffnet hatten. Mit der Neuregelung kommt der Deutsche Bundestag nun dem Länderwunsch vom 10. August nach, die weiteren Kriterien im Gesetz zu verankern. Wenn wir die Hospitalisierung von COVID-19-Patienten als Maßstab haben wollen, müssen wir sie aber auch ins Verhältnis setzen zur Krankenhauslandschaft vor Ort. Dass wir die Länder nun bei den Neuinfektionen zwischen Kriterien wie Impfstatus oder Altersgruppe unterschieden lassen, verdeutlicht unser Anliegen, Risikogruppen wie Schulkinder besonders im Blick zu behalten. 

Den Schwellenwert für Schutzmaßnahmen in Covid-Hotspots definieren die Länder. Steuern wir auf einen Flickenteppich zu? 

Henke: Schon bisher war es in weiten Phasen der Corona-Pandemie so, dass die Landesregierungen unseren bundesrechtlichen Rahmen im Infektionsschutzgesetz unterschiedlich ausgelegt haben. Das entspricht nicht nur den Zuständigkeiten, wie das Grundgesetz sie festlegt. Vielmehr erlaubt es eine Orientierung an den unterschiedlichen Immunitätslagen und Versorgungsstrukturen. Für die gesellschaftliche Akzeptanz von Schutzmaßnahmen ist in meinen Augen wichtig, dass die Länder ihre „Ampelsysteme“ gut erklären und möglichst vorhersehbar ausgestalten. Zugleich erwarten die Bürgerinnen und Bürger in der nun erreichten Phase zu Recht situationsspezifische Konzepte.