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Petra Nicolaisen: Wir sprechen uns für den Erhalt des gesamten Gesundheitswesens aus

Beamtinnen und Beamten den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung erleichtern

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema des heute vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke ist mir in der Tat nicht unbekannt. Die Forderung, das gegenwärtige Beihilfesystem dahin gehend zu ändern, alternativ einen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte einzuführen, war Gegenstand einer der letzten Reden, die im Schleswig-Holsteinischen Landtag Ende des letzten Jahres gehalten wurden. Vieles hat sich in dieser Zeit getan; einiges hat sich allerdings nicht geändert. Auch damals schon sprachen die besseren Argumente für die Fortsetzung des bestehenden Beihilfesystems.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP])

Gerne möchte ich Ihnen erläutern, warum wir, die CDU/CSU-Fraktion, uns gegen die vorgeschlagene Änderung des Beihilfesystems für Beamtinnen und Beamte aussprechen und daher den vorliegenden Antrag ablehnen werden.

Das bisherige System aus Besoldung, Versorgung und Beihilfe bietet Gewähr für die Einhaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Die eigenständige beamtenrechtliche Kranken- und Pflegefürsorge ist versicherungsneutral im Sinne der Gleichbehandlung aller Beamtinnen und Beamten ausgestaltet. Das heißt, die Festsetzung der Beihilfe für beihilfefähige Aufwendungen erfolgt gerade unabhängig davon, ob man gesetzlich oder privat versichert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, zwar mag Ihnen im ersten Moment eine Änderung bestehender Systeme einfach erscheinen; häufig zeigt sich jedoch erst später, welche Konsequenzen dies im Einzelnen nach sich ziehen kann. Ungeachtet der Frage nach einem eventuellen Bedarf und einem möglichen Interesse sprechen insbesondere sowohl verfassungsrechtliche Bedenken als auch die damit einhergehenden Kosten gegen die von der Fraktion Die Linke vorgeschlagenen Änderungen des Beihilfesystems.

Kommen wir zunächst zum verfassungsrechtlichen Aspekt. Es ist fraglich, ob der Dienstherr seiner nach Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes bestehenden Fürsorgepflicht nachkommt, wenn, wie von Ihnen vorgeschlagen, anstelle der Regelung nach dem jetzigen Beihilfesystem die Möglichkeit bestehen soll, dass die Beihilfe durch den Arbeitgeberzuschuss abgelöst wird. Denn damit würde die verfassungsmäßige Fürsorgepflicht gänzlich auf ein anderes System delegiert. Dies verkennen Sie in Ihrer Begründung des Antrags.

Darüber hinaus erfordert die Schutz- und Fürsorgepflicht des Dienstherrn in gewissen Fällen ein Mehr an Leistungen. Das bedeutet, dass auch für freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte eine Restbeihilfe immer bestehen bleiben müsste. Daraus ergäben sich zwei parallele Systeme mit zusätzlichen Kosten für den Dienstherrn.

Eine Mehrbelastung des Staatshaushalts würde sich zudem im Hinblick darauf ergeben, dass der Personenkreis neu einzustellender Beamtinnen und Beamter in der Regel in den ersten Jahren ihrer Beamtenzeit für die Beihilfe kaum Kosten verursacht. Aber daneben ergäbe sich für das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung das Risiko, dass hauptsächlich Beamtinnen und Beamte mit Vorerkrankungen von der vorgeschlagenen Änderung Gebrauchen machen würden. Doch damit nicht genug.

Außerdem würde Ihr Vorschlag dafür sorgen, dass mit hohen Beitragssteigerungen einiger Beamtentarife in der privaten Krankenversicherung gerechnet werden müsste. Besonders für nicht wechselberechtigte Personen in der privaten Krankenversicherung könnte dies enorme Mehrkosten mit sich bringen.

Zu guter Letzt dürfen wir neben dem Aspekt zusätzlicher Bürokratie die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nicht gänzlich unberücksichtigt lassen. Dazu gehört neben der Besoldung und der Versorgung eben auch die Beihilfe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, welche Probleme der Antrag der Fraktion Die Linke mit sich bringt. Ehrlich gesagt – Sie haben es ja eben selber erwähnt –, Sie wollen einen Schritt in Richtung Bürgerversicherung machen. Das lehnen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion ab.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Wir sprechen uns für den Erhalt des gesamten Gesundheitswesens einschließlich seiner beiden tragenden Säulen aus, also für das Nebeneinander der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Was mögliche Reformen des Gesundheitssystems angeht, muss immer sichergestellt sein, dass diese weder zulasten der Ärzteschaft noch zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung und erst recht nicht zulasten der Bürgerinnen und Bürger gehen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ebenso dürfen Reformen nicht zulasten des öffentlichen Dienstes gehen; denn dieser bildet die Grundlage einer funktionierenden staatlichen Infrastruktur und einer verlässlichen Daseinsvorsorge für die Menschen.

Ich bin daher der festen Überzeugung, dass das derzeit bestehende System nicht nur die verfassungsrechtlichen Vorgaben, sondern auch eine gute Versorgung der Beamtinnen und Beamten gewährleistet.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)