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Modernisierungsschub für Krankenhäuser

Milliardeninvestitionen in Notfallkapazitäten und IT

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem ist. Um künftig noch besser auf solche und ähnliche Gesundheitskrisen vorbereitet zu sein, investiert die Koalition nun drei Milliarden Euro in die Modernisierung der Krankenhäuser.

Zukunftsfonds für Kliniken

Der Bundestag hat am Freitag das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz verabschiedet. Es sieht die Einrichtung eines Fonds vor, aus dem die nötigen Maßnahmen finanziert werden sollen. Dabei geht es um die Modernisierung der stationären Notfallkapazitäten, die Verbesserung der digitalen Infrastruktur oder die Förderung von Telemedizin und Robotik. Zusätzlich zu den drei Milliarden des Bundes sollen die Länder weitere 1,3 Milliarden Euro beisteuern. 

„Lernen aus der Corona-Krise“

Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karin Maag, erklärte dazu: „Wir lernen aus der Corona-Krise: Krankenhäuser brauchen endlich moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur.“ Wenn die Potenziale der Digitalisierung ausgeschöpft würden, führe das auch zu einer Entlastung der Mitarbeiter im Gesundheitswesen. 

Digitale Technik kommt Patienten zugute

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein hob die Bedeutung der Robotik im OP-Bereich hervor. „Mit robotikgestützten Operationsinstrumenten können Eingriffe weit weniger belastend und schmerzhaft für die Patientinnen und Patienten durchgeführt werden“, sagte er. „Wir investieren also in eine digitale Technik, die den Menschen wirklich zugutekommt.“

Pflege-Unterstützung verlängert

Im Gesetz enthalten ist auch die Verlängerung von Regelungen, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie eingeführt worden waren. So bleibt der Pflegeschutzschirm bis zum 31. Dezember erhalten. Ursprünglich sollte er zum 30. September auslaufen. Ebenfalls bis zum Ende des Jahres verlängert wird der von zehn auf 20 Tage erweiterte Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Der Leistungszeitraum des Kinderkrankengeldes wird um fünf Tage verlängert, für Alleinerziehende um zehn Tage. „Damit unterstützen wir insbesondere Familien mit kleinen Kindern, die durch die Corona-Krise besonders belastet sind“, betonte Karin Maag. 

Pflegekräfte in Kliniken bekommen Corona-Prämie

Maag wies auch darauf hin, dass die Corona-Prämie nun auch für Pflegekräfte und weitere durch den Kontakt mit Corona-Patienten hoch belastete Beschäftigte in den Krankenhäusern komme. „Wer das konkret ist, weiß man vor Ort am besten. Deshalb entscheiden darüber die jeweiligen Krankenhausträger und die Personalvertretungen“, sagte sie.

Länder werden entlastet

Der zuständige Berichterstatter Lothar Riebsamen hob hervor, dass der Bund mit diesem Gesetz den Ländern finanziell zur Seite springe und Aufgaben finanziere, die eigentlich nicht in seinen Kompetenzbereich fallen: „Konsequenterweise müsste man hier mittel- bis langfristig darüber nachdenken, die Systematik der Krankenhausfinanzierung an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen“, so Riebsamen.