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Max Straubinger: Minijobs sind notwendig, um Arbeitsspitzen in einzelnen Bereichen abdecken zu können

Redebeitrag zum Antrag zur Stärkung des Sozialversicherungssysteme

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist immer eine angeregte Debatte, wenn es um Minijobs oder insgesamt um kurzfristige und sozialversicherungsfreie Beschäftigungen geht. Unser Sozialrecht lässt diese ja zu, und das bedeutet vor allen Dingen eine richtige und gute Absicherung für alle Beteiligten. Es wird ja immer so dargestellt, als sei der Minijobber nicht abgesichert. Aber er ist abgesichert: im Familienverbund.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wie bitte?)

– Ja, natürlich. Im Rahmen der Krankenversicherung, im Rahmen der Rentenversicherung kann er sich selbst versichern mit den 3,6 Prozent, die er selbst zu berappen hat und mit denen er einen Rentenanspruch erwirbt.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er hat doch eben gesagt, das machen nur 20 Prozent!)

Frau Kollegin Ferschl, es ist völlig egal, ob Sie Einkommen ab 300 Euro mit Blick auf die Rente sozialversicherungspflichtig machen oder ob Sie eine Absicherung über den Minijob vornehmen. Der Rentenanspruch ist immer der gleiche, solange die Äquivalenz die Grundlage für die Rentenberechnung ist. Es sei denn, Sie wollen die Äquivalenz aufheben; dann wäre das etwas anderes. Aber ansonsten ist der Anspruch immer der gleiche.

Ich glaube, zuerst einmal ist darzustellen, warum wir diese Minijobs haben. Wir hatten ja schon mal eine Zeit, in der sie abgeschafft waren, unter Rot-Grün. In der Zeit haben wir ja auch Erfahrungen gesammelt. Im Rahmen der Hartz-IV-Reformen haben wir als Union durchgesetzt, dass es diese Möglichkeit wieder gibt. Wir stehen dazu, weil sie notwendig sind, um Arbeitsspitzen in einzelnen Bereichen abdecken zu können. Aber das meiste sind kurzfristige Beschäftigungen mit keiner langen Arbeitszeit, sei es Zeitung oder Prospekte austragen und dergleichen mehr.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Straubinger.

 

Max Straubinger (CDU/CSU):

Möchte jemand eine Zwischenfrage stellen?

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Ja, genau. Ich wollte Sie fragen, ob Sie eine Zwischenfrage von Frau Vogler von den Linken zulassen.

 

Max Straubinger (CDU/CSU):

Ja, gerne.

 

Kathrin Vogler (DIE LINKE):

Herr Kollege Straubinger, Sie haben ja gerade wortreich vorgetragen, dass die Rentenansprüche, die man aus Minijobs erwirbt, den in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen erworbenen Ansprüchen nicht nachstünden. Aber Ihnen ist doch sicherlich auch bekannt – das hat die Kollegin Ferschl hier ja gerade vorgetragen –, dass sehr, sehr viele Minijobs im Niedriglohnbereich liegen und dass die Menschen, die in Minijobs arbeiten, pro Stunde deutlich weniger verdienen als Menschen, die über weniger prekäre Arbeitsverhältnisse verfügen.

Es gibt auch die Tendenz von Arbeitgebern, sozialversicherungspflichtige, tariflich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, wo zumindest eine Person einen einigermaßen nachhaltigen Rentenanspruch erwerben könnte, umzuwandeln und aus einem Vollzeitarbeitsverhältnis mehrere kleine Jobs zu machen. Das führt dazu, dass mehr Menschen in mehreren kleinen Jobs – viele lieben die Minijobs so sehr, dass sie sich gleich drei davon leisten – dann deutlich weniger bekommen, als wenn sie die gleiche Arbeitszeit in vernünftigen Jobs und vernünftigen Arbeitsverhältnissen verbrächten.

Machen Sie da nicht ein bisschen eine Milchmädchenrechnung auf? Ich finde das wirklich sehr verstörend.

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Herr Straubinger.

 

Max Straubinger (CDU/CSU):

Frau Kollegin Vogler, der Arbeitgeber kann gar kein Interesse daran haben, die Arbeitsverhältnisse in Minijobregelungen umzuwandeln.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das gibt es aber!)

Denn das ist für den Arbeitgeber teurer, als wenn er die Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen würde, weil hier der Arbeitgeber über 30 Prozent an Pauschalen abführen muss. So aber zahlt er nur die Hälfte, nämlich rund 20 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge. Von daher hat der Arbeitgeber überhaupt kein Interesse, diese Arbeitsverhältnisse umzuwandeln.

Beim Minijob ist es so – ob es ein richtiger Gewinn ist, sei dahingestellt –, dass der Minijobler seinen Verdienst sozusagen steuerfrei erhält. Das kann man ganz offen sagen: Das sind – in diesem Sinn subventioniert – 5 400 Euro, die ich – als steuerzahlende Person wohlgemerkt – steuerfrei hinzuverdienen kann.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber das ist doch auch nicht gerecht, oder?)

Das gilt für die Masse derer, die sich einen Hinzuverdienst zum regulären Arbeitsverhältnis schaffen. Das betrifft rund 2,3 Millionen Menschen in unserem Land.

Bei Schülern und Studenten gibt es dieses Motiv nicht, weil sie in der Regel nicht diese steuerliche Präferenz haben. Aber es gibt das Motiv, sich selbst schnell etwas hinzuzuverdienen: die Schüler durch Prospektaustragen, um ihr Taschengeld aufzubessern, und die Studenten, um ihre Lebenssituation mit einem Hinzuverdienst zu verbessern.

Diese Frage ist auch bei den Rentnern zu beantworten. Bei den Rentnern gibt es unterschiedliche Motivlagen. Die einen nehmen einen Minijob an, weil sie etwas zur Rente hinzuverdienen wollen, und die anderen, weil sie sagen: Ich bin noch rüstig; ich möchte nicht nur zu Hause sitzen, sondern ich möchte mich noch irgendwo betätigen und einbringen. – Deshalb gehen sie einem Minijob nach.

Es gibt also verschiedenste Motivlagen für den Minijob. Dem muss man gerecht werden; dem wird Ihr Antrag aber nicht gerecht, allein schon dadurch, dass Sie 22 Stunden als Arbeitszeit vorschreiben. Das ist das beste Programm dafür, dass die kurzfristigen Tätigkeiten in die Schwarzarbeit abgedrängt werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Das haben wir in unserer Gesellschaft alles schon gehabt.

(Zuruf von der LINKEN)

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Gut, Herr Straubinger. – Nein, bitte Platz nehmen! Jetzt wechseln wir wieder.

 

Max Straubinger (CDU/CSU):

Von daher ist der Minijob eine gute und vernünftige Einrichtung. Ich habe gerade schon erklärt, warum es dieses Instrument gibt. Da ist zunächst die Steuerfreiheit, die für manche vielleicht ein Anlass ist, zu sagen: Ein Hinzuverdienst von 5 400 Euro steuerfrei, cash, das ist für mich eine Motivation.

Die FDP will dem mit dem Antrag, den sie gestellt hat, entgegenwirken. Ich sage ganz offen: Da bin ich nicht ganz konform mit der Meinung der FDP-Fraktion. Ich bin nicht unbedingt ein Freund davon, den Minijob grenzenlos auszuweiten; denn ein Minijob bedeutet, kleinteiligste Arbeit kurzfristig abzudecken.

Heute wurde beklagt, dass die soziale Sicherheit im Zusammenhang mit den Minijobs eine mindere Sicherheit bedeutet, insbesondere wenn Arbeitslosigkeit die Folge ist. Die Union und insgesamt die Koalition hat ein hervorragendes Angebot für die Bürgerinnen und Bürger und für die Arbeitnehmer geschaffen, indem wir nämlich den Midijob bis zu einem Umfang von 1 300 Euro brutto ausgeweitet haben. Zudem führt dies nicht zum Nachteil in der Rentenversicherung, was den Erwerb von Rentenversicherungspunkten betrifft, obwohl niedrigere Beiträge abgeführt worden sind.

Ich stehe als Christsozialer dafür, dass das sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis im Vordergrund stehen muss, auch für die Bürgerinnen und Bürger und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Ich gebe dem Kollegen Vogel ausdrücklich recht: Wir müssen nochmals überlegen, ob bei der steuerlichen Veranlagung die Steuerklasse V die richtige Antwort bedeutet. – Ehrlicherweise muss man aber auch sagen: Wenn eine gemeinsame steuerliche Veranlagung von Partnern stattfindet, dann wird das sicherlich auch wieder ausgeglichen.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, aber nicht beim Arbeitslosengeld!)

Das ist momentan nur der große steuerliche Abzug.

Das sind die Dinge, die wir hier insgesamt zu diskutieren haben. Auch der zweite Aspekt ist noch zu sehen, lieber Kollege Vogel. Die soziale Absicherung der Minijobler zum Beispiel bei der Krankenversicherung beruht natürlich auf den Beiträgen all derer, die in die Sozialversicherung einzahlen. Das Delta, das dadurch entsteht, dass die einen als Minijobler nichts einzahlen, müssen die anderen, die voll Sozialversicherungspflichtigen, letztendlich auffangen. Deshalb muss man auch die Frage stellen, ob es gerechtfertigt ist, die Einkommensgrenze bei der Minijobregelung zu erhöhen.

Unter diesen Gesichtspunkten werde ich mit gutem Gewissen beide Anträge ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)