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Max Straubinger: Die Erwerbsminderungsrente ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen

Die Erwerbsminderungsrente stärken

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Linke-Fraktion hat wieder einen Antrag zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrente gestellt. Das ist im Grundsatz richtig; daran gibt es überhaupt nichts zu deuteln. Nur leider Gottes bleibt dieser Antrag hinter dem zurück, was die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hat.

(Beifall bei der CDU/CSU – Uwe Schummer [CDU/CSU]: Wie immer!)

Das kommt davon, wenn man entweder nicht abwarten kann oder nur Aktionismus tätigen will; aber das will ich Ihnen nicht unterstellen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Abschläge wollen Sie abschaffen? Das habe ich noch nicht gelesen!)

Wir haben die gleiche Zielrichtung.

Mit der Erwerbsminderungsrente – das möchte ich auch feststellen – ist es nicht so, wie Sie darlegen wollen, Herr Birkwald, dass wir die Leute im Regen stehen lassen, sondern das ist eine der wichtigsten sozialen Absicherungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn sie nicht immer den Lebensstandard sichern kann. Aber es ist grundsätzlich auch bei der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung so, dass sie nicht lebensstandardsichernd ist,

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Durchschnittlich 736 Euro!)

sondern dass der Versicherte zusätzliche Vorsorge zu treffen hat. Deshalb ist das Grundprinzip, dass wir die gesetzliche Rentenversicherung als Grundversorgung und dann die betriebliche Altersversorgung und die private Vorsorge zusätzlich zu sehen haben. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente; denn es gibt auch noch die zusätzlichen Angebote der privaten Versicherungswirtschaft.

Aber nichtsdestotrotz hat sich die Koalition hier natürlich wiederum eine Verbesserung vorgenommen. Herr Kollege Birkwald hat darauf hingewiesen, dass wir in der vergangenen Legislaturperiode die Zurechnungszeit bereits verbessert haben und damit eine höhere Erwerbsminderungsrente ermöglicht haben.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Das Geld kommt nicht an!)

Ich gebe zu: Das ist nicht genug angesichts dessen, dass rund 10 bis 12 Prozent der Beschäftigten aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung frühzeitig in Rente gehen müssen und letztendlich Grundsicherungsbedarf haben. Deshalb wollen wir da Verbesserungen schaffen. Wir werden – die Koalition hat sich dazu verpflichtet – die Zurechnungszeit erneut verändern, und zwar auf einen Schlag auf 65 Jahre und 8 Monate erhöhen. Das bedeutet eine deutliche Verbesserung für die Erwerbsunfähigkeitsrentnerinnen und ‑rentner.

(Beifall bei der CDU/CSU – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Dann noch die Abschläge weg, dann sind wir d’accord!)

– Das geht weiter als Ihr Antrag, Herr Birkwald.

Dem Zweiten, das Sie fordern, nämlich auf die Abschläge zu verzichten, können wir nicht nähertreten. Das muss man im Zusammenhang sehen. Das betrifft auch die Abschläge bei der Altersrente. Wir werden dahin gehend sowieso eine gute Symbiose finden. Denn die Abschläge bei frühzeitiger Erwerbsunfähigkeit betragen ja im Höchstfall 10,8 Prozent, während bei vorzeitiger Altersgeldinanspruchnahme zukünftig bei der Rente mit 67 die Abschläge 14,4 Prozent betragen werden. Natürlich ist es gerechtfertigt, aufgrund längeren Rentenbezugs auch entsprechende Abschläge in Kauf zu nehmen. Deshalb, glaube ich, ist es richtig, dies hier so zu tätigen.

Eines muss man schon richtigstellen, Herr Kollege Birkwald: Nicht alle 1,8 Millionen Erwerbsunfähigkeitsrentner haben Abschläge in Kauf zu nehmen.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Ich habe vom Durchschnitt gesprochen!)

– Nein, nein, Sie haben gesagt: 1,8 Millionen Erwerbsunfähigkeitsrentner haben Abschläge. – Und das stimmt nicht.

(Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Die haben nichts von ihren Verbesserungen, habe ich gesagt!)

– Nein, nein, Sie haben es so gesagt; ich habe da gut zugehört. – Bis 1995/96, glaube ich, waren keine Abschläge feststellbar.

Deshalb lohnt sich durchaus eine Zeitreise und ein Blick auf die Inanspruchnahme der Erwerbsunfähigkeitsrenten. Es ist ja schon bemerkenswert, dass zum Beispiel 1995 184 000 Männer Erwerbsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen haben – nehmen mussten, unterstelle ich. 2016 waren es nur 86 000 Männer, die Erwerbsunfähigkeitsrente in Anspruch genommen haben oder nehmen mussten.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und 80 000 Frauen!)

Das mag sicherlich den besseren Rehamöglichkeiten und dergleichen mehr geschuldet sein, auch unserem Ansinnen, die Menschen möglichst lange in der Erwerbstätigkeit zu halten und dementsprechend Unterstützungsleistungen zu geben. Trotzdem mag es in der Vergangenheit, zumindest bis 1995, etwas verführerisch gewesen sein, lieber in Erwerbsunfähigkeitsrente zu gehen – das ist wie vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch zu nehmen – und vielleicht Abschläge in Kauf zu nehmen. Das muss man in diesem Zusammenhang vielleicht auch sehen, Herr Kollege Birkwald, und ich würde Ihnen nahelegen, dies bei den kommenden Beratungen mit aufzunehmen.

In diesem Sinne herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Und ich spare uns eine Minute.

(Beifall bei der CDU/CSU)