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Max Straubinger: "Die beste Integration ist Arbeit"

Rede zum Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz

Um möglichen populistischen Angriffen mancher Seiten direkt entgegenzutreten, müssen wir von vorneherein klarstellen, dass dies keine Debatte um den Aufenthaltstitel von Migranten und Asylanten ist. Das Asylverfahren wird hier nicht berührt, und es sollte nun nicht von den Inhalten abgelenkt werden, indem erneut eine grundsätzliche Debatte über das Bleiberecht Zugewanderter angestoßen wird. Es soll nicht das Asylrecht mit der Fachkräftezuwanderung vermengt werden. Es handelt sich maßgeblich um Ausländer, die zur Gruppe derer mit guter Bleibeperspektive gehören oder die den geltenden Gesetzen entsprechend Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Dazu zählen auch geduldete Menschen, die zwar nicht ein uneingeschränktes Bleiberecht erhalten haben, jedoch aus verschiedenen Gründen nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Um dieser Gruppe eine Perspektive zu bieten und sie bestmöglich auf den Arbeitsmarkt vorzubereiten, regelt das Gesetz den Zugang von Ausländern zu solchen Förderungen grundlegend neu. Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung aus „sicheren“ Herkunftsländern sind von den berufsbezogenen Deutschkursen nach wie vor ausgeschlossen. Die Förderung soll Menschen erreichen, bei denen von einem „rechtmäßigen und dauerhaften“ Aufenthalt ausgegangen werden kann.

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, mögliche Fachkräfte früh zu identifizieren und sie auf Arbeitsmarkt in Deutschland vorzubereiten; hierzu sind Förderungen nötig. Die beste Integration ist Arbeit; jeder Mensch hat Potenzial. Wir bemühen uns, nun dieses Potenzial voll auszuschöpfen und zu fördern.

Unter anderem stellen bei der Integration in den Arbeitsmarkt Sprachbarrieren und fehlende Sprachkenntnisse von Ausländern große Hindernisse dar; daher ist der im Gesetz geplante erleichterte Zugang zu Sprachkursen und der berufsbezogenen Sprachförderung richtig und wichtig. Es wäre nicht vertretbar, dass wir die mangelnde Integration von Bleibeberechtigten und den Fachkräftemangel beklagen, die Menschen, die zu uns kommen und auch ein Bleiberecht erhalten, dann jedoch nicht bei ihren Bestrebungen um die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit unterstützen oder ihnen beim Einstieg ins Berufsleben in Deutschland helfen. Der Einsatz von qualifizierten und willigen Arbeitnehmern darf nicht an Sprachbarrieren scheitern und auch nicht an zu großen Hürden für die Menschen, an Sprachkursen teilnehmen zu können. Wir schaffen die Grundlage, dass die Zugewanderten ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten werden können.

Nichtsdestotrotz sollte jedoch die Definition von Menschen mit guter Bleibeperspektive etwas klarer gezogen werden. Aus einer unklaren Definition heraus besteht die Gefahr, über eine mögliche spätere Entscheidung zum Aufenthaltstitel oder der Bleibeaussicht zu mutmaßen. Dieser sollte aber nicht vorgegriffen werden, und eine verfrühte Einteilung könnte auch hier zu Ungerechtigkeiten durch zu vage Formulierungen führen. Einem Ausländer, dem dann zu einem späteren Zeitpunkt das Recht, zu bleiben, gewährt wird, könnte so zunächst der Zugang zur Förderung von Berufsausbildung verwehrt werden und ihm einen unfairen Nachteil auf dem Arbeitsmarkt bescheren.

Es sollte außerdem beachtet werden, dass gerade bei Asylbewerbern mit unklaren Bleibechancen durch den erleichterten Zugang zu berufsbezogenen Sprachkursen keine zu hohen Erwartungen geweckt werden dürfen, zum einen, was die Bleibewahrscheinlichkeit angeht, aber auch, was die Sicherheit angeht, dadurch eine Arbeitsstelle zu erhalten. Es bleibt unklar, ob in dieser Phase direkt Sprachniveaus erreicht werden können, die einem Asylbewerber schon nach kurzer Zeit die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme bieten. Gerade bei Zugewanderten, deren Verbleib im Land unsicher ist, kann somit nicht garantiert werden, dass sie in der Zwischenzeit ihren Lebensunterhalt selbst verdienen werden können. Im ungünstigsten Fall werden Sprach- und Ausbildungserwerb bei laufenden Arbeitslosengeldzahlungen gefördert, ohne dass dies langfristig zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt führt, da die Person nicht dauerhaft in Deutschland bleiben darf. Eine Investition in Menschen, die nachfolgend Deutschland verlassen müssen, ist somit gegebenenfalls möglich.

Alles in allem ist es nur logisch, Menschen, die zu uns nach Deutschland kommen und im Land bleiben dürfen, früh zu fördern und an den Arbeitsmarkt heranzuführen. Die Chancen auf erfolgreiche Integration können dadurch nur steigen. Würde dies nicht getan, drohen Arbeitslosigkeit und ein Angewiesensein auf Sozialleistungen – eine Situation, die auf vielen Ebenen schädlich wäre.

Von einem schnellen Einstieg in den Arbeitsmarkt durch gut ausgebildete und vorbereite Migranten profitieren nicht nur die Ausländer selbst, sondern auch maßgeblich der deutsche Arbeitsmarkt, die Wirtschaft und schlussendlich alle Steuerzahler.