Skip to main content

Max Straubinger: Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Reha bedurfte einer größeren Transparenz

Redebeitrag zur digitalen Rentenübersicht und Sozialversicherungswahlen

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn es jemandem immer wieder zu schnell geht, wie es bei der AfD festzustellen ist, dann zeigt sich sehr deutlich, dass wir es sind, die die Diskussionen führen und letztendlich an der Arbeit orientiert sind – Sie offensichtlich nicht, Frau Kollegin, und deshalb geht es Ihnen einfach zu schnell.

(Ulrike Schielke-Ziesing [AfD]: Das war billig!)

Werte Damen und Herren, Kollege Rosemann hat schon auf drei Regelungsbereiche hingewiesen: die Digitale Rentenübersicht, die Neuregelung der Sozialversicherungswahlen und die Regelungen zur Beschaffung von Rehaleistungen. Ich möchte einen vierten Bereich hinzufügen: Die Veränderungen bei der landwirtschaftlichen Alterskasse und die Verbesserungen beim Zuschuss sind gerade für die klein strukturierte Landwirtschaft und für die kleinen Bauern in unserem Lande sehr bedeutsam. Deshalb stehen wir voll und ganz hinter unserem Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter und dritter Lesung mit den Änderungen, die im Ausschuss bereits beschlossen worden sind, verabschieden wollen, um Verbesserungen herbeizuführen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Kollege Zech wird auf die Digitale Rentenübersicht und auf die Sozialversicherungswahlen eingehen. Mir ist es wichtig, die besondere Situation in der Reha und damit natürlich auch in den entsprechenden Betrieben herauszustellen. Ich glaube, die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Reha bedurfte einer größeren Transparenz. Ich bin überzeugt, dass wir dies mit dem Gesetz auch erreichen werden und damit die Vergabe der Rehaleistungen europarechtskonform gestalten. Dementsprechend wird es im SGB VI neu geregelt. Es war und ist nicht ganz einfach; denn wir müssen dabei einen schwierigen Spagat bewältigen: Wir brauchen eine Anpassung an das EU-Vergaberecht, aber vor allen Dingen auch ein an objektiven Kriterien orientiertes, diskriminierungsfrei vorzunehmendes Zulassungsverfahren. Wir haben natürlich auch das Recht der Selbstverwaltung zu berücksichtigen; das gehört da mit eingebunden.

Wir müssen die Interessen der Rehaeinrichtungen, vor allem natürlich auch die der Rehabilitanden im Blick haben. Ich glaube, das ist uns auch gelungen, indem wir hier das Wunsch- und Wahlrecht und damit vor allen Dingen auch das Wunsch- und Wahlrecht im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention und des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in besonderer Weise herausstellen. Das ist meines Erachtens eine großartige Leistung, die wir hier erbringen.

Wir werden natürlich dann die qualitätsstarke Rehalandschaft mit stärken. Vor allen Dingen werden wir trotz aller Gleichwertigkeit, die wir mit Blick auf die Leistungen herbeiführen wollen, die entsprechenden Unterschiede hinsichtlich der verschiedensten Tarifverträge, der Tarifverträge in den unterschiedlichen Regionen, aber natürlich auch des kirchlichen Arbeitsrechts mit aufnehmen und in besonderer Weise berücksichtigen. Tarifstärkung ist ein gemeinsames Ziel der Union, aber auch insgesamt dieser Bundesregierung; das kommt hier mit zum Ausdruck.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich glaube, dass wir damit auch viele Dinge erreichen, also beispielsweise das Wunsch- und Wahlrecht stärken, damit die Versicherten ihre Wünsche vorher mit einbringen können und diese dann dementsprechend auch berücksichtigt werden können. Dafür müssen wir ein entsprechendes Zulassungsverfahren schaffen. Das bedeutet, dass dann, wenn für die Rehaeinrichtung ein Zulassungsverfahren im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen worden ist, dies gleichzeitig auch für die Krankenversicherung gilt, und umgekehrt soll es genauso sein. Ich nehme an und hoffe, dass sich alle Beteiligten in besonderer Weise einigen, um damit einen Bürokratieabbau herbeizuführen; das ist ja unser aller gemeinsames Anliegen. Mit der Einführung eines Beratergremiums wird der konsensuale Entscheidungsprozess institutionalisiert. Ich glaube, dass dies wichtig ist.

Da muss man einfach auch sehen: Die FDP will hier ein Schiedsstellenverfahren. Aber ein Schiedsstellenverfahren, glaube ich, ist zu apodiktisch. Es ist besser, die Rehaleistungen mit dem konsensualen Verfahren monetär zu untermauern und zu organisieren. Ich bin überzeugt, dass wir dies hiermit erreichen.

Wichtig ist, dass wir starke qualitätsorientierte Standards erarbeiten, die dann auch für die zukünftige Entwicklung in der Reha in besonderer Weise gelten, auch für die Betriebe in der gemeinsamen Arbeit mit dem Rentenversicherungsträger und mit den gesetzlichen Krankenkassen. Bei aller Unzulänglichkeit eines Gesetzgebungsverfahrens, werte Kolleginnen und Kollegen: Ich bin überzeugt, dass wir uns in ein paar Jahren – denn dieses Verfahren ist als ein Prozess angelegt, der sich entwickeln muss – mit den Ergebnissen und möglicherweise mit Neuausrichtungen zu befassen haben.

Mir sei es in den letzten Sekunden meiner Redezeit noch gestattet, auf die Verbesserungen der landwirtschaftlichen Alterskasse einzugehen. Seit 1999 wurde das Zuschusswesen in der landwirtschaftlichen Alterskasse nicht verändert. Das bedeutet, dass hier aufgrund der Preisentwicklung die Zuschüsse für die landwirtschaftlichen Betriebe letztendlich immer weniger geworden sind, vor allen Dingen für die kleinen Betriebe. Wir schaffen jetzt eine Verdoppelung der 15 500 Euro, die bisher die Grenze beim Einkommen darstellten, um noch einen Beitragszuschuss zu erhalten, und heben sie auf 31 000 Euro an. Das ist letztendlich der langen Zeitdauer der Nichtanpassung entsprungen. Diese Grenze wird dann jedes Jahr linear angepasst, so wie die Rechnungsgrößen sich entwickeln.

Das ist ein großer Fortschritt und Hilfe und unterstützt die kleinbäuerliche Landwirtschaft in unserem Land, der wir uns alle in diesem Haus verschrieben haben. In diesem Sinne ist das auch eine großartige Leistung für die Bäuerinnen und Bauern.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)