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Max Straubinger

Max Staubinger: Es besteht kein Umsetzungsgrund für weitere Forderungen

Rede zu Zwangsverrentung und Altersarmut

Die Fraktion Die Linke stellt ihren bekannten Antrag der vergangenen Legislaturperiode. Hier soll wiederum die Hilfebedürftigkeit eines Petenten zulasten der Allgemeinheit verlängert werden, und zugleich soll eine Grundrente ab dem 65. Lebensjahr für alle Menschen in Deutschland von monatlich 1 050 Euro netto eingeführt werden. Beide Vorschläge wird die Union bzw. die Koalition mit gutem Grund ablehnen.

Leistungsberechtigte sind nach § 12a SGB II verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. Dazu gehört auch die Rente. Allerdings sorgen die in der vergangenen Wahlperiode auf den Weg gebrachten Änderungen der Unbilligkeitsverordnung bereits dafür, dass dieses Instrument nur noch dort angewandt wird, wo später kein Fall in die Grundsicherung droht. Daher besteht kein Handlungsbedarf. Da die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen ohnehin steigt, besteht auch für die weiteren Forderungen kein Umsetzungsgrund. Die von der Koalition vereinbarten Maßnahmen insbesondere für Langzeitarbeitslose sind notwendig, aber auch ausreichend. Das gilt auch für die Rente. Die Mindestrente ist so nicht finanzierbar.

Im Bereich der Arbeitsmarktpolitik finden sich zahlreiche Vorhaben zur Qualifizierung und zur Eingliederung, von denen auch Ältere profitieren werden. Im Bereich der Rente sieht der Koalitionsvertrag unter anderem Haltelinien sowie eine Grundrente vor. Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Koalition eine Rentenkommission eingerichtet. Das Ergebnis bleibt abzuwarten.