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Marcus Weinberg: "Wir wollen Familien stärken"

Rede zum Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist schon ein Statement der Regierungsfraktionen, dass sie heute zwei große familien-, kinder- und jugendpolitische Themen angemeldet haben, und zwar für 9 Uhr, also zur Primetime, zur besten Sendezeit.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Damit wird deutlich, dass wir als Koalition die familienpolitischen Themen dahin setzen, wo sie hingehören: an die wichtigste Stelle des Parlamentes. Das ist auch Zeichen einer gewissen Haltung, die wir haben.

Wir haben gerade über die Lebenssituation von Familien debattiert und darüber, wie stabile Familien – Stichwort „Elterngeld“ – ihr Leben im Sinne ihrer Kinder weiterentwickeln können. Jetzt reden wir über die Kinder und Familien, die in schwierigen, herausfordernden Situationen sind. Unsere Haltung ist: Wir wollen Familien stärken; denn Pflege und Erziehung obliegen ja zuvörderst den Eltern. Aber es gibt Situationen im Leben von Kindern, Jugendlichen und Familien, da brauchen sie die Unterstützung der Gemeinschaft, des Staates, des „Nachtwächterstaates“.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz soll es deutliche Veränderungen geben. Man muss es leider erwähnen: Wir erleben in Deutschland viele schlimme Situationen von Kindern. Während wir hier 35 Minuten debattieren, werden Kinder aus drei Familien geholt, weil sie Missbrauch oder Gewalt erleben. Das darf uns als Familienpolitiker nicht ruhen lassen. Wir müssen hier die Kinder und die Familien weiter stärken.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie der Abg. Ulrike Bahr [SPD])

Wir wissen mit Blick auf dieses Gesetz, dass die Lebenssituation von Kindern ein hochsensibles Thema ist. Es geht um junge Menschen, die wir fördern wollen. Wir wollen Benachteiligungen abbauen, Eltern beraten und unterstützen – ob zu Hause, ob in Pflegschaften, ob in Heimen. Das sind die Themen, die wir mit diesem Gesetz deutlich und klar reformieren wollen.

Es ist und war uns immer wichtig, dass dieser Diskurs und dieses Gesetz nicht politisiert oder unter dem Blickwinkel einer Ideologie betrachtet werden dürfen, sondern es ist etwas, das diejenigen, die in diesem Politikfeld Verantwortung haben, gemeinsam entwickeln sollen. Deswegen stimme ich der Ministerin zu: Das war ein guter erster Prozess.

Es war uns ebenfalls wichtig, dass Verbände und die Beteiligten mitgenommen werden, damit wir von möglichst vielen Personen, Gruppen, die sich um die Kinder und Jugendlichen kümmern, hören, wo einiges im Argen liegt, dass wir aber auch eine klare Positionierung für die nächsten Jahre festlegen, wie wir mit diesem Gesetz unsere Leitgedanken umsetzen können, nämlich: Kinder und Jugendliche besser schützen; Kinder, Jugendliche und Familien stärken, Prävention aus einer Hand stärken und auch die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Eltern stärken.

Bei der ersten Lesung neigt man ja dazu, zu sagen: Es gibt noch Dinge, die etwas besser sein müssen. – Wir haben gerade bei der Debatte zum Elterngeld erfahren, wie gut und klug es ist, wenn sich das Parlament mit einmischt und gute Vorlagen noch etwas besser macht. Deswegen möchte ich drei, vier Punkte ansprechen, die aus meiner, aus unserer Sicht noch zu diskutieren sind.

Das erste Thema ist die Heimaufsicht. Es geht um die Fragestellung: Wie sieht es denn mit den Betriebserlaubnissen aus? Wann darf ein Heim aufmachen, und wann muss es geschlossen werden? Da ist es schon wichtig – das sagen wir auch ganz deutlich –, nicht nur nach Aktenlage zu entscheiden, sondern es gilt das Prinzip der örtlichen und unangekündigten Prüfung, weil wir sehen wollen: Wie leben die Kinder in Heimen?

Es gab in der Vergangenheit leider einige negative Fälle. Das ist die Ausnahme; das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. Wir haben eine hervorragende Kinder- und Jugendhilfe. Wir reden, wenn wir es kritisch sehen, nur über die wenigen Ausnahmen. Aber, wie gesagt, es betrifft die Lebenssituation von Kindern. Deswegen ist es auch unser Ansinnen, diese zu überprüfen.

Es geht auch um die Frage: Wann spricht man denn mit Kindern und Jugendlichen, und werden diese Gespräche mit dem Einverständnis der Personensorgeberechtigten erschwert? Herr Huber, das haben Sie leider nicht richtig formuliert. In Ihrer Rede ging es um allgemeine Gespräche. Beim sexuellen Missbrauch, bei sexualisierter Gewalt ist es aber nicht so, dass dann derjenige, der dem Kind etwas angetan hat, mit dabei ist. Das war ein bisschen Fake News; das muss mal richtiggestellt werden. Es geht aber grundsätzlich bei den Gesprächen mit den Kindern und Jugendlichen darum, möglichst viel über die Situation in der Unterbringung zu erfahren.

Zweiter Punkt sind die gemeinsamen Wohnformen nach § 19 SGB VIII. Da würden wir uns schon wünschen, Frau Ministerin, dass wir überlegen, wie wir diesen § 19, der momentan nicht angefasst wird, so verändern können, um bei dieser Wohnform zum Beispiel den anderen Elternteil hinzuziehen zu können.

Dritter Punkt, der uns wichtig ist – dieser ist uns schon bei den ersten Debatten und bei den ersten Gesprächen, die wir geführt haben, aufgefallen; den müssen wir uns immer vor Augen führen –: Es gibt in Deutschland über 30 000 junge Menschen – davon übrigens über 6 000 Minderjährige –, die obdachlos sind. Deswegen wird das Thema „Obdachlose Jugendliche und obdachlose Kinder“ auch bei den Debatten und Anhörungen eine zentrale Rolle spielen. Es gibt sehr gute Konzepte, über die wir im Ausschuss schon debattiert haben. Es gab Anträge, die uns noch mal den Impuls gegeben haben, sich dieses Themas anzunehmen. Das wollen wir auch gerne tun, weil es wichtig ist, Stichwort „Housing First“ und Stichwort „Modellprojekte“, die in Deutschland momentan gut funktionieren. Hier können wir uns auch durchaus vorstellen, dass man so etwas im Sozialgesetzbuch XIII verankert, Stichworte „Obdachlosigkeit“ und „Jugendwohnungslosigkeit“.

Ich komme zum vierten Punkt – da geht es auch um das Thema Inobhutnahmen –: Es ist wichtig, auch mal zu hinterfragen, warum es eigentlich so viele Inobhutnahmen gibt und welches die Gründe sind, die dazu führen, dass ein Jugendamt entscheidet, ein Kind in Obhut zu nehmen. Noch einmal: Wir reden über 50 000 Kinder. Städte wie Cuxhaven und Peine sind Städte mit 50 000 Einwohnern, und jedes Jahr, könnte man sagen, wird die Stadt Cuxhaven in Obhut genommen. Deswegen müssen wir uns fragen: Warum ist denn das so? Sind das Entscheidungen des Jugendamtes, die erklärbar sind, oder sind es Entscheidungen, die nicht zu erklären sind?

Deswegen – Herr Präsident, ich komme zum Schluss – ist es eine große Freude, einen guten Entwurf zu haben. Das ist tatsächlich ein Flaggschiff, und hier beim Königsthema der Kinder- und Jugendhilfe ist es jetzt das Wichtigste, eine Reform auf den Weg zu bringen, die die Kinder und Jugendlichen in den Fokus stellt. Deswegen freuen wir uns auf eine breite Diskussion mit den Verbänden und mit den Experten. Lassen Sie uns dann in einigen Wochen wieder hier zusammenkommen und wie beim Elterngeld einen guten Entwurf zu einem noch besseren Gesetz machen – und das noch in dieser Legislaturperiode. Das, glaube ich, wäre dann auch für die Familienpolitiker, die Kinder- und Jugendpolitiker ein großer Erfolg. Daran wollen wir arbeiten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)