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Marcus Weinberg: "Für Gewalt gibt es in unserer Gesellschaft keinen Platz"

Rede zum Internationalen Frauentag

Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diese Debatte ist wichtig, jedes Jahr aufs Neue. Solange es noch Frauen gibt, die diskriminiert werden, weil sie Frauen sind, solange es Frauen gibt, die geschlagen werden und die Missbrauch erleben, weil sie Frauen sind, müssen wir hier im Deutschen Bundestag zum 8. März diese Debatte führen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Das ist eine Bestandsaufnahme.

Es gab zu jeder Zeit und in jeder Epoche Menschen, die sich eingesetzt haben. Es gab Frauen, aber auch Männer, die die Situation in den letzten Jahren und Jahrzehnten verbessert haben. Ich erinnere an die Geburtsstunde des Frauenwahlrechtes 1918, aber auch an Artikel 3 Absatz 2 des 1949 in Kraft getretenen Grundgesetzes: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“

Es geht heute in der Debatte, Frau Kollegin, um die Umsetzung dieser Gleichberechtigung. Da haben wir tatsächlich noch einiges zu tun, obwohl in den letzten Jahren viel getan wurde; das muss man konstatieren. Aber es gibt und es bleiben Herausforderungen mit Blick auf die Situation der Rechte von Frauen in diesem Land.

Vieles wurde bereits zum Thema gesagt. Ich will gleich auf das Thema der körperlichen Unversehrtheit kommen, eine, wie ich finde, weitere herausragende Situation, die wir angehen müssen. Wir haben den Internationalen Frauentag. Wir haben diese Woche viel über die Situation von Flüchtlingen auf den griechischen Inseln gesprochen, auf dem Territorium der Europäischen Union. Wir haben zu Recht die Situation von Kindern angesprochen, die Missbrauch erleben, die Gewalt erleben und die in teilweise unerträglichen Zuständen leben müssen. Ich will an dieser Stelle appellieren: Gerade auch Frauen sind auf den griechischen Inseln betroffen. Wir müssen dringend etwas tun, damit es auch den Frauen, den Schwangeren, den Müttern mit Säuglingen endlich besser geht. Das wäre auch von uns hier ein Auftrag, den wir aus der Debatte heraus geben sollten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und der FDP)

Die Kollegin von der AfD hat den „Genderwahn“ angesprochen. Dann bin ich schon beim Thema Gewalt. Es ist kein Genderwahn, zu erwähnen, dass jeden dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder ehemaligen Partner umgebracht wird.

(Widerspruch bei der AfD)

Es ist auch kein Genderwahn, zu erwähnen, dass 40 Prozent der über 16-Jährigen bereits sexualisierte Gewalt oder körperliche Gewalt erlebt haben. Es ist auch kein Genderwahn, zu sagen, dass in dieser Stunde, in der wir hier diskutieren, wieder eine Frau körperlich verletzt wird.

(Zuruf von der AfD: Darum ging es doch gar nicht!)

Gewalt gegen Frauen kommt überall vor: zu Hause, in Schulen, in Universitäten, am Arbeitsplatz, auf der Straße. Deswegen werden wir dieses Gewaltthema weiter ansprechen. „Die Menschenrechte haben kein Geschlecht“, hat Hedwig Dohm einst gesagt, die deutsche Schriftstellerin und Frauenrechtlerin. Sprechen wir also über diese Menschenrechte!

Richtig ist – und das war auch gut –, dass 2018 die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten ist. Damit haben wir uns dazu verpflichtet, dass alle staatlichen Organe die Vorgaben aus dieser Konvention umsetzen müssen – Bund, Länder, Kommunen, aber auch diejenigen, die in der Gesellschaft Verantwortung tragen –, um Frauen vor Gewalt zu schützen.

2016 kam die Verschärfung des Sexualstrafrechtes: „Nein heißt Nein“, ich gestehe ein: nach einer viel zu langen Debatte. Aber am Ende war das Ergebnis wichtig. Und das Ergebnis war, dass wir klar gesagt haben, ohne Wenn und Aber: Gewalt darf es nicht geben, Nein heißt Nein.

Es gibt seit 2018 einen runden Tisch auch zu den Frauenhäusern. Wir haben immer deutlich darauf verwiesen: Es ist nicht nur Aufgabe des Bundes, sondern auch Aufgabe der Länder und Kommunen, ihre Finanzierung sicherzustellen. Aber wenn etwa 16 000 Frauen Zuflucht in Frauenhäusern suchen, aber Schätzungen zufolge dort mehr als 14 600 Plätze fehlen, dann ist es auch unsere Aufgabe, endlich gemeinsam dafür zu sorgen, dass wir genug Plätze in Frauenhäusern haben und dass endlich die ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen ausgebaut werden.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD, der FDP und der LINKEN)

Angesprochen wurde bereits das Programm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ mit einer Gesamtsumme von 120 Millionen Euro für den Ausbau der Beratungsstellen und der Frauenhäuser in den nächsten Jahren.

Die Initiative „Stärker als Gewalt“ fordert als Teil eines Aktionsprogramms ein gesellschaftliches Klima, in dem Gewalt verurteilt wird und in dem die Motivation gefördert wird, einzuschreiten und zu helfen und bestehende Hilfsangebote für Betroffene bekannter zu machen.

In den letzten Jahren gab es auch das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das mittlerweile auch in 17 Fremdsprachen für eine Erstberatung für betroffene Frauen zur Verfügung steht. Auch dieses war eine der Maßnahmen der letzten Jahre.

Insoweit werden wir daran weiterarbeiten. Wir als Union haben ganz deutlich gemacht, auch in den Gesprächen in der Koalition – da sind wir einer Meinung und haben eine klare Position –, dass das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in diesem und im nächsten Jahr einen zentralen Bereich einnehmen wird. Das betrifft auch die Fragestellung „Schwangere in Notlagen“. Zum Beispiel haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion das Projekt „Schwangerschaft und Flucht“ von Donum Vitae initiiert.

Insoweit kann ich sagen: Es hat sich in den letzten Jahren in der Koalition viel zu dem Thema entwickelt, und vieles wurde auf den Weg gebracht. Das muss jetzt verstetigt werden. Für Gewalt gibt es in unseren Familien, in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wie gesagt, solange eine Frau oder ein Mädchen in diesem Land noch Gewalt erfährt, weil es eine Frau oder ein Mädchen ist, so lange sind wir aufgerufen, dieses abzustellen, und so lange werden wir zum 8. März hier diese Debatten führen, weil sie wichtig sind und weil sie uns einen Impuls geben, uns weiter für die Umsetzung der Gleichberechtigung einzusetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Michael Grosse-Brömer [CDU/CSU]: Der einzige Mann, der reden durfte!)