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(Quelle: picture alliance/ dpa)

Lebenslanges Lernen wird erleichtert

Bundestag beschließt das Qualifizierungschancengesetz

Mit großer Mehrheit hat der Bundestag das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Es schafft die Voraussetzungen dafür, dass sich Beschäftige und auch Arbeitslose künftig leichter als bisher fortbilden können. Außerdem wird mit dem Gesetz zum 1. Januar 2019 der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent gesenkt.

Der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, betonte in der Debatte, dass im Koalitionsvertrag nur eine Beitragssenkung in Höhe von 0,3 Prozentpunkten vereinbart wurde, die Union aber eine weitergehende Entlastung durchgesetzt habe.

Mehr Sicherheit in der Arbeitslosenversicherung

Trotz der Beitragssenkung um 0,5 Prozentpunkte verfüge die Bundesagentur für Arbeit derzeit über Rücklagen in Höhe von mehr als 23 Milliarden Euro, die nach aktuellen Prognosen bis Ende 2019 auf mehr als 24 Milliarden Euro anwachsen werden. „Wir bekommen das Kunststück hin, die Bürger und Bürgerinnen, die Unternehmen zu entlasten und gleichzeitig für mehr Sicherheit in der Arbeitslosenversicherung in Nürnberg zu sorgen“, sagte Weiß. 

Qualfizierte Weiterbildung ermöglichen

Weiß betonte auch, dass die die Förderung der Weiterbildung für kleine und mittlere Unternehmen großzügiger ausfällt als für Unternehmen mit sehr vielen Beschäftigten. „Wir wollen, dass in allen Unternehmen qualifizierte Fort- und Weiterbildung für alle Mitarbeiter möglich wird“, so Peter Weiß.

Gute Nachrichten für Gastronomie und Landwirtschaft

Für Unternehmen vor allem in der Landwirtschaft und der Gastronomie, die auf Saisonarbeitskräfte angewiesen sind, sei es eine gute Nachricht, dass die bisherige 70-Tage-Regelung, wonach Arbeitskräfte in dieser Zeit zu den Bedingungen eines Minijobs beschäftigt werden dürfen, jetzt dauerhaft eingeführt wurde.

Antwort auf Herausforderungen der Digitalisierung

Die CDU-Arbeitsmarktexpertin Antje Lezius nannte das Gesetz „eine Antwort auf die Herausforderungen der Digitalisierung“. Wenn man das Smartphone nutze oder online die ersten Weihnachtsgeschenke kaufe, seien die Vorteile der Digitalisierung für die Bürgerinnen und Bürger offensichtlich. In der Arbeitswelt herrsche hingegen oft die Sorge vor, dass Prozesse automatisiert werden und Arbeitsplätze wegfallen. Dem müsse man durch besser Möglichkeiten der Weiterbildung, wie sie von der Koalition beschlossen werden, entgegenwirken. „Bewahren Sie sich Ihre Neugier! Sehen Sie das Positive in der Weiterbildung! Wenn wir Lernen als Chance begreifen, gestalten wir die Arbeitswelt der Zukunft“, sagte Lezius. 

Chancen auf dem Arbeitsmarkt durch Fortbildung erhöhen

Ihr Fraktionskollege Albert Weiler betonte, mit dem Gesetz werde Arbeitslosigkeit „präventiv verhindert“. Zugleich helfe es Arbeitslosen, durch Fortbildung ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Der CSU-Arbeitsmarktexperte Max Straubinger konstatierte, dass sich die Kritik der Opposition an dem Gesetz „weitgehend auf Verfahrensfragen, aber kaum auf den Inhalt des Gesetzes“ beziehe.  Das sei auch nicht weiter verwunderlich, da das Gesetz gut sei. Er betonte, dass es möglich sein müsse, auf neue Entwicklungen etwa durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schnell zu reagieren.

Auch Betriebsverfassungsgesetz wird geändert

Zusammen mit dem Qualifizierungschancengesetz wurde auch eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen. Damit wird sichergestellt, dass auch bei Fluggesellschaften, die keinen speziellen Tarifvertrag hierzu haben, die Gründung eines Betriebsrats möglich ist. Anlass dafür sind die Arbeitskämpfe bei Ryanair.