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Das Bild zeigt kleine Häufchen aus Münzen, die nach rechts oben hin ansteigen. Darauf steht jeweils ein weißer, viereckiger Stein mit einem Buchstaben darauf. Sie bilden das Wort "Rente".
(Quelle: picture alliance/ Ulrich Baumgarten)

Koalition einigt sich auf Rentenpaket

Volker Kauder: "Wir können uns das leisten"

Bei einem Treffen im Bundeskanzleramt haben sich die Spitzen von CDU, CSU und SPD auf ein Paket zur Rentenreform verständigt. Es sieht die Festschreibung von Rentenniveau und Beitragssatz bis 2025 vor.

So sehen die Pläne der Koalitionäre aus: Zum 1. Januar 2019 sollen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, zusätzlich einen halben Entgeltpunkt in der Rentenversicherung gutgeschrieben bekommen. Außerdem wird es erhebliche Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrentner geben.

Ebenfalls beschlossen: Der Arbeitslosenbeitrag soll zum Jahreswechsel um 0,5 Prozentpunkte sinken und damit kräftiger als im Koalitionsvertrag vereinbart. . „Wir haben gute Steuer- und Beitragseinnahmen, wir können uns das leisten“, sagte der Unionsfraktionsvorsitzende Volker Kauder im ZDF Morgenmagazin. 

„Das ist guter Tag für die soziale Sicherheit in Deutschland“, kommentierte der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, die Beschlüsse des Koalitionsausschusses. „Sowohl bei der Rente als auch bei der Arbeitslosenversicherung sind der Koalition wichtige Erfolge gelungen.“ Für Millionen Rentnerinnen und Rentner wird es spürbare Leistungsverbesserungen geben. „Zugleich werden die Beitragszahler durch die vereinbarte Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 Prozentpunkt entlastet.“ Mit der Beschlussfassung im Bundeskabinett am heutigen Mittwoch, 29. August 2018, könne das Rentenpakt fristgerecht im Deutschen Bundestag beraten und zum Jahresbeginn 2019 umgesetzt werden.

Besonders erfreulich und wichtig für die Union sind laut Weiß die erneuten Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner mit einem Volumen von rund einer Milliarde Euro bis 2025. Galt bisher, dass jemand, der wegen gesundheitlicher Probleme nicht weiterarbeiten kann, bei der Rente so gestellt wird, als hätte er nur bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet, wird diese Zurechnungszeit nun auf die Regelaltersgrenze von 67 Jahren angehoben. Damit gelte das offizielle Renteneintrittsalter auch bei Erwerbsminderung.

Auch bei der Mütterrente können noch einmal zusätzliche Leistungen erwartet werden. Nachdem 2014 für die vor 1992 geborenen Kinder bereits ein zweites Erziehungsjahr anerkannt worden ist, sollen die knapp zehn Millionen Mütter und Väter dieser Kinder nun noch einmal einen Zuschlag in Höhe eines halben Entgeltpunktes erhalten. „Mit diesen Reformen und mit den Plänen, ein Gesamtkonzept für die Rentenleistungen und die Beitragszahlungen und deren Finanzierung für die Zukunft festzuschreiben, ist die Koalition bei der Sicherung der Altersvorsorge auf einem sehr guten Weg“, sagt Peter Weiß.

Sehr erfreulich sei auch, dass der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zum 01. Januar 2019 sogar um 0,5 Prozentpunkte abgesenkt werden kann. Aufgrund der guten Konjunktur- und Beschäftigungssituation sind die Überschüsse der Bundagentur für Arbeit so hoch, dass die Beitragszahler endlich entlastet werden können. Gleichwohl wird die Bundesagentur eine ausreichend hohe Rücklage für eventuelle Krisenzeiten behalten.