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Karin Maag: "Es vermittelt uns allen Hoffnung"

Rede in der Aktuelle Stunde - Umsetzung der Nationalen Impfstrategie COVID-19

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Wir alle haben uns in den letzten harten Wochen ja nach einem Impfstoff gesehnt, und wenn der von BioNTech/Pfizer voraussichtlich noch vor Weihnachten die europäische Zulassung erhält, dann stimmt mich das endlich etwas zuversichtlicher. Es vermittelt uns allen Hoffnung, und wir können so viel Leid mit diesem Impfstoff verhindern. Es wäre schlicht ein wunderbares Weihnachtsgeschenk.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)

Es wäre auch keine Notzulassung, so wie in den USA oder in Großbritannien; es wäre die weltweit erste ordentliche Zulassung, und ich finde es, ehrlich gesagt, geradezu absurd, in einem derart sensiblen Umfeld wie dem Impfen einen Wettbewerb um die schnellste Zulassung zu starten.

(Beifall der Abg. Daniela Ludwig [CDU/CSU])

Wir brauchen doch zuallererst das Vertrauen der Menschen in das Impfen und in die Impfstoffe.

Deutschland ist bekanntermaßen auch Teil der europäischen Gemeinschaft. Was deshalb beispielsweise gar nicht geht, ist doch, die kleineren europäischen Partner – Länder ohne eigene Möglichkeiten und nationale Impfstoffzulassungen – abzuhängen und geradezu im Regen stehen zu lassen. Und – das sage ich auch – ich bin trotzdem stolz darauf – auch als Europäerin –, dass dieser mRNA-Impfstoff, der erstmals auch die industrielle Fertigung von Impfstoffen ermöglicht, maßgeblich in Deutschland entwickelt wurde.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden noch im Dezember in einer ersten Phase 400 000 Dosen Impfstoff zur Verfügung haben, ab Januar dann 3 Millionen. Mit der Zulassung der weiteren Impfstoffe und den weiteren Lieferungen erwarten wir einen Aufwuchs im ersten Quartal nächsten Jahres auf 11 bis 13 Millionen Dosen. Das ist viel, aber für eine flächendeckende Versorgung reicht es noch nicht aus, und deswegen muss priorisiert und festgelegt werden, wer zuerst geimpft werden kann.

Die STIKO, die Ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut, hat dazu, wie übrigens bei allen Impfungen, ihre fachliche und wissenschaftliche Expertise ebenso eingebracht wie der Ethikrat und die Leopoldina. Kurz gesagt, es geht darum, den Impfstoff so effektiv wie möglich einzusetzen, sodass Todesfälle und schwere Krankheitsverläufe so weit wie möglich verhindert und die Ausbreitung und das Übertragungsrisiko maximal gemindert werden.

Wenn man das Ganze konkret macht, dann heißt das, zuerst den Menschen im Alter über 80 Jahren, den Menschen in den stationären Einrichtungen, die dort behandelt, gepflegt und betreut werden, oder aber auch denen, die dort tätig sind, diese Impfung anzubieten. Zum vorrangig zu impfenden Personenkreis würden dann natürlich auch Beschäftigte gehören, die einem hohen Ansteckungsrisiko auf Intensivstationen, in Notaufnahmen oder im Rettungsdienst ausgesetzt sind. Mittelfristig ist das Ziel der Impfstrategie, allen Menschen Zugang zum Impfstoff anzubieten – ich betone: anzubieten –; es gibt keine Impfpflicht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es bleibt die Frage der Umsetzung. Wir haben als Gesetzgeber im Dritten Bevölkerungsschutzgesetz genau für diese Mangelfälle die gesetzliche Grundlage gelegt und den Gesundheitsminister – und nicht, wie üblich, den Gemeinsamen Bundesausschuss – in § 20i SGB V beauftragt, auf der Basis dieser gesetzlichen Grundlage für die Covid-Fälle Regelungen mittels einer Rechtsverordnung zu bestimmen.

Wir haben dort auch ganz bewusst die Kriterien für die möglicherweise notwendige Priorisierung vorgegeben. Ich zitiere aus der Begründung:

In Satz 1 Nummer 1 … werden in Bezug auf Schutzimpfungen gegen das Coronavirus … besonders in Betracht kommende Personengruppen genannt, nämlich wenn sie aufgrund ihres Alters oder vorbelasteten Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, wenn sie solche Personen behandeln, betreuen oder pflegen oder wenn sie in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen eine Schlüsselstellung besitzen.

Das mag nun der eine oder andere nicht ganz verstanden haben. Aber ich frage mich: Welchen weiteren Sinn sollte eine solche gesetzliche Hervorhebung von Personen denn sonst in diesem Zusammenhang haben?

Wir brauchen überdies in den nächsten Monaten auch aus ethischen Gründen flexible Maßnahmen, und nur über Rechtsverordnungen können sie flexibel angepasst werden, nämlich dann, wenn die Impfvorschläge aufgrund weiterer oder besserer Evidenz oder weil andersartige Impfstoffe zugelassen werden, in den nächsten Wochen immer wieder angepasst werden müssen. Mit Rechtsverordnungen wird das möglich sein.

Sie werden, liebe Kollegen von der FDP, Herr Thomae, morgen einen Gesetzentwurf einbringen.

(Beifall bei der FDP)

Kurz gesagt, heißt das: Morgen Überweisung in den Ausschuss, dann Anhörung, Abstimmung.

(Stephan Thomae [FDP]: Weil Sie so lange nichts getan haben! – Gegenruf des Abg. Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Ihr seid so spät dran!)

Selbst wenn man unterstellt, es würde sich eine Mehrheit finden: Die nächste erreichbare Sitzung des Bundesrats wäre im Februar. Das hieße also: Impfstoff im Dezember verfügbar, Impfen frühestens im Februar – na ja!

Vizepräsidentin Claudia Roth:

Frau Kollegin.

 

Karin Maag (CDU/CSU):

Wir starten jedenfalls am 18. Dezember.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD – Alexander Dobrindt [CDU/CSU]: Die FDP hat geschlafen! – Gegenruf der Abg. Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Ihr habt so lange geschlafen! – Weiterer Gegenruf des Abg. Stephan Thomae [FDP]: Ihr seid noch gar nicht aufgewacht! – Weiterer Gegenruf des Abg. Dr. Wieland Schinnenburg [FDP]: Den ganzen Sommer hattet ihr Zeit, etwas zu machen!)