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Karin Maag: Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch ihren Beitrag leisten

Redebeitrag zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es an dieser Stelle gerne noch mal betonen: Das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz stellt wichtige Weichen für eine bessere medizinische und pflegerische Versorgung. Das sage übrigens nicht nur ich, sondern zum Beispiel auch die Caritas zu Beginn ihrer Stellungnahme. Kurz: Wir in der Union und in der SPD reden, wir machen und kündigen nicht nur an, was wir machen könnten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Ich freue mich jedenfalls über 20 000 neue Assistenzstellen in der Altenpflege. Für uns ist das ein wichtiger Schritt hin zur Einführung einer verbindlichen Personalbemessung, Frau Kollegin Zimmermann. Und ich freue mich auch über eine bessere Versorgung der Schwangeren auf den Geburtsstationen. Die Krankenhäuser können mit diesem Förderprogramm jetzt Hebammen neu einstellen, Teilzeitstellen aufstocken, unterstützendes Fachpersonal einstellen. Wir reden nicht nur darüber, sondern schaffen durch unser Gesetz tatsächliche Verbesserungen.

Selbstverständlich kümmern wir uns auch weiterhin um den ländlichen Raum. Vor allem können nun auch die Kinderkrankenhäuser und die Fachabteilungen für Kinder- und Jugendmedizin von den Sicherstellungszuschlägen profitieren. Wir erweitern die Möglichkeit für Krankenkassen, innovative Versorgungsverträge anzubieten; auch da geht es insbesondere darum, regionale Innovationen zu fördern. Wenn wir die Selektivverträge so ausrichten, dass künftig auch andere Sozialleistungsträger einbezogen werden können, dann wird das künftig Versorgungsbrüche gerade verhindern.

Wir reden auch über Schutzschirme, über Hilfen für viele im Gesundheitssystem tätige Berufsgruppen und Betroffene. Da geben wir nicht einfach Geld aus; vielmehr ist das notwendige Hilfe in Coronazeiten. Ich nenne ausdrücklich – und bedanke mich herzlich für ihre Arbeit – die stationären und ambulanten Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, selbstverständlich einschließlich des Müttergenesungswerks. Die Heil- und Hilfsmittelerbringer profitieren, Pflegeeinrichtungen profitieren. Ebenso haben wir die Familienpflegezeit flexibilisiert und verlängert. Und schließlich ermöglichen wir es auch den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, sich um junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zu kümmern, die sich neu niedergelassen haben und coronabedingt zu wenig Patienten versorgen können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen – für einige war das tatsächlich das wichtigste Thema –, ja, 2021 zeichnet sich bei den gesetzlichen Krankenkassen ein Defizit von rund 16 Milliarden Euro ab. Genau deshalb haben wir die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen neu justiert. Wir sorgen dafür, dass auch 2021 ausreichend Mittel zur Verfügung stehen und gleichzeitig der Zusatzbeitrag stabil bleibt.

Wir haben in den Verhandlungen darum gerungen – ja, das ist richtig – und haben ein Bündel von Maßnahmen im Angebot, mit dem es gelungen ist, auch die Sozialgarantie bis 2022 einzuhalten. Wir erhöhen den Steuerzuschuss – ja – um 5 Milliarden Euro auf jetzt 19,5 Milliarden Euro. Finde ich nicht zu wenig. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen auch ihren Beitrag leisten. Wir alle leisten unseren Beitrag. Sie haben Rücklagen in stark ungleicher Verteilung von gut 20 Milliarden Euro noch im Sommer gehabt. 8 Milliarden Euro davon müssen die Kassen mit den hohen Rücklagen jetzt abgeben, in den Gesundheitsfonds zurück, damit dieses Geld wiederum für die Versorgung, für die Gesundheit der Versicherten zur Verfügung steht. Finde ich vollkommen in Ordnung.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Die Kassen mit den hohen Rücklagen dürfen übrigens 2021 ihre Zusatzbeiträge so lange nicht anheben, bis die Rücklagen in Richtung des Doppelten der Mindestrücklage abgesunken sind.

Klar, die Kassen sehen das kritisch. Man begrüßt natürlich, dass eine pandemiebedingte Finanzierungslücke geschlossen werden soll. Man begrüßt natürlich auch das Ziel der weiteren Stabilisierung des Zusatzbetrags. Aber, wie es gemacht werden soll, wer sich beteiligen soll, dazu kam nichts. Wir sind den Kassen in den Verhandlungen entgegengekommen. Wir haben gestattet, dass einmalig zum 1. Januar ein höherer Zusatzbeitrag anfallen darf. Wir haben dafür gesorgt, dass das Rücklagenpolster nicht ganz abgeschmolzen wird. Wir haben 100 Prozent auf das, was aus dem BMG kam, draufgeschlagen. Wir haben bei den kleinen Kassen ein Schonvermögen von 3 Millionen Euro angesetzt. Ich finde, das sind sinnvolle Vorschläge, von denen ich übrigens weder von den Krankenkassen noch von der Opposition in irgendeiner Form etwas gehört habe.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Am Ende des Tages danke ich all denen, die diesen Staat am Laufen halten. Ihnen wollen wir helfen und, ich glaube, ihnen kommen wir mit diesem Gesetz ein gutes Stück entgegen. Dieses Gesetz ist ein gutes Gesetz. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)