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Karin Maag: Der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln sollte niemandem verwehrt werden

Selbstbestimmte Familienplanung ermöglichen – Kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klein-Schmeink, ich will mit etwas Grundsätzlichem beginnen, weil wir über den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung diskutieren. Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen entsprechend ihrer Verpflichtung aus dem SGB V die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel. Für alle Versicherten, ohne Altersbegrenzung, werden ebenfalls die Kosten für ein ärztliches Beratungsgespräch, übrigens inklusive des jeweiligen Partners, zu Fragen der Empfängnisverhütung und für die entsprechenden Untersuchungen übernommen, Kosten für Sterilisation allerdings nur dann, wenn die Sterilisation wegen einer Krankheit erforderlich ist.

Daneben gibt es die sozialrechtlichen Ansprüche, die seit der Vereinheitlichung im Jahr 2003, nur zur Erinnerung, denen der GKV entsprechen. Deswegen müssen die Verhütungsmittel seither über den Regelsatz gedeckt werden. Weil das so ist, stellen Kommunen bereits heute den Personen, die keinen Rechtsanspruch über die GKV haben, die Verhütungsmittel kostenlos zur Verfügung. pro familia hat dazu Ergebnisse einer bundesweiten Studie publiziert, die zeigen – das gehört zur Wahrheit dazu; das gilt jetzt eher für den Antrag der Linken –: Gerade in den Bundesländern, in denen Sie mitregieren, gibt es keine entsprechenden Leistungen. Das Hauptargument ist die Kassenlage. Ich meine, nicht nur der Bund hat seine Einnahmen deutlich verbessert.

Während nun die Linke mit ihrem Antrag den gesetzlich Versicherten alle Verhütungsmittel, inklusive der Kondome und der Sterilisation, zur Verfügung stellen möchte, beschränkt sich Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag auf die Transferleistungsempfänger. Die Verhütungsmittel sollen allerdings ebenfalls kostenlos aus GKV-Mitteln zur Verfügung gestellt werden. Beide Vorschläge sind unabhängig von einer Altersgrenze.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Klein-Schmeink, um eines klarzustellen: Der Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln und zur ärztlichen Beratung über Fragen der Empfängnisverhütung sollte niemandem verwehrt werden, da haben Sie recht; Letzteres ist sowieso über die GKV gewährleistet. Aber – das richtet sich direkt an die Kolleginnen und Kollegen von Linken und Grünen – die Versorgung mit jedweder Art von Verhütungsmitteln ist sicher keine Leistung, die zum Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung gehört.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Habe ich doch gerade gesagt! Lesen hilft!)

Da geht es eben nicht um die Vermeidung oder Behandlung von Krankheitsrisiken.

Liebe Frau Klein-Schmeink, zu argumentieren, dass sich eine Regelung allein aufgrund der Zugänglichkeit und der einfachen Handhabung über das SGB V

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Mit Steuerersatz!)

– mit Steuerersatz; ich wäre im nächsten Satz dazu gekommen – anbietet, ist als Argument meines Erachtens doch etwas dünn, um die GKV und die Versichertengemeinschaft zu belasten. Ich meine: Wenn wir schon darüber diskutieren, dass bundeseinheitlich der Zugang zu Verhütungsmitteln niedrigschwellig ermöglicht werden soll, dann doch dort, wo die Diskussion hingehört, nämlich in den Bereich der Transferleistungen. Auch schön und vor allem hilfreich wäre es dann gewesen, Sie hätten sich die Mühe gemacht, den Antrag mit Daten zur Zahl der geschätzten Leistungsempfänger und zur Höhe der geschätzten Mehrausgaben zu unterfüttern. Die Linken haben das gemacht.

In einem Punkt haben Sie beide recht: In jedem Einzelfall geht es nicht um große Summen; der Flyer von pro familia liegt uns allen ja vor. Sie haben auch damit recht: Nicht das billigste Verhütungsmittel ist automatisch das angemessene, und jeder an der falschen Stelle eingesparte Euro erhöht das Risiko einer ungewollten Schwangerschaft.

Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Problembeschreibung ist nicht neu, und sie wurde bereits an die richtige Stelle adressiert. Die Petition zur Änderung, die pro familia eingereicht hat, bezieht sich auf das SGB XII. Die Petition befindet sich noch in Prüfung. In Ihrem Antrag weisen sie zu Recht auf ein Modellprojekt von pro familia hin: biko – Beratung, Information, Kostenübernahme bei Verhütung. Dieses Projekt wird vom BMFSFJ gefördert und anschließend evaluiert. Ich meine, wir sollten die Erfahrungen mit diesem Projekt abwarten und auswerten, um dann an der richtigen Stelle mit den zuständigen Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. Deren Entscheidung wollen wir nicht vorgreifen. Wir werden die Anträge deshalb ablehnen.

(Beifall bei der CDU/CSU)