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Karin Maag: Das 3. Bevölkerungs-schutzgesetz ist zur Eindämmung des Virus dringend notwendig

Redebeitrag zum 3. Bevölkerungschutzgesetz

Herr Präsident! Frau Bundeskanzlerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Und vor allen Dingen: Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich weiß, insbesondere Ihnen haben wir im letzten halben Jahr viel abverlangt, und ich bin allen dankbar, die die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bisher mitgetragen haben und auch weiterhin mittragen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

In den vielen E-Mails, Telefonaten und Gesprächen während dieser Zeit, auch zu diesem Gesetz konkret, habe ich echte Sorge gespürt. Sie alle bitte ich: Bleiben Sie bei uns! Bilden Sie sich Ihre Meinung anhand der Debatten der demokratischen Parteien in diesem Bundestag!

(Lachen bei Abgeordneten der AfD)

Trauen Sie nicht einigen wenigen, die unter dem Deckmantel, Grundrechte schützen zu wollen, uns Abgeordnete diskreditieren oder gar an der Debatte hindern wollen! Ich jedenfalls lasse mich durch solche Angriffe nicht einschüchtern.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Bettina Stark-Watzinger [FDP])

Tatsächlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, befinden wir uns weiterhin in einer kritischen Phase der Pandemie. Der Verlauf der letzten paar Tage lässt zwar hoffen, dass wir die Infektionsdynamik unterbrechen konnten. Von einer Wiederbeherrschbarkeit des Infektionsgeschehens sind wir aber noch deutlich entfernt.

Das dritte Bevölkerungsschutzgesetz ist deshalb insbesondere wegen der weiteren Maßnahmen zur Eindämmung dieses Virus so dringend notwendig. Wir bereiten in diesem Gesetz vor allem das Verfahren für die endlich in greifbarer Nähe liegenden Impfungen vor. Die technischen Einzelheiten überlassen wir dann der Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

(Widerspruch bei Abgeordneten der AfD)

Wir setzen ebenfalls im Gesetz den Rechtsrahmen für eine Impfstrategie. Wir regeln den Anspruch auf Schutzimpfung und vorrangige Berücksichtigung besonders vulnerabler Personengruppen. Berücksichtigt werden zum Beispiel aber auch Menschen, die diese Gruppen pflegen, behandeln oder betreuen. Übrigens – jetzt Achtung! –: Wir sehen einen Anspruch auf die Impfung vor und keine Impfpflicht.

(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen auch weitere Testkapazitäten. Deswegen binden wir die zahnärztlichen und tierärztlichen Labore in die Laboruntersuchungen ein.

Wir wollen besonders viele vulnerable Gruppen zusätzlich schützen. Wir sehen dafür einen Anspruch auf FFP2-Schutzmasken vor, vor allen Dingen, um das Ansteckungsrisiko noch mal zu vermindern.

(Zuruf von der AfD: Das fällt Ihnen jetzt ein?)

Diesen Anspruch, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben wir Unionsabgeordnete übrigens gegen viele Widerstände durchgesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Krankenhäuser, liebe Kolleginnen und Kollegen, brauchen bei den aktuellen Intensivzahlen vor allem Liquidität, wenn sie für notwendige Behandlungen erneut, wie im März, planbare Operationen zugunsten der Covid-19-Patienten verschieben müssen. Und anders als noch im Frühjahr unterstützen wir heute gezielt die Kliniken, die notwendige Versorgungsstrukturen vorweisen, konkret also diejenigen der Stufen II und III, die an der Notfallversorgung teilnehmen.

Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, in den vergangenen Wochen wurde deutlich, dass es weiterer Präzisierung im Infektionsschutzgesetz bedarf. Stichworte sind die fortdauernd notwendigen Kontaktbeschränkungen; bisher gibt es keine speziellen Medikamente; der Impfstoff ist noch nicht verfügbar.

Und ich habe es noch nie erlebt, dass ein Gesetz so missverstanden wurde.

(Widerspruch bei Abgeordneten der AfD)

Mit § 28 Infektionsschutzgesetz weiten wir gerade nicht den Handlungsspielraum der Regierung aus, sondern wir engen ihn ein,

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

und nur dann, wenn wir im Parlament eine epidemische Lage feststellen. Solange diese Feststellung andauert, kann die Exekutive bestimmte vorgegebene Maßnahmen ausführen und anordnen, und zwar mittels Rechtsverordnung. Sobald wir Abgeordnete die epidemische Lage beenden, sind diese Maßnahmen hinfällig. Die Maßnahmen bleiben auch gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar.

Wir schränken auch nicht einseitig irgendwelche Grundrechte ein, sondern wir setzen in § 28a den Rechtsrahmen für den Ausgleich dieser Grundrechte.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Es gibt doch nicht nur die Grundrechte derjenigen, die von den Einschränkungen betroffen sind, wenn wir die Ausbreitung des Virus verhindern wollen. Der Staat ist doch auch dem Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit all jener verpflichtet – das sind wir alle –, die durch die Pandemie gefährdet sind. Das ist doch die Wahrheit.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle dürfen es auch nicht hinnehmen, dass manche – ich betone: manche – den Bots, den Verschwörungserzählern, den Schwurblern, denjenigen, die unseren Staat grundsätzlich ablehnen, mehr vertrauen als uns im Parlament.

(Andreas Bleck [AfD]: Wir lehnen die Regierung ab! Das ist ein Unterschied!)

Ich will um das Vertrauen der großen Mehrheit in unsere Demokratie, in unseren Rechtsstaat und in unsere Institutionen kämpfen. Wir Unionsabgeordneten sind davon überzeugt, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist. Wir sind davon überzeugt, dass wir nachher dem Antrag, den Fortbestand der pandemischen Lage festzustellen, zustimmen können. Ich empfehle Ihnen allen die Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD – Sebastian Münzenmaier [AfD]: Tobender Applaus in den Reihen der Unionsfraktion!)