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Geldstapel
(Quelle: picture alliance/Ulrich Baumgarten)

Jede Zusatzrente lohnt sich

Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt neuen Schwung in 2018

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz treten zum 1. Januar 2018 wichtige Verbesserungen der Altersversorgung in Kraft. Damit werden Zusatzrenten deutlich attraktiver.

Für Zusatzrenten aus einer betrieblichen Altersvorsorge, einer Riester-Rente oder einer Basisrente gilt ab 1. Januar 2018 ein neuer Freibetrag, der nicht mehr in voller Höhe auf die Grundsicherung angerechnet wird. Konkret heißt das: Alles, was jemand freiwillig an zusätzlicher Altersversorgung angespart hat und was zu einer monatlichen Zusatzrente führt, wird künftig mit mindestens 100 Euro und bis maximal 202 Euro von der Anrechnung auf die Grundsicherung freigestellt.

Auch Geringverdiener profitieren

So werde die Betriebsrente endlich auch für Arbeitnehmer mit kleinem Geldbeutel attraktiv, freut sich der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. „Damit lohnt sich jetzt jede Zusatzrente, weil sie im Alter immer zu einer finanziellen Besserstellung führt. Es gibt keinen Grund mehr, auf eine betriebliche Altersvorsorge zu verzichten, weil die späteren Ansprüche ohnehin einmal bei der Grundsicherung angerechnet würden.“

Zusätzlich besteht ab 1. Januar für Beschäftigte mit einem Einkommen bis zu 2.200 Euro die Möglichkeit eines staatlich geförderten Zuschusses des Arbeitgebers, um damit die Betriebsrente aufzubessern.

Zielrenten statt festen Beträgen

Das Sozialpartnermodell, das die bisherigen Verfahren ab Januar ergänzt, sieht außerdem vor, dass eine reine Beitragszusage für eine Betriebsrente ausreichend ist. Kein fester Betrag wird für die spätere Rente zugesichert, sondern eine „Zielrente“, also eine dauerhafte Rentenhöhe angestrebt. Ein Sicherungsmechanismus schützt gleichzeitig schützt vor unverhältnismäßigen Risiken. „Dies wird vor allem die Verbreitung von Betriebsrenten in kleinen und mittleren Unternehmen fördern, die bislang aus Scheu vor der Haftung für die garantierten Zusagen darauf verzichtet haben, eine Betriebsrente anzubieten“, so Weiss. Gleichzeitig eröffne das Modell die Möglichkeit, die Beiträge renditeorientierter anzulegen und damit bestenfalls deutlich höhere Rentenleistungen als bisher zu erwirtschaften.

Hintergrund betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge soll die gesetzlichen Rente ergänzen. Ob zusammen mit dem Arbeitgeber oder allein - einen Anspruch darauf hat jeder Arbeitnehmer. Er kann jedes Jahr einen Teil seines Lohnes oder Gehaltes in diese betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Das bedeutet: Arbeitnehmer, die über eine betriebliche Altersvorsorge verfügen, bekommen bei Erreichen ihres Rentenalters oder im Falle einer Invalidität eine monatliche Betriebsrente ausgezahlt. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, sich an der Betriebsrente ihrer Mitarbeiter zu beteiligen. Aber viele Unternehmen tun es dennoch.

Von der gemeinsamen „Arbeitsgruppe Zielrente“ der aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V. und des IVS – Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e. V. gibt es einen Bericht zu der Frage, wie die reine Beitragszusage gemäß dem Betriebsrentenstärkungsgesetz umzusetzen ist.