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Heike Brehmer

Heike Brehmer: Um potenzielle Spender besser zu erkennen, soll ein klinikinternes Qualitätssystem eingeführt werden

Rede in der Debatte zu Organspenden

Wir widmen uns heute in einer umfassenden Debatte dem wichtigen Thema Organspende. Das Thema Organspende bewegt die Menschen in unserem Land. Es geht dabei um ein höchst emotionales Thema, bei dem Vertrauen und Vorbehalte, Hoffnung und Angst, Leben und Tod eng beieinanderliegen.

In der aktuellen Orientierungsdebatte wollen wir uns darüber austauschen, ob die Regelungen für Organspende in Deutschland überarbeitet werden müssen. Die vereinbarte Debatte in unserem Hohen Hause soll dazu dienen, das Für und Wider der verschiedenen Möglichkeiten offen und transparent zu beleuchten. Diesen Meinungsaustausch finde ich überaus wichtig.

Es gibt Menschen, die feiern zweimal im Jahr Geburtstag. Einmal feiern sie den Tag, an dem sie geboren wurden, und einmal den Tag, an dem ihnen ein Spenderorgan ein zweites Leben geschenkt hat. Eine Organtransplantation stellt für viele schwerkranke Menschen eine wichtige – mitunter die letzte – Chance auf Lebensrettung dar.

Alle acht Stunden stirbt ein schwerkranker Mensch, weil für ihn kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Das ist alarmierend und macht mich persönlich sehr betroffen. Die Stiftung Eurotransplant registrierte Anfang 2018 in Deutschland mehr als 10 000 Patienten, die aktiv auf der Warteliste stehen. Allein 8 000 Menschen brauchen eine neue Niere, eines der am häufigsten transplantierten Organe. Das sind etwa viermal so viele, wie derzeit Transplantate vermittelt werden können. Im Durchschnitt vergehen sechs bis sieben Jahre, bis ein Patient auf der Warteliste ein gespendetes Organ erhält.

Gleichzeitig sank die Spenderbereitschaft im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit 20 Jahren. Diese Entwicklung betrachte ich mit großer Sorge. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation gab es letztes Jahr 797 Organspender. Das sind 60 weniger als im Jahr zuvor. Die Anzahl der gespendeten Organe ist um 9,5 Prozent auf 2 594 Organe gesunken.

Generell trifft das Thema Organspende in Deutschland auf offene Ohren. Umfragen zufolge befürworten 75 Prozent der Deutschen eine Organspende. Allerdings haben nur rund 25 Prozent ihre Bereitschaft dazu auch schriftlich dokumentiert. Die Ursachen für diese niedrigen Zahlen sind vielseitig und komplex. Sie reichen vom fehlenden Vertrauen in das Vergabesystem über strukturelle Defizite in den Entnahmekrankenhäusern bis hin zur mangelnden Aufklärung der Bevölkerung.

Doch wie können wir die Akzeptanz für eine Organspende erhöhen? Welche Möglichkeiten gibt es, die bestehenden Strukturen im System der Organspende zu verbessern, um künftig mehr Menschenleben zu retten? Ein Blick auf die weltweite Situation zeigt, dass es dazu viele unterschiedliche Ansätze gibt. Nach derzeitiger Rechtslage gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Demnach ist eine Organspende nur dann zulässig, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

In anderen Ländern wie Frankreich oder Österreich gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass eine Organ- oder Gewebespende prinzipiell möglich ist, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einer Entnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. In Großbritannien und fünf weiteren europäischen Ländern gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Hierbei müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat.

Die Systeme in den einzelnen Ländern sind sehr unterschiedlich. Die Frage ist – und das wollen wir heute diskutieren –, ob zum Beispiel die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland automatisch zu steigenden Spenderzahlen führen würde. Ein Blick über den Tellerrand gibt Aufschluss über die „Erfolgsquoten“ in anderen Ländern.

Wir können beobachten, dass die Zahl der Spender nach Einführung der Widerspruchslösung in einigen Ländern anstieg, beispielsweise in Belgien. In anderen Ländern wie Schweden haben sich die Organspenderzahlen trotz Widerspruchslösung nicht verbessert. In den USA und Australien hingegen, wo es die Zustimmungslösung gibt, verzeichnen wir hohe Spenderzahlen. Das zeigt, dass eine Verbesserung der Anzahl der Organspenden nicht ausschließlich im System begründet ist. Es gibt eine Reihe von Faktoren, die hier entscheidend sind. Die gesellschaftliche Aufklärung spielt eine ebenso große Rolle wie die Betreuung von Angehörigen. Auch die Aufwertung des Transplantationsbeauftragten im Krankenhaus und gut funktionierende Abläufe bei der Erkennung von Spendern im Notfall sind wichtige Voraussetzungen für die Organspende.

In unserem Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode haben wir das Thema Organspende aufgegriffen. Darin heißt es: „Wir wollen die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen. Dazu werden wir eine verbindliche Freistellungsregelung für Transplantationsbeauftragte schaffen und diese finanzieren.“ Die Bundesregierung hat hierzu einen Entwurf über das „Zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende“ vorgelegt. Der Entwurf wurde am 31. Oktober 2018 im Bundeskabinett verabschiedet und soll voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten. Zum Kern des Gesetzes gehört die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in Krankenhäusern.

Warum ist das so wichtig? Die Transplantationsbeauftragten stellen sicher, dass sich die Entnahmekrankenhäuser bei einer Organspende streng an die gesetzlichen Vorschriften halten. Personalmangel und eine hohe Arbeitsdichte auf Intensivstationen sorgen im Alltag leider häufig dafür, dass Transplantationsbeauftragte ihren Aufgaben nur unzureichend nachkommen können. Das neue Gesetz soll künftig regeln, dass ein Transplantationsbeauftragter durch Freistellungsvereinbarungen mehr Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben erhält. Das ist wichtig für die Vertrauensbildung und den vorschriftsmäßigen Ablauf einer Organspende.

Weiterhin sieht das Gesetz vor, die Entnahmekrankenhäuser besser zu vergüten. Sie sollen einen Anspruch auf pauschale Abgeltung für die Leistungen erhalten, die sie im Rahmen des Organspendeprozesses erbringen. Zusätzlich sollen sie einen Zuschlag als Ausgleich dafür bekommen, dass ihre Infrastruktur im Rahmen der Organspende in besonderem Maße in Anspruch genommen wird. Um potenzielle Spender besser zu erkennen, soll ein klinikinternes Qualitätssystem eingeführt werden. Es soll als Grundlage für ein flächendeckendes Berichtssystem bei der Spendererkennung und Spendermeldung dienen.

Die Betreuung der Angehörigen soll ebenfalls verbessert werden. Für sie stellt der Prozess der Organspende des Verstorbenen neben dem Verlust eine zusätzliche emotionale Belastung dar. Künftig soll insbesondere der Austausch zwischen den Organempfängern und den nächsten Angehörigen der Spender in Form anonymisierter Schreiben geregelt werden. Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung.

Nicht zuletzt muss es unser gemeinsames Ziel sein, den Meinungsaustausch über Organspende in unserer Gesellschaft voranzutreiben. Leider ist das Thema Organspende nach Skandalen der letzten Jahre zum Teil immer noch negativ behaftet. Das muss sich ändern. Ganz wichtig ist: Beim Thema Organspende geht es vor allem um Vertrauen. Verloren gegangenes Vertrauen braucht häufig lange, um wiedergewonnen zu werden. Sachliche Aufklärung und Vertrauensbildung müssen deshalb unser Anspruch sein. Mit transparenten Informationen und Aufklärungskampagnen müssen wir alle Bürger in die Lage versetzen, sich zu Lebzeiten mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinanderzusetzen.

Die Frage, wie die Organspende in Deutschland am besten zu regeln ist, ist wahrlich nicht einfach zu beantworten. Ethische Gesichtspunkte müssen dabei ebenso gewissenhaft abgewogen werden wie medizinische Aspekte und die Selbstbestimmung eines jeden einzelnen Menschen.

Der Meinungsbildungsprozess zu diesem wichtigen Thema ist noch nicht abgeschlossen. Das Thema Organspende, zu dem wir heute die vereinbarte Debatte anberaumt haben, wird in den kommenden Wochen auch in den Fachgremien des Deutschen Bundestages intensiv diskutiert werden.

Ich wünsche mir diesbezüglich einen sachlichen Meinungsaustausch und eine gewissenhafte Entscheidungsfindung. Das sind wir den Betroffenen, ihren Angehörigen und all jenen Menschen schuldig, für die eine Organspende die Chance auf ein zweites Leben bedeutet.