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Bundesfreiwilligendienst
(Quelle: pa/dpa)

Freiwilligendienst in Teilzeit möglich

Freiwilligensienst auszubauen und stärken

Wer sich beim Jugendfreiwilligendienste oder dem Bundesfreiwilligendienst engagiert, kann das jetzt auch in Teilzeit tun. Das hat der Bundestag auf Drängen der Unionsfraktion beschlossen. 

Bislang war die Arbeit im Freiwilligendienst nur in Vollzeit möglich -  wer unter 27 Jahre alt ist und sich gesellschaftlich engagiert, der wird das künftig auch in Teilzeit tun können. Mindestens 20 Wochenstunden sind möglich. Voraussetzung ist, dass ein berechtigtes Interesse des Freiwilligen nachgewiesen werden kann und die Einsatzstelle einverstanden ist. Das kann sein, wenn der Freiwillige das eigene Kind oder einen nahen Angehörigen betreut, schwerbehindert ist oder aus anderen gesundheitlichen Gründen den Freiwilligendienst nicht in Vollzeit leisten kann.

Bislang war lediglich der Bundesfreiwilligendienst ab der Vollendung des 27. Lebensjahr in Teilzeit möglich. Eine Ausnahme bildete das dreijährige Sonderprogramm "Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug", das Ende 2018 ausgelaufen ist.

Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, den Bundesfreiwilligendienst und die Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite auszubauen und zu stärken.