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(Quelle: picture alliance/ eibner pressefoto)

Familien werden weiter entlastet

Das Bundeskabinett hat den 12. Existenzminimumbericht vorgelegt. Was sich so unspektakulär anhört, hat konkrete Auswirkungen für jeden von uns, besonders für Familien. Denn bei ihnen geht es um Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag. Beide werden mit dem Familienentlastungsgesetz angehoben.

Für das geplante Familienentlastungsgesetz sind diese Berichte also eine gute Nachricht. "Sie zeigen, dass wir im Gesetzgebungsverfahren bereits gewissenhaft vorgearbeitet haben", sagt Antje Tillmann. Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion macht außerdem deutlich: "Bei der geplanten Anhebung des Kinderfreibetrags gehen wir sogar über die Vorgaben des Existenzminimumberichts hinaus". 

Auswirkungen auf Familienentlastungsgesetz

Die geplanten Erhöhungen liegen damit deutlich über dem, was der Bericht fordert: Statt der empfohlenen Erhöhung von je 108 Euro 2019 und 2020 wird der Kinderfreibetrag nun jeweils um 192 Euro.

Zusätzlich zu diesen verfassungsrechtlich gebotenen Maßnahmen soll auch das Kindergeld erhöht werden (ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro – eine Entlastung um 1,5 Milliarden Euro im Jahr).

Auch der Grundfreibetrag steigt

Wie schon seit 2014 neutralisiert die Bundesregierung außerdem in den kommenden zwei Jahren weiter die Auswirkungen der sogenannten kalten Progression in Höhe von rund 3 Milliarden Euro bzw. 3,8 Milliarden Euro.

Insgesamt führt das Gesetzespaket so nicht nur zu Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro, sondern es kommt dank der Anhebung des Grundfreibetrags auch allen zugute.