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(Quelle: Unsplash.com)

Familien im Fokus

Eltern und Kinder profitieren von Maßnahmenpaketen

Kinderbetreuung, drohende Verdienstausfälle, Homeschooling – die Liste der Herausforderungen, denen sich Familien im Zuge der Corona-Krise gegenübersahen, war gewaltig. Kein Wunder also, dass Eltern und Kinder besonders im Fokus standen, als Regierung und Bundestag ihre Maßnahmenpakete auf den Weg brachten.

Eins jedoch vorweg: Schon in den Monaten vor Ausbruch der Pandemie waren für Familien spürbare Verbesserungen erzielt worden: Das Kindergeld wurde zum 1. Juli 2019 erhöht, das Familienstärkungsgesetz unterstützte einkommensschwache Familien und Alleinerziehende und mit dem Gute-Kita-Gesetz wurde die Qualität der Kinderbetreuung deutlich verbessert. 
Dann kam Corona. Und mit dem Virus der Lockdown.

Eltern und Alleinerziehende, die weiterhin die eigenen Kinder betreuen und daher nicht arbeiten können, erhielten nun Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Nach dem Infektionsschutzgesetz bekommen sie eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro). Am 28. Mai hatte der Bundestag beschlossen, dass die Dauer dieser Lohnfortzahlung von bis dahin sechs auf bis zu zehn Wochen für jeden Sorgeberechtigten ausgeweitet wurde. Für Alleinerziehende verlängerte sich der Anspruch auf maximal 20 Wochen. 

Damit werdende und junge Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile hatten, ist rückwirkend zum 1. März 2020 das Elterngeld angepasst worden. 

Elterngeld & Kinderbonus

Das heißt: Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld nicht, denn Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die durch die Covid-19-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind. Und: Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate verschieben.

Zudem erhalten Familien einen einmaligen Kinderbonus von 300 Euro für jedes Kind, für das in mindestens einem Monat im Jahr 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus, den die Familien im Herbst mit dem Kindergeld erhalten, wird nicht auf Sozialleistungen wie die Grundsicherung oder den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. 

Ausbau von Kitas und Krippen

Zudem werden Kindergärten, Kitas und Krippen mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgebaut. Weitere 2 Milliarden Euro fließen zusätzlich in den Bildungsbereich: Das Investitionsprogramm für den Ausbau von Ganztagsschulen und Nachmittagsbetreuung wird beschleunigt und alle Schulen sollen Präsenzunterricht in der Schule und E-Learning zu Hause miteinander verbinden können. Denn digitale Lernformen haben durch Corona mit einem Schlag eine völlig neue Bedeutung gewonnen. 

„Eltern und Kinder stehen auch in dieser Krise im Zentrum unserer Politik. In Familien wird die Zukunft unseres Landes geschaffen. Sie brauchen die Unterstützung der Politik jetzt ganz besonders und deshalb helfen wir Familien jetzt noch kraftvoller“, erklärte Marcus Weinberg, der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.