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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner: Wir machen den Medizinischen Dienst unabhängig

Rede zum MDK-Reformgesetz

Schön, wenn sich das Kämpfen lohnt, so wie es hier der Fall ist: Im Koalitionsvertrag haben wir als CSU dafür gekämpft, dass die Unabhängigkeit des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen adressiert wird. Denn wir hören zu! Und ein Anliegen, das immer wieder von Patienten, aber auch von Leistungserbringern im Gesundheitssystem an uns herangetragen wurde, war die häufig gefühlte fehlende Objektivität der Entscheidungen des MDK der Kassen. Ohne einen Generalverdacht aussprechen zu wollen: Objektivität ist schwer zu erklären, wenn derjenige, der zahlt, auch das Prüfgeschehen mit beherrscht.

Deswegen ist dieses Gesetz eine große Errungenschaft, denn es werden grundlegende Veränderungen vorgenommen, die dazu führen sollen, dass weniger kontrolliert wird, dafür aber gezielter und mit „scharfem Schwert“. Denn für mich ist klar: Kontrollen sind wichtig. Aber ein stumpfes Schwert macht jedwede Kontrolle wirkungslos.

Doch fangen wir an der Basis an: Was ändern wir konkret beim Medizinischen Dienst selbst?

Erstens. Wir trennen den Medizinischen Dienst von den Krankenkassen ab und machen ihn unabhängig, wie wir es im Koalitionsvertrag versprochen haben.

Zweitens. Wir heben ihn auf Augenhöhe mit der Selbstverwaltung, indem wir ihn von einer Arbeitsgemeinschaft auf den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts heben und mit dem neuen Namen deutlich machen, dass der Medizinische Dienst eine eigenständige Kontrollinstanz im Gesundheitswesen ist.

Drittens. Wir besetzen den Verwaltungsrat auch mit Vertretern der Patienten, der Pflegenden und der Ärzte. Die Geschlechterparität ist ein wichtiges Signal in Richtung Selbstverwaltung, wo leider immer noch zu wenige Frauen in Führungspositionen vertreten sind.

Und ja, ich bin der Meinung, dass wir noch mal darüber reden müssen, dass allen Parteien im Verwaltungsrat ein Stimmrecht zusteht. Denn „nur dabeisitzen“ reicht nicht, um berechtigte Interessen vertreten zu können.

Viertens. Wir schaffen mehr Transparenz durch die Ombudsperson, die ein niedrigschwelliges Beschwerdemanagement für die Angestellten des MD und für die Versicherten darstellt. Durch die Berichtspflicht der Ombudsperson können Missstände aufgedeckt und angegangen werden. Eine zweijährige Berichtspflicht an den Verwaltungsrat und die Aufsichtsbehörde genügt mir hier aber nicht, das muss jährlich passieren, denn auf etwaige Probleme soll schnell reagiert werden und es soll auch ein Lerneffekt eintreten. Letztlich schaffen wir mit dem System der Ombudsperson Transparenz und bewahren dennoch die Vertraulichkeit.

Neben der Neuordnung des MDK ist das Prüfgeschehen in den Krankenhäusern der zweite große Schwerpunkt des Gesetzes. Diese Veränderungen waren überfällig, gerade wenn man sich die Prüfungen des MDK auf der einen Seite und die Abrechnungen der Krankenhäuser auf der anderen Seite anschaut. Hier hat sich ein ungutes System entwickelt. Überspitzt gesagt, gewinnt man den Eindruck, dass zwischen den Beteiligten eine Art „Gentleman’s Agreement“ besteht: Die eine Seite „kodiert nach oben“ und die andere Seite holt sich so viel es geht zurück. Und hier greifen wir ein:

Erstens. Wir schaffen Prüfquoten, die sich daran orientieren, wie korrekt ein Krankenhaus abrechnet. Kurzgefasst: Je korrekter abgerechnet wird, desto weniger wird kontrolliert.

Zweitens. Wir schaffen Anreize für korrektes und transparentes Abrechnen, indem wir für fehlerhafte Abrechnungen Strafzahlungen einführen. Dass diese gedeckelt sind, ist richtig. Und ja, wir werden uns noch mal darüber unterhalten müssen, wie genau wir das „Fehlerhafte“ einer Abrechnung definieren.

Drittens. Wir verbieten das System der Aufrechnungen der Krankenkassen gegenüber den Krankenhäusern mit unstreitigen Forderungen. Hier gilt es darauf zu achten, dass es auch keine Aufrechnung durch die Hintertür geben wird. Lassen Sie es mich ganz deutlich sagen: Das Gebaren der Kassen, das sie jetzt bereits teilweise an den Tag legen, indem sie ankündigen, die Rechnungsbegleichung unnötig in die Länge zu ziehen, werden wir nicht dulden und notfalls nachsteuern.

Viertens. Wir setzen Anreize dafür, dass mehr ambulante Eingriffe stattfinden: Es wird ein erweiterter Katalog für ambulante Operationen, Eingriffe und Behandlungen entwickelt, dessen Leistungen nicht in die Prüfungen des MD einfließen.

Fünftens. Dieser Katalog gilt dann sowohl für den Krankenhausbereich als auch für die Vertragsärzte, und die Leistung wird nach Schweregrad in beiden Sektoren gleich vergütet. Dieser sektorenübergreifende Ansatz ist genau richtig!

Sechstens. Wir bündeln die Prüfungen der Strukturmerkmale und entlasten durch weniger unnötige Prüfungen sowohl die Krankenhäuser als auch den MD. Hier werden wir noch über den Rhythmus sprechen müssen, damit es auch gerade in der Übergangszeit gut anlaufen kann.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir sind am Anfang des parlamentarischen Verfahrens. Ich hoffe, wir schaffen es, in einem guten und konstruktiven Austausch auch einmal ganz offen zu denken und weitere Stellschrauben für Fehlanreize anzugehen. Eine davon ist für mich die Verweildauer, sowohl nach unten wie auch nach oben. Streitigkeiten über die Verweildauer machen den größten Teil der Prüfungen aus. Auch hier müssen wir ran. Ich freue mich auf die Diskussionen.