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Emmi Zeulner

Emmi Zeulner: Wir haben erstmals eine verpflichtende Praxisanleitung eingeführt

Rede zum Hebammenreformgesetz

Heute verabschieden wir das Hebammen-Reformgesetz und stellen damit die Hebammenausbildung auf neue, akademische Füße.

Wir schreiben zum einen das veraltete Berufsgesetz von 1985 neu und setzen darüber hinaus europäisches Recht fristgerecht um. Gerade auch der Blick nach Europa zeigt, dass dieses „Update“ nötig war. Denn wir sind innerhalb der EU das einzige Land, das noch keine Akademisierung der Hebammenausbildung eingeführt hat.

Allem vorweg gilt für mich aber, dass mit den Neuerungen zu keinem Zeitpunkt eine Herabsetzung der fachschulischen Hebammen einhergeht. Wir haben tolle Hebammen, und wir werden gerade diese erfahrenen Frauen – und natürlich auch die Männer in diesem Beruf – für die Weiterentwicklung der Ausbildung brauchen. Sie sind eine Ressource an Wissen und Können, auf die wir bauen und in die ich großes Vertrauen lege; ihnen gilt, wozu ich am Ende meiner Rede noch einmal kommen werde, meine uneingeschränkte Unterstützung in diesem Bereich.

Doch lassen Sie mich zunächst zu den neuen „akademischen Füßen“ und der Frage kommen: Was genau ändern wir mit dem Gesetz?

Erstens. Wir überführen die fachschulische Ausbildung in ein duales Hochschulstudium mit einem hohen Praxisanteil, das zwischen 6 und 8 Semestern dauern soll und mit dem akademischen Grad des „Bachelor“ abgeschlossen wird. Voraussetzung hierfür ist eine zwölfjährige Schulausbildung oder eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf.

Auch wenn der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen etwas anderes vermuten lassen mag: Selbstverständlich haben wir dafür gekämpft, dass auch die Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger den Zugang erhalten. Wir konnten diesen Punkt mit einem Änderungsantrag einbringen und durchsetzen. Vertrauen Sie mir, wir machen unsere Hausaufgaben schon.

Zweitens. Von der Mindestgesamtstudienzeit in Höhe von 4 600 Stunden entfallen je 2 200 Stunden auf die Theorie und auf die Praxis. Für diese Erhöhung des praktischen Teils habe ich mich von Anfang an sehr eingesetzt; ich freue mich, dass wir diese im parlamentarischen Verfahren erreichen konnten.

Drittens. Die Studierenden schließen, nachdem sie an einer Hochschule angenommen wurden, mit einem Krankenhaus einen Vertrag für den berufspraktischen Ausbildungsteil. Von diesem erhalten sie dann für die gesamte Dauer des Studiums eine Ausbildungsvergütung.

Viertens. Im Rahmen des praktischen Teils werden jetzt auch Praxiseinsätze im ambulanten Bereich verpflichtend. Das bedeutet, dass die Studierenden bei freiberuflichen Hebammen oder ambulanten hebammengeleiteten Einrichtungen Einblick erhalten. Das begrüße ich sehr.

Fünftens. Wir haben erstmals eine verpflichtende Praxisanleitung eingeführt und hierbei eine Betreuungsquote von 25 Prozent ab 2030 festgelegt. Auch wenn wir eine Übergangszeit für die Bereitstellung von genügend Praxisanleiterinnen benötigen, so freut es mich, dass wir in den Verhandlungen erreichen konnten, dass diese Quote für die zehnjährige Übergangszeit von 10 auf 15 Prozent angehoben wurde. Die Krankenhäuser müssen hier handeln und nachlegen. Darauf werde ich achten und mich bei Bedarf auch umgehend für ein Nachsteuern in diesem Bereich einsetzen.

Denn genau diese Praxisanleitung ist für mich das Herzstück des Gesetzes. Durch die verbindliche Betreuungsquote von 25 Prozent wird eine höhere Qualität der berufspraktischen Ausbildung gewährleistet. Sie trägt damit entscheidend zur Qualität der neuen Hebammenausbildung bei und gewährleistet, dass trotz akademischer Ausbildung der praktische Teil nicht zu kurz kommt. Auch wenn es offiziell nicht mehr so ist, so bleibt die Hebammenkunst ein Handwerk, das man praktisch erlernen muss.

Das zeigt aber auch sehr deutlich, dass der entscheidende Knackpunkt sein wird, dass die Praxisanleitung durch gut qualifizierte praxisanleitende Personen durchgeführt wird. Dafür ist es aber unerlässlich, dass genügend Hebammen für diese verantwortungsvolle und wichtige Tätigkeit gewonnen werden können.

Gemeinsam mit der SPD haben wir deswegen auch gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit deutlich gemacht, dass in der Studien- und Prüfungsverordnung nach § 71 des Hebammengesetzes entsprechende Regelungen zur Qualifikation der praxisanleitenden Personen getroffen werden müssen.

Und nun komme ich wieder zum Beginn meiner Rede: Wir müssen die wertvolle Ressource der berufspraktisch erfahrenen Hebammen, die eine fachschulische Ausbildung absolviert haben, nutzen und es diesen ermöglichen, als Praxisanleiterin oder Praxisanleiter tätig zu werden. Nur so kann uns der Übergang gelingen.

Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Entscheidend sind hier die Länder. In ihrer Zuständigkeit liegt die Umsetzung. Wir werden sie in die Verantwortung nehmen.

Darüber hinaus müssen wir die fachschulisch und berufserfahrenen Hebammen auch bezüglich eines nachträglichen Erwerbes des Bachelorgrades unterstützen und so weitere Perspektiven für diese schaffen. Auch hier sind die Länder gefragt, Möglichkeiten zu eröffnen. Ich freue mich, dass wir erreichen konnten, dass es Bestandteil der Evaluierung sein wird, wie die Länder ihren Gestaltungsspielraum nutzen. Glauben Sie mir, in Bayern werde ich mich dafür einsetzen, dass zeitnah gute Lösungen gefunden werden.

Gerade bei diesem letzten Punkt, da, liebe Kolleginnen und Kollegen von Die Linke und von Bündnis 90/Die Grünen, sind auch Sie gefragt, wenn sie in Ihren Entschließungsanträgen auch dieses Anliegen äußern. Treten Sie an Ihre Landesministerien heran! Fordern Sie hier die Umsetzung ein! Werden Sie aktiv! Zeigen Sie, dass Ihre Anträge ernst gemeint sind!

Ich freue mich, dass wir das Gesetz heute verabschieden können. Aber ich möchte auch deutlich sagen, dass unsere Arbeit hier noch nicht aufhört. Ich werde sowohl die Akademisierung als auch die Einbindung der altrechtlichen Hebammen in das neue System sehr genau begleiten und mich gerne für Nachbesserungen einsetzen.

Den Antrag der AfD lehnen wir ab, weil er jegliche Kenntnis von Geburtshilfe und auch von freiberuflicher Tätigkeit vermissen lässt und somit völlig fehlgeht.