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Emmi Zeulner: Diese Berufe sind mehr als bloße Assistenztätigkeiten; sie sind eigenständige Fachberufe

Redebeitrag zum MTA-Reform-Gesetz

Emmi Zeulner (CDU/CSU):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Versprechen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD war es, dass wir die Gesundheitsfachberufe neu justieren und ihnen mehr Verantwortung übertragen wollten. Das haben wir mit der Reform bei den Pharmazeutisch-technischen Assistenten, bei den Hebammen, aber auch schon in der letzten Legislaturperiode bei den Pflegefachkräften umgesetzt. Ich freue mich, dass wir nun die medizinisch-technischen Berufe zukunftsfest machen.

Das Gesetz, das wir heute in erster Lesung beraten, ist ein Beispiel dafür, wo wir überall mehr Verantwortung übertragen. Vor allem ist es ein Zeichen der Wertschätzung für das Können der Menschen, die in diesem Bereich arbeiten.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Diese Berufe sind mehr als bloße Assistenztätigkeiten; sie sind eigenständige Fachberufe. Die Menschen in diesen Berufen haben ein hohes Verantwortungsbewusstsein. Sie verfügen über ein großes Können und ein enormes Potenzial. So sind beispielsweise unsere Labore mit ihren Mitarbeitern nicht erst seit Corona eine wichtige Säule unseres Gesundheitswesens.

Um dies von Anfang an deutlich zu machen, führen wir mit dem vorliegenden Gesetz eine neue Berufsbezeichnung ein, nämlich die „Medizinische Technologin“ bzw. den „Medizinischen Technologen“. Diese Umbenennung vollzieht die fachlichen und inhaltlichen Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind.

Wir modernisieren die Ausbildungsziele in den vier verschiedenen Fachrichtungen: Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin. Wir gestalten die Ausbildungsziele kompetenzorientierter, erweitern den Umfang der praktischen Ausbildung mit einer festgeschriebenen Praxisanleitung und machen den Ausbildungsvertrag zu einer verpflichtenden Grundlage.

Für uns waren daneben zwei Punkte besonders wichtig: Wir schaffen für einen weiteren Ausbildungsberuf das Schulgeld ab und führen gleichzeitig eine Ausbildungsvergütung ein. Wir setzen also einen weiteren Baustein im Gesamtkonzept der Gesundheitsfachberufe und zeigen so auch vonseiten der Politik die Wertschätzung, die diese Berufe dringend nötig und auch verdient haben. Das ist gerade vor dem Hintergrund, dass die verschiedenen Branchen im Wettbewerb stehen, ein wichtiger Aspekt. Deswegen danke ich dem Fachreferat des Bundesgesundheitsministeriums, dass es diese Punkte jetzt schon mit auf den Weg gebracht hat.

Ein weiterer Punkt, der in diesem Gesetz aufgegriffen wird und für den die Bundesländer seit Langem werben – allen voran Sachsen und Bayern –, ist die Rechtssicherheit für unsere Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. Neben mir befürworten viele meiner Bundestagskollegen hier eine Anpassung. Viele Kollegen haben eine tiefe Verbindung mit der Blaulichtfamilie. Einige von ihnen sind selbst Vorsitzende der Trägervereine; die ehemalige Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt beispielsweise ist Vorsitzende des Deutschen Roten Kreuzes. Für uns ist die oberste Prämisse, dass wir diejenigen unterstützen, die in der Not an unserer Seite stehen, und das sind die Notfallsanitäter und Notfallsanitärinnen.

Die Politik unseres Bundesgesundheitsministers steht dafür, Themen anzupacken. Sie steht dafür, nicht wegzuschauen, wo Probleme herrschen, stattdessen aber Lösungsvorschläge anzubieten und auch konstruktive Beiträge zu würdigen. Dafür bin ich sehr dankbar. Bei den Notfallsanitätern beginnen meine Überlegungen immer wieder mit der Frage: Was lernen die Menschen in ihrer Ausbildung, und was wollen sie infolgedessen in ihrem Berufsalltag umsetzen?

Die Antwort findet sich in § 4 Notfallsanitätergesetz, unter anderem im Absatz 2, Nummer 1c: Die Ausbildung soll den Notfallsanitäter dazu befähigen, bis zum Eintreffen des Notarztes eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen bei Patienten im Notfalleinsatz durchzuführen, um einer Verschlechterung der Situation der Patienten bei einer drohenden Lebensgefahr oder dann, wenn wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind, vorzubeugen.

Ich sehe uns als Politik in der Verantwortung, dass wir die Notfallsanitäter dann, wenn sie das Erlernte in diesem beschränkten Rahmen anwenden, schützen und ihnen die Sicherheit geben, weder wegen Überschreitung ihrer Befugnisse noch wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden.

Dabei geht es mir nicht darum, dass wir den Notfallsanitätern etwa eine umfassende Heilkundebefugnis erteilen. Für mich bleibt klar: Sobald der Arzt am Unfallort ist, ist er immer auch der Chef. Wir müssen aber eine Regelung schaffen, die Rechtssicherheit gibt, die das Patientenwohl im Blick hat und die in der Praxis zu einer wirklich spürbaren Entlastung führt.

Für mich ist daher wichtig, dass wir uns über das Ziel einig sind: eine rechtssichere Lösung für das kleine Zeitfenster zu finden, bis der Arzt am Einsatzort eintrifft, und die den Notfallsanitäter befähigt, das zu tun, was er erlernt hat, was Leben retten und großen Schaden abwenden kann.

Mit dem Entwurf des § 2a Notfallsanitätergesetz, wie er jetzt vorliegt, verfolgen wir natürlich auch das Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Dabei haben wir das Patientenwohl im Blick. Aber – und das ist mir genauso wichtig – die Regelung muss in der Praxis auch ankommen. Es ist für mich als zuständige Berichterstatterin für das Thema Gesundheitsberufe sogar einer der entscheidenden Punkte. Und deshalb werden wir jetzt in den weiteren Beratungen – auch zusammen mit dem Kollegen Heidenblut – sehr genau darauf aufpassen, dass diese Regelung den Praxistest besteht. In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)