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Dr. Georg Nüßlein: "Wir brauchen letztendlich einen Datenschutz, der die Gesundheitsdaten des Einzelnen schützt"

Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Nach über einem Jahr ist die Pandemie noch immer virulent; das ist die klare Überzeugung einer breiten Mehrheit in diesem Hohen Haus. Die AfD scheint sich noch nicht einig zu sein, ob sie einen Expertenrat für eine Epidemie einsetzen will, die es angabegemäß gar nicht gibt. Aber jedenfalls sind wir uns einig, dass wir leider und wider Erwarten nach über einem Jahr mit diesem Thema eben nicht durch sind.

Deshalb debattieren wir heute heftig über etwas, was zentral ist, nämlich einen Beschluss für die Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, der eigentlich das zentrale Element der parlamentarischen Mitwirkung bei der Pandemiebekämpfung ist. Er ist, meine Damen und Herren, die Grundlage für das Handeln der Exekutive, die da besonders gefordert ist. Aber er ist natürlich auch der Rahmen und die Beschränkung – so wie wir es gerade beispielsweise vom Kollegen Wiese gehört haben – für das, was die Exekutive an dieser Stelle kann.

Wir haben im Rückblick alle miteinander – auch das Parlament – ganz bewusst Verantwortung wahrgenommen. Ich glaube, dass der große Teil hier der Überzeugung ist, dass der noch immer laufende Lockdown richtig und wichtig war und zu den Ergebnissen führt, die wir momentan in den Zahlen sehen.

Wenn man dann formuliert, dass Deutschland relativ gut durch die Pandemie kommt, so darf man das nicht unkritisch sagen; auch das sage ich. Da sehe ich das durchaus so wie der Kollege Frei, der das mit Blick auf die Opposition und die Kritik gesagt hat. Wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Finanzhilfen nicht so zu den Menschen gekommen sind, wie das notwendig war. Oder um es mit den Worten von Herrn Scholz zu sagen: Die Bazooka hatte an dieser Stelle Ladehemmung. – Deshalb haben wir alle miteinander – übrigens sowohl Opposition wie auch die regierungstragenden Fraktionen – darauf gedrängt, dass sich das bei der Überbrückungshilfe III jetzt ändert.

Ich habe auch gelernt, dass Deutschland als Land der Einzelfallgerechtigkeit ohne Bürokratie nicht kann. Deshalb bin ich sehr vorsichtig bei dem, was hier gelegentlich zum Thema Impfpriorisierung vorgetragen wird. So wie Sie sich das vorstellen, nämlich das im Klein-Klein zu regeln, möglichst mit Bundestagsbeschluss, kommen wir am Schluss in ein Fahrwasser, das uns jede Flexibilität nimmt.

Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Bei mir im Wahlkreis wurden, anders als die Priorisierung das vorsah, die Bewohner eines Behindertenheims durchgeimpft. Die wären nach der vorgesehenen Impfreihenfolge später dran gewesen. Aber es ist ein Infektionsherd, und die Verordnung des Ministers gibt an dieser Stelle auch her, das entsprechend zu machen, um vor Ort wirklich richtig und zielführend damit umzugehen. Wir brauchen diese Flexibilität.

Wir brauchen sie auch bei der Frage: Wie geht es in den nächsten Tagen, in den nächsten Wochen mit dem Lockdown weiter? Wir müssen hier sehr genau abwägen zwischen Gesundheitsschutz auf der einen Seite und der ökonomischen wie gesellschaftlichen Stabilität unseres Landes auf der anderen Seite. Das ergibt sich aus unserem Grundgesetz, aber eben auch unmittelbar aus dem hier im Haus beschlossenen § 28a Infektionsschutzgesetz. Er regelt nämlich beispielsweise sehr schlüssig, dass dann, wenn die Inzidenzzahlen solide unter 50 sind, ein pauschaler, umfassender Lockdown nicht mehr möglich ist. Auch das haben wir doch letztendlich entsprechend geregelt. Und er gibt vor, dass wir Differenzierungen nach Regionen und Lebensbereichen machen müssen. Und das ist mir ein ganz besonderes Anliegen, dass wir jetzt zügig an diesen Punkt kommen.

Lockdown ist eine Maßnahme, um eine Welle zu brechen. Doch, meine Damen und Herren, was kommt danach? Jedem, der heute über Lockerungen spricht, wird unterstellt, es ginge ihm leichtfertig darum, irgendwie wieder zu öffnen und normales Leben zu spielen. Nein, es geht doch um die Frage: Wie gehen wir nach dem Lockdown – was ja irgendwann einmal relevant wird – mit dieser Thematik um? Und da brauchen wir zusätzliche Konzepte. Da ist auf der einen Seite beschlossen, dass sie aus der Reihe der Ministerpräsidenten, der Staatkanzleien erarbeitet werden sollen. Aber es ist auf der anderen Seite natürlich auch unsere Aufgabe hier im Deutschen Bundestag, darüber zu diskutieren und damit umzugehen.

Impfen: Wie machen wir das? Medikamente: Da passiert mir noch zu wenig; da müssen wir noch stärker in die Richtung gehen, das voranzubringen. Aber auch da vertraue ich auf den Bundesgesundheitsminister, dass er das Thema im Blick hat. Und das Testen: Nachdem wir gesehen haben, dass es aus irgendwelchen Gründen bei den Altenheimen nicht so geklappt hat, wie wir es uns vorgestellt haben,

(Zuruf von der AfD: Was für eine Aussage!)

müssen wir noch stärker darauf drängen, dass wir in der Fläche testen, dafür Sorge tragen, dass wir die identifizieren können, die tatsächlich angesteckt sind. Und das ist für mich dann auch wichtig, Schlüsse zu ziehen.

Meine Damen und Herren, wir brauchen letztendlich einen Datenschutz – ich komme zum Schluss –, der die Gesundheitsdaten des Einzelnen schützt. Aber verhindern wir doch in Gottes Namen nicht die Forschung, und verhindern wir in Gottes Namen nicht die Möglichkeit, auch hier in der Breite Schutz für die Menschen zu erwirken. Wir wissen noch zu wenig, zum Beispiel über Ansteckungsherde, und das muss sich, meine Damen und Herren, zügig ändern.

Dass der Deutsche Bundestag das Thema so offen diskutiert, das straft diejenigen Lügen, die hier versuchen, etwas anderes darzustellen, und ihre eigene Rolle als Opposition bei dieser Gelegenheit kleinreden.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)