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Dietrich Monstadt: Das duale System hat sich ls überwiegend leistungsfähig erwiesen

Rede zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister Spahn! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Klein-Schmeink, wir befinden uns nicht in Schützengräben. Antworten können Sie auch erst dann von uns erwarten, wenn Sie mal Konzepte vorlegen, die wir bewerten und mit denen wir uns auseinandersetzen können.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir haben Konzepte!)

Solange da nichts kommt, können Sie von uns nicht erwarten, dass wir uns dazu dezidiert äußern.

(Dr. Achim Kessler [DIE LINKE]: Sie müssen die doch nur lesen! Lesen!)

– Hören Sie doch erst mal zu! Vielleicht verstehen Sie dann, was wir meinen.

Die Zweiteilung haben wir immer wieder diskutiert. Der Vorwurf, dass es sich um eine Zweiklassenmedizin handelt, ist nach meiner Überzeugung alles andere als gerechtfertigt. Im Gegenteil: Das duale System hat sich in den letzten Jahren als überwiegend leistungsfähig erwiesen. In der Bürgerversicherung sehe ich, sehen wir als Union eher eine Verschlechterung der Situation. Wir stehen für ein freiheitliches Versicherungssystem. Wir wollen Vielfalt und Wahlmöglichkeit im Sinne der Versicherten sicherstellen.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wahlmöglichkeit?

Grundsätzlich, meine Damen und Herren, profitieren die gesetzlichen und privaten Krankenkassen voneinander. Ich will das kurz begründen. In der ambulanten Versorgung gilt für die GKV der Erlaubnisvorbehalt. Das bedeutet, dass neue, innovative Leistungen vom Gemeinsamen Bundesausschuss erst ausdrücklich zugelassen werden müssen, bevor sie in die Regelversorgung aufgenommen werden.

(Harald Weinberg [DIE LINKE]: Das ist auch gut so! – Sabine Dittmar [SPD]: Und das bleibt auch so!)

Dass dieser Prozess manchmal Jahre dauert, habe ich beispielsweise bei Medizinprodukten immer wieder kritisch angemerkt.

In der PKV, meine Damen und Herren, gilt der Erlaubnisvorbehalt nicht. Innovative Behandlungsmethoden können über die jeweilige Gebührenordnung vergütet werden.

(Maria Klein-Schmeink [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich möchte kein Versuchskaninchen sein!)

Ärztinnen und Ärzte können also neuartige, manchmal bessere Leistungen erbringen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sollte doch für alle möglich sein!)

Die gesetzlichen Krankenkassen sind dadurch gezwungen, sich mit dieser neuen Leistung ebenfalls auseinanderzusetzen und diese gegebenenfalls schneller in ihren Leistungskatalog aufzunehmen. Diese Innovationsmotorik, die durch den Wettbewerb der beiden Krankenkassensysteme hervorgerufen wird, gerade auch bei Sprunginnovationen, käme zum Erliegen. Diesen Wettbewerb in unserem Gesundheitssystem wollen wir deshalb genau so erhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Meine Damen und Herren, die Zusammenlegung der zwei Versicherungssysteme zu einer Einheitsversicherung bedeutet auch nicht, dass eine Zweiklassenmedizin abgeschafft wird bzw. nicht entstehen kann. Die gegenteilige Entwicklung wird eintreten: Durch die Abschaffung entsteht ein System, das nur die Grundversorgung abdeckt. Es wird zu einem Anstieg der privaten Zusatzleistungen kommen.

Das sehen wir zum Beispiel in unserem Nachbarland Österreich. Circa ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger hat dort eine oder mehrere private Zusatzversicherungen für Einzelleistungen. Diese privaten Zusatzversicherungen sind aber nicht für jeden zugänglich, zum einen in finanzieller Hinsicht – nicht jeder kann eine oder mehrere Zusatzversicherungen finanzieren –; zum anderen führt die notwendige Gesundheitsprüfung zu einer Risikoselektion. Genau dadurch entsteht doch erst ein Zweiklassensystem. Das wollen wir von der Union nicht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Auch das vorgeschobene Argument, dass GKV-Versicherte erschwert Arzttermine bekommen, ist vom Tisch. Ja, der Gesundheitsminister Jens Spahn hat recht damit, dass mit dem TSVG Regelungen auf den Weg gebracht sind, die dieses Problem zukünftig lösen.

(Dr. Achim Kessler [DIE LINKE]: Das glaube ich nicht! Das werden wir in einem Jahr sehen!)

Dafür sind wir ihm sehr dankbar.

Meine Damen und Herren, die im Weiteren von den Antragstellern geforderte Umwandlung der bestehenden Beihilferegelung ist in der Umstellung weder vom Bund noch von den Ländern finanzierbar. Bundeseinheitlich ist sie ohnehin nur mit den Bundesländern zu regeln und allein deshalb nach meiner Einschätzung nicht umsetzbar. Dies gilt im Übrigen auch für den Vorschlag zu den Altersrückstellungen. Hier wird Artikel 14 des Grundgesetzes in seinem komplexen Regelungsrahmen durch die Antragssteller schlicht ignoriert.

Meine Damen und Herren, wir diskutieren heute auch noch einen zweiten Antrag, und zwar zu den Altersrückstellungen in der PKV. Der Antrag der AfD beinhaltet die Forderung, dass Altersrückstellungen bei einem Wechsel der Krankenversicherung übertragen werden sollen. Auch diese Frage wurde in der Vergangenheit bereits diskutiert und, wie ich finde, auch gelöst. Schon im Jahre 2009 haben wir mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Umsetzung des Transfers für die jeweiligen Altersrückstellungen in der PKV im Umfang des Basistarifs ermöglicht.

Der wesentliche Grund für diese Beschränkung lag damals wie heute im Problem der konträren Risikoselektion. Wenn Versicherte mit niedrigem Risiko zu anderen privaten Versicherungen abwandern, gefährden sie bei Mitnahme ihrer kompletten Altersrückstellung die Versicherungslage, also die Beitragsstabilität der übrig geblieben Versicherten.

(Dr. Alice Weidel [AfD]: Nein, das ist Wettbewerb!)

Der zweite Grund – damit komme ich zum Ende, Herr Präsident – ist damals wie heute, dass unsere jeweiligen Koalitionspartner aus grundsätzlichen Erwägungen eine weitere Regelung nicht mitgetragen haben.

Daher, meine Damen und Herren, lehnen wir beide Anträge ab.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU)