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(Quelle: Unsplash.com)

Bundestag beschließt Änderung des Transplantationsgesetzes

Zahl der Organspender durch strukturelle Maßnahmen erhöhen

Der Deutsche Bundestag hat eine Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen. Das Ziel: die Anzahl der freiwilligen Organspenden durch gezielte strukturelle Maßnahmen in den Krankenhäusern dauerhaft zu erhöhen. Denn während die Anzahl der Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, unverändert bei 10.000 liegt, geht die Zahl der Organspender seit Jahren zurück. 

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Strukturen in Bezug auf die Organspende in den Entnahmekrankenhäusern zu verbessern und diese angemessen zu vergüten. Zudem enthält das Gesetz eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung für die Transplantationsbeauftragten in den jeweiligen Entnahmekrankenhäusern. Ärzte und besonders qualifizierte Pflegekräfte sollen so mehr Zeit haben, mögliche Organspender zu identifizieren und den gesamten Transplantationsprozess zu begleiten.

Ziel: Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig erhöhen

 „Um die Zahl der freiwilligen Organspenden nachhaltig zu erhöhen, müssen wir die Prozesse und die Strukturen in den Krankenhäusern verbessern“, fordert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Georg Nüßlein. Die Spenderbereitschaft in Deutschland sei hoch: 80 Prozent der Menschen seien einer Organspende gegenüber positiv eingestellt. Dass es trotzdem zu wenig in Organspender in Deutschland gäbe, liege daran, dass zu wenige Menschen einen Organspendeausweis besitzen und diesen auch bei sich führen sowie an den Krankenhausstrukturen. 

Neben der Verbesserung von Strukturen sollen mit der Gesetzesänderung auch neue Vergütungsregelungen für Kliniken eingeführt werden. „Vor allem kleinere Kliniken sollen bei der Identifizierung von potenziellen Spendern durch einen unterstützt werden“, so die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion Karin Maag

Betreuung der Angehörigen erstmals gesetzlich geregelt

Bisher ist die Betreuung der Angehörigen von Organspendern und den Organempfängern nicht gesetzlich geregelt. Mit der beschlossenen Änderung des Transplantationsgesetzes wird die Betreuung der Angehörigen erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. So soll u.a. ein Austausch von Angehörigen von Organspendern und Organempfängern mittels anonymisierter Briefe möglich sein. „Ein solcher Austausch ist für viele Betroffene von großer Bedeutung“, sagte Unionsabgeordneter Stephan Pilsinger in der Debatte. 

Transplantationsbeauftragte erhalten mehr Freiräume

„Die Welt beneidet uns um unser Gesundheitswesen“, so Claudia Schmidtke. Doch auf dem Gebiet der Organspenderzahlen hat Deutschland Nachholbedarf. Von rund 10.000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, können derzeit gerade mal ein Drittel gerettet werden. Das liege auch daran, dass die Transplantationsbeauftragten im Klinikalltag kaum Zeit haben, potenzielle Spender zu identifizieren. Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes können Prozesse verbessert und auf lange Sicht die Zahl der Organspender erhöht werden. „Die Patienten erwarten ein Signal, dass wir hinter ihnen stehen“, so Schmidtke.